Entscheidungsgründe: 1. Das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht stellt gemäß Art140 B-VG den Antrag, §302 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990, BGBl. Nr. 280/1990 (im folgenden: EO), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 1990, G236/89, wurden die Worte "das Ärar oder" in §302 EO als verfassungswidrig aufgehoben und ausgesprochen, daß die Aufhebung mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht stellt gemäß Art140 B-VG den Antrag, §302 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990, BGBl. Nr. 280/1990 (im folgenden: EO), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 1990, G236/89, wurden die Worte "das Ärar oder" in §302 EO als verfassungswidrig aufgehoben und ausgesprochen, daß die Aufhebung mit ... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzVfGG §62 Abs1EO §302ZPO §506 Abs1 Z2
Leitsatz: Aufhebung des §302 EO; keine sachliche Rechtfertigung für Ausnahme
eines unter öffentlicher Verwaltung stehenden Fonds von der
Verpflichtung zur Drittschuldneräußerung
Rechtssatz: §302 EO, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990,... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzVfGG §62 Abs1EO §302ZPO §506 Abs1 Z2
Leitsatz: Aufhebung des §302 EO; keine sachliche Rechtfertigung für Ausnahme
eines unter öffentlicher Verwaltung stehenden Fonds von der
Verpflichtung zur Drittschuldneräußerung
Rechtssatz: §302 EO, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990,... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Zum besseren Verständnis ist einleitend daran zu erinnern, daß der antragstellende Rechtsanwalt schon seinerzeit einen auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag gestellt hatte, §16 Abs2 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland als gesetzwidrig aufzuheben. Dieser Antrag war mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 1990, V109/89, mangels Legitimation zur Anfechtung zurückgewiesen worden, da... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Zum besseren Verständnis ist einleitend daran zu erinnern, daß der antragstellende Rechtsanwalt schon seinerzeit einen auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag gestellt hatte, §16 Abs2 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland als gesetzwidrig aufzuheben. Dieser Antrag war mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 1990, V109/89, mangels Legitimation zur Anfechtung zurückgewiesen worden, da... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Form u Inhalt des AntragesZPO §506 Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags wegen inhaltlicher Fehler;
Unzulässigkeit einer Verweisung auf einen in einem anderen Verfahren
erstatteten Schriftsatz
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §16 Abs2 der Satzung der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Form u Inhalt des AntragesZPO §506 Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags wegen inhaltlicher Fehler;
Unzulässigkeit einer Verweisung auf einen in einem anderen Verfahren
erstatteten Schriftsatz
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §16 Abs2 der Satzung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger ist Beamter des Landes Kärnten. Er befindet sich seit 1. Oktober 1987 im dauernden Ruhestand. Zuvor war er als vom Landeshauptmann für Kärnten bestellter technischer Sachverständiger nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 (im folgenden: KFG 1967), tätig und erstattete für die zuständige Behörde Gutachten. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, das Land Kärnten zu verhalten, ihm an Vergütung für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger ist Beamter des Landes Kärnten. Er befindet sich seit 1. Oktober 1987 im dauernden Ruhestand. Zuvor war er als vom Landeshauptmann für Kärnten bestellter technischer Sachverständiger nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 (im folgenden: KFG 1967), tätig und erstattete für die zuständige Behörde Gutachten. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, das Land Kärnten zu verhalten, ihm an Vergütung für d... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art137 / Zinsen B-VG Art137 / Liquidierungsklage KDV 1967 §66 Abs2 KFG 1967 §129 Abs1 ZPO §506 Abs1 Z2 ZPO §273 Abs2
Leitsatz: Stattgebung einer Klage eines technischen Sachverständigen auf
Vergütung für die Erstattung von Gutachten gemäß §129 Abs1 KFG;
kein Erlöschen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs durch
"Verschweigung"; Festsetzung der ziffernmä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In der beim Bezirksgericht Tulln zum AZ 1 Nc 114/81 anhängigen Außerstreitsache der Antragstellerin Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH wider die Antragsgegnerin Republik Österreich (Bund) begehrte die Antragstellerin - mit Berufung auf die, wie sie meinte, eine Enteignung des in ihrem Eigentum stehenden Kernkraftwerkes Zwentendorf bewirkende Bestimmung des §1 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In der beim Bezirksgericht Tulln zum AZ 1 Nc 114/81 anhängigen Außerstreitsache der Antragstellerin Gemeinschaftskraftwerk Tullnerfeld GesmbH wider die Antragsgegnerin Republik Österreich (Bund) begehrte die Antragstellerin - mit Berufung auf die, wie sie meinte, eine Enteignung des in ihrem Eigentum stehenden Kernkraftwerkes Zwentendorf bewirkende Bestimmung des §1 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung fü... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/04 Kernenergie
Norm: B-VG Art5B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätMRK 1.ZP Art1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungAtomsperrGVfGG §57 Abs1 zweiter SatzVfGG §62 Abs1 zweiter SatzZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Art5 StGG; Enteignung - Eigentumsbeschränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes AtomsperrG; durch Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die volkswirtschaf... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/04 Kernenergie
Norm: B-VG Art5B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätMRK 1.ZP Art1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungAtomsperrGVfGG §57 Abs1 zweiter SatzVfGG §62 Abs1 zweiter SatzZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Art5 StGG; Enteignung - Eigentumsbeschränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes AtomsperrG; durch Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die volkswirtschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. Dezember 1977, Z XII-F-45-1977, wurde das Ansuchen der "Rauchfangkehrermeister Ing. J. F. Gesellschaft mbH" auf Bestellung des Ing. J. F. zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes der ansuchenden Gesellschaft im Standort H., M-straße 10, gemäß §§39 Abs5 und 174 GewO 1973 nicht genehmigt. Begründend wurde ua. ausgeführt: "Nach der Bestimmung des §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. Dezember 1977, Z XII-F-45-1977, wurde das Ansuchen der "Rauchfangkehrermeister Ing. J. F. Gesellschaft mbH" auf Bestellung des Ing. J. F. zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes der ansuchenden Gesellschaft im Standort H., M-straße 10, gemäß §§39 Abs5 und 174 GewO 1973 nicht genehmigt. Begründend wurde ua. ausgeführt: "Nach der Bestimmung des §... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: StGG Art5StGG Art6 / ErwerbsausübungGewO 1973 §39 Abs5GewO 1973 §173 Z2GewO 1973 §174GewO 1973 §176 Abs1VfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: GewO 1973; keine denkunmögliche Anwendung der §§39 Abs5 und 174; keine Verletzung des Rechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums und Freiheit der Erwerbsausübung; keine Gleichheitsverletzung Entsch... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: StGG Art5StGG Art6 / ErwerbsausübungGewO 1973 §39 Abs5GewO 1973 §173 Z2GewO 1973 §174GewO 1973 §176 Abs1VfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: GewO 1973; keine denkunmögliche Anwendung der §§39 Abs5 und 174; keine Verletzung des Rechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums und Freiheit der Erwerbsausübung; keine Gleichheitsverletzung Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit fünf Einzelbescheiden des Bundesdenkmalamtes vom 2. März 1976, Z 748, 898, 899, 900, 901/1976, wurden die Häuser in Wien 10., A-gasse Nr. 16, 18 und 20 sowie P-gasse Nr. 4 und 14 gemäß §§1 und 3 DenkmalschutzG unter Denkmalschutz gestellt. In der
Begründung: dieser Bescheide wird - sinngemäß zusammengefaßt - ua. ausgeführt, daß das - auch aus den genannten Gebäuden bestehende - sogenannte Arbeitercottage in Wien im Jahr 1896 von der "Kaiser-Franz-Jos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit fünf Einzelbescheiden des Bundesdenkmalamtes vom 2. März 1976, Z 748, 898, 899, 900, 901/1976, wurden die Häuser in Wien 10., A-gasse Nr. 16, 18 und 20 sowie P-gasse Nr. 4 und 14 gemäß §§1 und 3 DenkmalschutzG unter Denkmalschutz gestellt. In der
Begründung: dieser Bescheide wird - sinngemäß zusammengefaßt - ua. ausgeführt, daß das - auch aus den genannten Gebäuden bestehende - sogenannte Arbeitercottage in Wien im Jahr 1896 von der "Kaiser-Franz-Jos... mehr lesen...
Index: 77 Kunst, Kultur77/01 Kunst, Kultur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / AllgB-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5DenkmalschutzG §1DenkmalschutzG §3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Denkmalschutzgesetz; keine Bedenken gegen §1; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 504/79 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...
Index: 77 Kunst, Kultur77/01 Kunst, Kultur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / AllgB-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5DenkmalschutzG §1DenkmalschutzG §3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Denkmalschutzgesetz; keine Bedenken gegen §1; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 504/79 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...