Norm
EO §355 VIIIeRechtssatz
Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit welchem dem Rekurs des Verpflichteten gegen den erstgerichtlichen Beschluss auf Verhängung einer Geldstrafe gemäß § 355 EO hemmende Wirkung zuerkannt wurde, mangels Rechtsschutzinteresses, wenn der OGH gleichzeitig endgültig in der Hauptsache entscheidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004527Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2011