Norm
ZPO §514 BRechtssatz
Spricht das Rekursgericht die Zurückweisung des Antrags des Betreibenden aus, fehlt dem Betreibenden das rechtliche Interesse daran, daß die Zurückweisung in eine Abweisung abgeändert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0043840Dokumentnummer
JJR_19931124_OGH0002_0030OB00165_9300000_002