RS OGH 1968/6/26 3Ob64/68, 4Ob188/10s

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Veröffentlicht am 26.06.1968
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Norm

ZPO §514 B
ZPO §524 Abs2

Rechtssatz

Dem Verpflichteten fehlt das rechtliche Interesse an der Bekämpfung der rekursgerichtlichen Beseitigung der seitens des Exekutionsbewilligungsgerichtes erfolgten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Rekurs des Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung, sobald diesem Rekurs nicht Folge gegeben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0043849

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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