Norm
Geo §110 Abs2Rechtssatz
Es ist unbeachtlich, ob der Richter die Entscheidung nach § 524 Abs 2 ZPO entgegen der Vorschrift des § 110 Abs 2 Geo verspätet getroffen hat oder nicht. Sollte ersteres zutreffen, könnte dies nur zu Maßnahmen der Dienstaufsicht oder allenfalls zu einer Amtshaftung führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0044060Dokumentnummer
JJR_19720127_OGH0002_0030OB00124_7100000_002