Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Spricht das Rekursgericht die Zurückweisung des Antrags des Betreibenden aus, fehlt dem Betreibenden das rechtliche Interesse daran, daß die Zurückweisung in eine Abweisung abgeändert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 165/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 3 Ob 165/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §514 B
Rechtssatz: Dem Prozeßgegner kann die Beschwer am Ausgang des Zwischenverfahrens nicht abgesprochen werden, weil es weitreichende, auch ihn betreffende verfahrensrechtliche Bedeutung hat, ob die Gegenpartei im Prozeß rite vertreten ist: die nicht ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung einer Person im Zivilprozeß bewirkt einen schweren, jederzeit auch von Amts wegen wahrzunehmenden Verfahrensmangel, der mit Nic... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes vom 2.9.1992 wurde dem Beklagtenvertreter unter der Anschrift ***** Wien, J*****straße *****, zugestellt und am 29.9.1992 von seiner Gattin übernommen. Mit der am 28.10.1992 zur Post gegebenen Berufung wurde dieses Urteil in seinem klagsstattgebenden Teil bekämpft. Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht diese Berufung mit der
Begründung: verworfen, daß die Rechtsmittelfrist bereits am 27.10.1992 geendet habe. Gegen die Versä... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §394EO §396ZPO §514 BZPO §528 D6 Abs1 B
Rechtssatz: Sind dem Gegner der gefährdeten Partei im Provisorialverfahren Kosten entstanden, ist aber die erlassene einstweilige Verfügung infolge Nichterlags der der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheitsleistung binnen der Frist des § 396 EO als gegenstandslos anzusehen, steht dem Antragsgegner die Möglichkeit offen, die ihm im Provisorialverfahren entstandenen Kosten gemäß § 394 E... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ZPO §514 AZPO §519 GZPO §519 HZPO §528 K
Rechtssatz: Restriktive Rechtsmittelbeschränkungen dürfen nicht bis zur äußersten Grenze des möglichen Wortsinnes ausgelegt werden, damit nicht ganze Sachbereiche der Entscheidungskompetenz des OGH entzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 102/92 Entscheidungstext OGH 03.02.1993 3 Ob 102/92 Veröff: SZ 66/15 = EvBl 1... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte das ... mehr lesen...
Begründung: Dem Verpflichteten wurde mit einer einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes aufgetragen, ab sofort im geschäftlichen Verkehr bestimmte wettbewerbswidrige Ankündigungen zu unterlassen. Die einstweilige Verfügung wurde dem Verpflichteten am 4.6.1992 durch Übergabe an einen seiner Arbeitnehmer zugestellt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines am 25.6.1992 eingelangten Antrags die Exekution zur Erwirkung eines der beiden in der einstweiligen Verfügung festgelegte... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei begehrte in einer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die hier klagenden Parteien schuldig zu erkennen, bestimmte, ihrer Meinung nach wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Zur Sicherung dieses Anspruchs erließ das Handelsgericht Wien eine dem Klagebegehren entsprechende einstweilige Verfügung, die rechtskräftig wurde. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung wurde der beklagten Partei gegen die klagenden Parteien die Exekuti... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei erhob gegen die hier klagenden Parteien zu 38 Cg 110/89 des Handelsgerichtes Wien die Klage auf Unterlassung bestimmter als wettbewerbswidrig bezeichneter Handlungen (Gewinnspiele). Auf Grund der zur Sicherung des geltend gemachten Untersagungsanspruches erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20. April 1989 wurde am 27.April 1989 die Unterlassungsexekution bewilligt. In der Folge verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht auf Grund von S... mehr lesen...