Norm: ZPO §461ZPO §514
Rechtssatz: Bei der Beschwer unterscheidet man die formelle Beschwer, welche dann vorliegt, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht, und die materielle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die (materielle oder prozessuale) Rechtsstellung des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt wird, diese also für ihn ungünstig ausfällt. Die forme... mehr lesen...
Norm: EO §402ZPO §514 B
Rechtssatz: Der Kläger hat nach Abweisung seines (ersten) Sicherungsantrages eine weitere einstweilige Verfügung mit einem im wesentlichen gleichen Begehren beantragt und auch bewilligt erhalten; ist aber diese einstweilige Verfügung noch nicht rechtskräftig, so ist der Kläger durch die Abweisung seines (ersten) Sicherungsantrages nach wie vor beschwert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §514 B
Rechtssatz: Ist eine Wiederholung des wettbewerbswidrigen Verhaltens schon vor Schluß der Verhandlung erster Instanz aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, dann ist das Unterlassungsbegehren abzuweisen; fällt die Verbotsnorm erst während des Rechtsmittelverfahrens weg, dann fehlt es für die Überprüfung der Entscheidung an der Beschwer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §514 A
Rechtssatz: Der deklarative Beschluss über den Eintritt der Unterbrechung nach § 7 KO kann mit Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 4 Ob 505/94 1 Ob 200/98p Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 200/98p 1 Ob 182/0... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 ffZPO §165ZPO §514 C1
Rechtssatz: Die Aufnahme des gemäß §§ 155 ff ZPO unterbrochenen Verfahrens ist mit Rekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 583/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 583/93 Veröff: SZ 66/178 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036821 Dokume... mehr lesen...