Begründung: Mit Beschluss vom 21. 5. 2010 gab das Erstgericht dem Antrag der Beklagten, ihrem Rekurs gegen die teilweise Stattgebung des Sicherungsantrags aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, statt. Dagegen erhob der Kläger Rekurs und beantragte, dem Rekurs keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das Erstgericht wies diesen Rekurs unter Hinweis auf § 524 Abs 2 ZPO als unzulässig zurück. Das Rekursgericht (das in der Sache den Sicherungsantrag teilweise abwies und das Sicherungsve... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antragstellers sind, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen durch die Gewährung von sachlich nicht gerechtfertigten Sägerundholzpreisen und/oder sonstigen Sonderkonditionen zu bevorzugen, insbesondere durch 1. die Belieferu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. KR Dr. Walter L*****, 2. Ingeborg L*****, und 3. L*****Privatstiftung, alle *****, alle vertreten durch Dr. Johannes Stieldo... mehr lesen...
Norm: ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Die Gewährung aufschiebender Wirkung ist stets beim hiefür funktionell zuständigen Gericht erster Instanz zu beantragen. Entscheidungstexte 2 Ob 118/06a Entscheidungstext OGH 12.06.2006 2 Ob 118/06a 4 Ob 97/11k Entscheidungstext OGH 05.07.2011 4 Ob 97/11k Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 21. 10. 2003 wurde der Beklagte für schuldig erkannt, der Klägerin vom 14. 1. 2003 bis 15. 6. 2003 monatlich EUR 547,-- und ab 16. 6. 2003 monatlich EUR 650,-- an Unterhalt zu zahlen. Er wurde weiters für schuldig erkannt, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss (für das Scheidungsverfahren) von EUR 2.500,-- zu zahlen. Mit Beschluss vom 20. 11. 2003 (ON 49) wies das Erstgericht den Antrag des Beklagten ab, seinem Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 1. 8. 2001 (ON 2) eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren. Mit Beschluss vom 20. 8. 2001 wies es einen Aufschiebungsantrag des gegen den erstgenannten Beschluss rekurierenden Gläubigers ab. Schließlich stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 11. 9. 2001 (ON 19) den Umfang von Gläubigerstimmrechten fest, bestätigte den in der Prüfungstagsatzung angenommenen Zahlungsplan, stellte fest, bis zu welchem Zeitpunkt der Schuldner die Masse... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Norm: ZPO §524 Abs2ZPO §528 Abs3 L
Rechtssatz: Aus der Verweisung auf die Bestimmungen über die außerordentliche Revision in § 528 Abs 3 ZPO ergibt sich, daß die Vollstreckbarkeit nicht auf Grund eines Antrags nach § 524 Abs 2 ZPO einstweilen gehemmt (aufgeschoben) werden kann, sondern sofort eintritt, und - wie im Fall der außerordentlichen Revision - erst die Exekution aufgrund eines berechtigten Antrags analog §§ 42 Abs 1 Z 2a, 44 Abs 3 EO a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hier wurde dem Rekurs des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel (einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 24.1.1995, 24 Cg 545/94v) mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 15.2.1995 aufschiebende Wirkung zuerkannt (§ 524 Abs 2 ZPO). Dieser Hemmungsbeschluß wirkt konstitutiv ab diesem Tag (SZ 45/9). Für Zuwiderhandlungen am 27.2.1995, 1.3.1995 und 2.3.1995 lag somit kein vollstreckbarer Exekutionstitel ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Linz vom 7.5.1986, 10 Cg 156/86-3, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Handel mit Blumen, ein Verkaufsgeschäft, insbesondere jenes in Linz, Mozartstraße 36, an mehr als 6 Sonn- oder Feiertagen im Jahr offen zu halten. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob die verpflichtete Partei Widerspruch. Mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 17.7.1986, 10 Cg 156/86-19, wurde d... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §355 IIEO §355 VIbZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Der kurzfristige Mangel der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels infolge einstweiliger Hemmung der Exekution nach § 524 Abs 2 ZPO bietet keinen Anlaß zur (teilweisen) Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 1 EO, wenn der während des Hemmungszeitraumes ergangene strittige Vollzugsbeschluß nach § 355 EO nach dem Wegfall der Wirkungen des § 524 Abs 2 ZPO in eben der Wei... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. M*** P*** S.p.A. in Ponte di Piave, Italien, wurde mit Fusionsvertrag vom 25.5.1984 in die klagende Partei aufgenommen. Die Fa. M*** P*** S.p.A. ist Inhaberin der international registrierten Wortbildmarken Nr. 461.173 und 467.814, bestehend aus dem Wort "S***" und einem stilisierten, oben offenen vierblättrigen Kleeblatt. Diese Marken, die für Kleidung und Schuhe (Warenklasse 25) eingetragen sind, genießen auf Grund des Madrider Markenabkommens Schutz in Österr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13. März 1986, 5 Nc 453/86, bewilligte das Landesgericht Innsbruck der betreibenden Partei aufgrund zweier ausländischer Exekutionstitel die Fahrnis- und Forderungsexekution und bezeichnete das Bezirksgericht Innsbruck als Exekutionsgericht. Am 27. März 1986 brachte der Verpflichtete beim Landesgericht Innsbruck einen Rekurs gegen diese Exekutionsbewilligung ein. In dieser Rechtsmittelschrift stellte er auch den Antrag, "die Exekution" bis zur rechtskr... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15. 5. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Unterfertigung eines inhaltlich bestimmt angeführten, verbücherungsfähigen Kaufvertrages in beglaubigter Form schuldig zu erkennen. Der Beklagte habe als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** den bereits übergebenen Dachboden des Hauses I*****, mit der Einwilligung zur
Begründung: von Wohnungseigentum an den Kläger verkauft (schriftliches Anbot des Bekl... mehr lesen...
Norm: EO §390IEO §390 IVAEO §390 VEO §390 VIEO §396ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Wird die Auferlegung einer Sicherheitsleistung rechtzeitig bekämpft, so bleibt die Wirksamkeit dieses Ausspruches für die Zeit bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel insofern in Schwebe, als die Möglichkeit seiner Beseitigung für den Fall der Berechtigung des RM besteht. Über die Berechtigung des Auftrages zum Erlag einer Sicherheitsleistung ist unabhängig davon zu... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIeZPO §524 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit welchem dem Rekurs des Verpflichteten gegen den erstgerichtlichen Beschluss auf Verhängung einer Geldstrafe gemäß § 355 EO hemmende Wirkung zuerkannt wurde, mangels Rechtsschutzinteresses, wenn der OGH gleichzeitig endgültig in der Hauptsache entscheidet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung des HG Wien vom 30. 7. 1971, wurde der Verpflichteten untersagt, im geschäftlichen Verkehr das Wort "M", es sei denn als Bestandteil ihres Firmenwortlauts und ohne blickfangartige graphische Hervorhebung innerhalb des Firmenwortlauts, zu gebrauchen. In dem am 10. 8. 1971 eingebrachten Exekutionsantrag behauptete die betreibende Gläubigerin, die Verpflichtete habe diesem Verbot durch näher bezeichnete Handlungen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Der Hemmungsbeschluss gemäß § 524 Abs 2 ZPO wirkt konstitutiv ab dem Bewilligungstag. Eine vor Eintritt der Hemmung ergangene Exekutionsbewilligung bleibt aufrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 124/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 124/71 Veröff: SZ 45/9 = EvBl 1972/230 S 438 = ÖBl 1973,45 3 Ob 7/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Beschlüsse sind ungeachtet des im bereits erhobenen Rekurs gestellten Antrages nach § 524 Abs 2 ZPO formell vollstreckbar, solange der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht erledigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 124/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 124/71 Veröff: EvBl 1972/230 S 438 = ÖBl 1973,45 = SZ 45/9 ... mehr lesen...
Norm: Geo §110 Abs2ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Es ist unbeachtlich, ob der Richter die Entscheidung nach § 524 Abs 2 ZPO entgegen der Vorschrift des § 110 Abs 2 Geo verspätet getroffen hat oder nicht. Sollte ersteres zutreffen, könnte dies nur zu Maßnahmen der Dienstaufsicht oder allenfalls zu einer Amtshaftung führen. Entscheidungstexte 3 Ob 124/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Dem Verpflichteten fehlt das rechtliche Interesse an der Bekämpfung der rekursgerichtlichen Beseitigung der seitens des Exekutionsbewilligungsgerichtes erfolgten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Rekurs des Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung, sobald diesem Rekurs nicht Folge gegeben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 64/68 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Die einstweilige Hemmung der auf Grund des Exekutionstitels einzuleitenden Exekution im Sinne des § 524 Abs 2 ZPO kann nur beim Titelgericht angesucht und nur vom Titelgericht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 229/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 229/57 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z7 I7EO §67ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: § 524 Abs 2 ZPO kommt bei Rekursen gegen Exekutionsbewilligungsbeschlüsse nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 847/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 1 Ob 847/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001854 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §42 DEO §45 Abs2EO §70 Abs1ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Über den Antrag auf Aufschiebung der Exekution, der mit einem Rekurs verbunden ist, hat auch nach Beginn der Exekutionsvollzuges das bewilligende Gericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 307/47 Entscheidungstext OGH 14.05.1947 1 Ob 307/47 JBl 1948,188 7 Ob 185/55 ... mehr lesen...