Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien wies mit seinem Urteil vom 29. September 2004, GZ 57 C 30/99f-70, das Räumungsbegehren der Klägerinnen gegen die Beklagten ab. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab der dagegen erhobenen Berufung der Klägerinnen mit Urteil vom 28. Juni 2005, GZ 40 R 35/05a-75, nicht Folge. Die dagegen erhobene außerordentliche Revision der Klägerinnen wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 7. März 2006, AZ 5 Ob 32/06a, gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 16. Oktober 2001 wurde ein gegen den Beklagten (und Kläger dieses Verfahrens) gerichtetes Begehren auf Räumung der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** Kagran in 1220 Wien, D***** stattgegeben und der Beklagte zur Räumung des Objekts samt Zubehör verpflichtet. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 19. März 2002, GZ 41 R 392/01b-117, nicht Folge gegeben. Die dag... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 26. 8. 1997 bei dem das Schuldenregulierungsverfahren führenden Bezirksgericht eingelangten, ausdrücklich als solche "gemäß § 110 Abs 2 KO und § 529 Abs 1 Z 2 ZPO" bezeichneten Klage begehrte die Klägerin, 1. das Verfahren 23 Cg 390/93h des Landesgerichtes Wiener Neustadt ab Klagszustellung für nichtig zu erklären und das Versäumungsurteil vom 12. 10. 1993 aufzuheben, 2. das in diesem Verfahren aufgehobene Klagebegehren zurück -, in eventu abzuweisen, und... mehr lesen...
Norm: ZPO §532KO §111 Abs1
Rechtssatz: Mit einer Prüfungsklage nach § 110 Abs 2 KO, für die gemäß § 111 KO das Konkursgericht zuständig ist, kann nicht eine Nichtigkeitsklage (gegen die Entscheidung im Vorprozess über die nunmehr im Konkurs angemeldete Forderung) verbunden werden, wenn der Vorprozess bei einem anderen Gericht geführt wurde. Die Nichtigkeitsklage ist bei dem nach § 532 ZPO zuständigen Gericht und nicht beim Konkursgericht einzub... mehr lesen...
Begründung: In einer vom Kläger selbst verfassten und am 3. 5. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten "Nichtigkeitsklage" begehrt der Kläger die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Graz als Rekursgericht vom 10. April 2001, GZ 5 R 27/01g-51, mit dem der Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. März 2001, GZ 24 Cg 130/97t-48, zurückgewiesen wurde. Die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes für die "Nichtigkeitsklage" wird ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. 2. 1997, GZ 16 R 240/96y-39, wurde nach Beweiswiederholung in Abänderung des Urteils der ersten Instanz die dort beklagte Wiederaufnahmsklägerin für schuldig erkannt, dem Kläger und Wiederaufnahmsbeklagten S 803.576,72 sA zu zahlen. Eine dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes richtet sich die vorliegende Wiederaufnahmsklage m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt mit der vorliegenden Klage das Begehren, der Zahlungsbefehl des BG Bregenz vom 12.9.1995, 3 C 1358/95 y, werde seinem gesamten Inhalte nach als nichtig aufgehoben und das dieser Entscheidung vorangegangene Verfahren werde für nichtig erklärt; das in der Hauptsache erhobene Klagebegehren werde abgewiesen. Hiezu brachte die Klägerin vor, ihr sei mit dem obgenannten Zahlungsbefehl (als Beklagte) aufgetragen worden, der Mag. Christine B***** Dr. Pet... mehr lesen...
Norm: ZPO §532EuGVÜ Art1
Rechtssatz: Klagen nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO (Nichtigkeitsklagen) sind vom Anwendungsbereich des Art 1 Abs 1 EuGVÜ/LGVÜ ausgeschlossen. Es gilt somit die individuelle Zuständigkeit nach § 532 ZPO. Anmerkung 0000060 Entscheidungstexte 2 R 287/99t Entscheidungstext LG Feldkirch 21.09.1999 2 R 287/99t ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 13. 1. 1995, GZ 1 C 82/94-49, wurde im Vorprozeß die am 8. 1. 1990 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Infolge Berufung der Beklagten änderte das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 6. 6. 1995, GZ 1 R 166/95-80, dahin ab, daß die Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden wurde. Die außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Die wiederaufnahmsbeklagte Bank erwirkte im Vorprozeß gegen drei gemeinsam Beklagte Versäumungsurteile, deren Rechtskraft und Vollstreckbarkeit in der Folge bestätigt wurde. Der Wiederaufnahmskläger ist der seinerzeitige Drittbeklagte. Er beantragte die Aufhebung der Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des gegen ihn gerichteten Versäumungsurteils wegen gesetzwidriger Vorgänge bei der Zustellung des Versäumungsurteils. Das Prozeßgericht gab dem auf § 7 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, mit der es seine Zuständigkeit für die nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO erhobene Wiederaufnahmsklage verneinte und die Klage zuständigkeitshalber an das Erstgericht überwies, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit dieser
Begründung: hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist dem Rekurswerber folgendes entgegenzuhalten... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §532
Rechtssatz: Hat der Oberste Gerichtshof nur ein außerordentliches Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen, ist er im Sinne des § 532 ZPO nicht zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage zuständig, weil auch seit der Novelle BGBl 1979/140 nur Endentscheidungen, mit denen abschließend über das Rechtsschutzbegehren abgesprochen wird mit Nichtigkeitsklage angefochten werden können. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 14 C 3/92 des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 6.7.1992, 14 C 3/92-17 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der klagenden und widerbeklagten Partei (Ehefrau) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom 18.1.199... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D2ZPO §528 KZPO §532ZPO §535
Rechtssatz: Eine in der Hauptsache wirksame Rechtsmittelbeschränkung hat kraft Größenschlusses auch für Entscheidungen im Wiederaufnahmsverfahren zu gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 10.12.1991 5 Ob 546/91 Veröff: RZ 1993/66 S 176 2 Ob 514/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für ZRS Wien bewilligte dem Kläger am 25. März 1988 antragsgemäß die Verfahrenshilfe zur Fortsetzung des ruhenden Verfahrens 37 b Cg 69/69, nunmehr 7 Cg 3/90. Aus Anlaß eines dagegen erhobenen Rekurses der (sowohl hier als auch im Hauptverfahren) beklagten Parteien hob das Oberlandesgericht Wien diesen Beschluß am 13. Juli 1989 als nichtig auf, weil das dem Kläger am 16. Oktober 1968 bewilligte Armenrecht - nunmehr als Verfahrenshilfe - ohnehin noch wir... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, daß... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §532ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkung des § 519 ZPO gilt nicht für Beschlüsse des Berufungsgerichtes, wenn es gemäß § 532 ZPO im Verfahren über Nichtigkeitsklagen und über Wiederaufnahmsklagen als Gericht erster Instanz einschreitet, so etwa für Beschlüsse gemäß den §§ 538, 543 ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 184/87 Entscheidungstext OGH 13.01.198... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von 18.398 S brutto sA gerichteten Klagebegehren mit einem Betrag von 13.391,47 S butto sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.006,53 S brutto sA ab. Mit Beschluß ON 18 gab das Berufungsgericht den Berufungen beider Parteien im Sinne einer Aufhebung des Ersturteils Folge, wobei es davon ausging, daß die Abweisung eines Betrages von 1.781,53 S sA unbekämpft geblieben sei. Es vertrat die Rechtsauffassung, daß die Klägerin mit ihrem R... mehr lesen...
Norm: JN §7aZPO §532ZPO §540ZPO §541ZVN 1983 ArtXVII
Rechtssatz: Über eine Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem der Senat entschieden hat, entscheidet der Einzelrichter, wenn keine der Parteien im Wiederaufnahmsverfahren zeitgerecht (§ 7 a Abs 2 JN) den Senat beantragt hat; dies gilt auch für wiederaufzunehmende Verfahren, in denen die Klage vor dem 01.05.1983, dem Inkrafttreten der ZVN 1983, bei Gericht eingelangt war. ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozeß erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 7.1.1982 bei einem Streitwert von 2 Mio S in Senatsbesetzung auf Realteilung der Liegenschaft EZ 92 KG Großgmain. Am 29.11.1983 erhob der seinerzeitige Beklagte Wiederaufnahmsklage, ohne darin gemäß § 7 a Abs 2 JN idF der ZVN 1983 den Antrag auf Entscheidung durch den Senat zu stellen. Auch die Wiederaufnahmsbeklagten stellten einen solchen Antrag in der Klagebeantwortung nicht. Bei der vom Einzelrichter anberaumten Ta... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §532
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des OGH zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ist im Sinne der Vorschrift des § 532 ZPO zu bejahen, wenn er im Vorprozeß eine Endentscheidung gefällt hat, die (auch) mit der vorliegenden Nichtigkeitsklage bekämpft wird (unter Ablehnung der Meinung Faschings Kommentar IV 523, eine Klageführung beim Höchstgericht komme nur in Frage, wenn sich der Nichtigkeitsgrund des § 529 Abs 1 Z 1 Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §529 AZPO §532ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Sachliche Behandlung einer Nichtigkeitsklage, die an den OGH gemäß § 261 Abs 6 ZPO überwiesen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039990 ... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...