Begründung: Mit ihrer am 09.08.2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der beklagten Partei zur Räumung des vermieteten Geschäftslokals in 7400 Oberwart, ***** und zur Zahlung von insgesamt EUR 33.389,34 s.A.. Sie brachte dazu vor, dass der genannte Mietzins trotz mehrfacher Mahnung unberichtigt aushafte. Seit Jänner 2001 habe die beklagte Partei keinen Bestandzins bezahlt. Es werde die sofortige Auflösung des Mietvertrages begehrt. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil ist auch dann binnen 14 Tagen einzubringen, wenn gegen das Urteil gleichzeitig Berufung erhoben wurde. Entscheidungstexte 13 R 40/07s Entscheidungstext LG Eisenstadt 03.04.2007 13 R 40/07s Schlagworte Widerspruch; Berufung; Versäumungsurteil; Rechtzei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsatz im ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich den... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu der für den 17. September 1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde, wogegen die Beklagte rechtzeitig Widerspruch gemäß § 397 a ZPO erhob. Diesen Widerspruch wies das Erstgericht im wesentlichen mit folgender
Begründung: zurück: Nach § 396 ZPO seien drei Fälle der Versäu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten den Betrag von S 305.177,58 s.A. als restliches Entgelt für die Planung und Errichtung eines Holzblockhauses. Die Beklagte ist zu der für den 9.7.1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf auf Antrag des Klägers ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde. Mit dem am 23.7.1986 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob die Beklagte Wid... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAZPO §442a
Rechtssatz: Wird dem Beklagten und Verpflichteten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist gegen ein Versäumungsurteil bewilligt, dann wird der der Exekution zur Hereinbringung zugrunde liegende Exekutionstitel durch eine rechtskräftige Entscheidung iSd § 39 Abs 1 Z 1 EO für unwirksam erklärt, weil ihm die Vollstreckbarkeit entzogen wurde. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §133ZPO §396 AZPO §397ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil (§ 397 a ZPO) steht nicht nur der Partei zu, die zu der für die Tagsatzung anberaumten Zeit nicht erscheint, sondern auch jener, die zwar erschienen ist, aber ungeachtet richterlicher Aufforderung nicht verhandelt oder nach dem Aufruf der Sache sich wieder entfernt. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442aZPO §467 Cb1
Rechtssatz: Wendet sich der Beklagte mit einem als "Berufung" bezeichneten Schriftsatz, der jedoch keinen Berufungsantrag enthält, gegen das gegen ihn in der ersten Tagsatzung gefällten Versäumungsurteil und beantragt er die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, so ist die unwirksame Berufung als Widerspruch gemäß §§ 442 a, 397 a ZPO anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §36ZPO §243ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Für den vom ausgebliebenen Beklagten zu erhebenden Widerspruch sieht das Gesetz besondere Formerfordernisse nicht vor, insbesondere ist die Verwendung des Wortes "Widerspruch" nicht erforderlich. An die Verletzung der Bestimmung des § 397 a Abs 1 zweiter Satz ZPO, wonach der vom Beklagten erhobene Widerspruch zu enthalten hat, was nach § 243 Abs 2 ZPO als Inhalt der Klagebeantwortun... mehr lesen...