Norm: ZPO §409
Rechtssatz: Die Leistungsfristen des § 409 ZPO sind doppelfunktionell: sie verdanken zwar ihre Entstehung dem Prozeßrecht, ihre in einer Stundung der Exekution bestehende Rechtsnatur zeitigt aber auch erheblich materielle Wirkungen. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 337/78 Veröff: SZ 51/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA2ZPO §405 BIZPO §409
Rechtssatz: Gewährung einer Paritionsfrist durch das Gericht als Präzisierung eines unbestimmten Klagebegehrens. (Beginn einer Arbeit binnen vierzehn Tagen und "Fertigstellung in einem Zug" - unbestimmt). Entscheidungstexte 8 Ob 564/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 564/77 European Case L... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BZPO §406 BZPO §409
Rechtssatz: Der sich aus dem Teilungsurteil ergebende Anspruch beider Parteien auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung wird mit der Rechtskraft des Urteils fällig, soferne im Urteil nichts anderes angeordnet ( vgl. SZ 37/67, 8 Ob 109/67 = ÖHB 1967 7/8,4 ) ist. Entscheidungstexte 3 Ob 144/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 3 Ob... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §47KO §124ZPO §409
Rechtssatz: Die Verurteilung des Masseverwalters "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" hat auch dann zu erfolgen, wenn dieser Unzulänglichkeit der Masse eingewendet hat, ohne daß letztere Frage im Titelprozeß zu prüfen wäre, da die im § 47 Abs 2 KO normierte Klassenfolge das materielle Bezugsrecht des Massegläubigers unberührt läßt (unter Heranziehung der Lehre von Petschek - Reimer - Schiemer) und dem ... mehr lesen...
Norm: KO §110KO §113ZPO §409ZPO §555
Rechtssatz: Dreitägige Leistungsfrist gemäß § 555 ZPO auch dann, wenn das Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag als Prüfungsprozeß nach §§ 110, 113 KO fortgesetzt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 275/71 Entscheidungstext OGH 25.01.1972 5 Ob 275/71 Veröff: SZ 45/6 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §47KO §124ZPO §41 A2ZPO §409
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist zur Erfüllung von Masseforderungen - insbesondere auch zum Prozesskostenersatz - "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" zu verurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 306/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1970 5 Ob 306/69 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 43/34 = EvBl 1970/154 S 244 = SozM IVA,361 = RZ 1970,10... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des klagenden Masseverwalters gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 2. Mai 1969 zurück und erkannte den Kläger schuldig, dem Beklagten die mit 1666.80 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit B des Erstgerichts 2. Juli 1968 wurde die vorliegende Rechtssache gem § 224 Abs 2 ZPO zur Ferialsache erklärt. Der Beschluß wurde ... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs2KO §124ZPO §41 A2ZPO §409
Rechtssatz: Der mit seiner Klage unterliegende Masseverwalter ist zum Ersatz der Kosten "binnen vierzehn Tagen bei Exekution, bei Unzulänglichkeit der Masse nach Maßgabe der Bestimmungen der Konkursordnung" zu verurteilen (ergänzend zu 6 Ob 176/69, 6 Ob 190/69). (Mit von einander abweichenden Contravoten). Entscheidungstexte 1 Ob 178/69 Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §124ZPO §409
Rechtssatz: Bei erfolglosen Anfechtungsklagen des Masseverwalters ist die Masse zum Kostenersatz binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution und nicht etwa "nach Maßgabe der Bestimmungen der Konkursordnung" zu verhalten (mit ausführlicher
Begründung: unter Bezugnahme auf die Lehre und bisherige Rechtsprechung). Entscheidungstexte 6 Ob 176/69 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach dem Kläger das eingeklagte Darlehen in der vollen Höhe von 30.000 S zu und verurteilte die Beklagte als Erbin des Darlehensnehmers zur Rückzahlung in monatlichen Raten von 750 S. Es stellte fest, der Kläger habe dem am 7. November 1957 verstorbenen Gatten der Beklagten im Jahre 1953 ein Darlehen von 30.000 S bar zugezählt, das mit 10% jährlich zu verzinsen und nach Möglichkeit und Tunlichkeit zurückzuzahlen gewesen sei. Das Darlehen sei spätestens durch die Klag... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IVZPO §406 BZPO §409
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 406 und 409 ZPO stehen auch der richterlichen Festsetzung der Zahlungspflicht auf einen der Urteilsfällung nachfolgenden Zeitpunkt nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Schuld nach Tunlichkeit und Möglichkeit zu bezahlen ist und der Zeitpunkt der Tunlichkeit und Möglichkeit der Zahlung schon gemacht ist. Der Richter kann vielmehr in einem solchen Falle, statt die Klage ... mehr lesen...
Norm: ZPO §409EO §7 Abs2 C
Rechtssatz: Ein Exekutionstitel, in dem keine Leistungsfrist angegeben ist, kann nach Rechtskraft sofort vollstreckt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 105/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 3 Ob 105/55 3 Ob 223/08b Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 223/08b Beisatz: Hier: Rückstandsausweis. (T... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIIgZPO §409
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Leistungsfrist im Urteil stellt gegenüber dem Klagebegehren kein aliud dar. Entscheidungstexte 1 Ob 375/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 1 Ob 375/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041204 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §387EO §391 IIAEO §391 IIDZPO §409
Rechtssatz: Die Leistungsfrist kann nicht früher beginnen, als der Exekutionstitel dem Verpflichteten zugestellt wurde. Bei einstweiligen Verfügungen tritt die Leistungsverpflichtung sogleich mit der Zustellung der Verfügung an den Verpflichteten ein. Keinesfalls kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung an den Betreibenden und deren fälschliche Annahme an, der Titel sei bereits vollstreck... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZPO §459
Rechtssatz: Eine Leistungsfrist ist nur für Urteile und Endbeschlüsse vorgeschrieben, nicht aber für sonstige Beschlüsse. Entscheidungstexte 2 Ob 752/50 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 752/50 1 Ob 742/51 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 1 Ob 742/51 1 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Antrag der betreibenden Partei dieser zur Erwirkung der Löschung des unter OZ. 25 des Lastenblattes der EZ. 946, Grundbuch L., einverleibten Pfandrechtes des "X-werkes" im Nominalbetrage von 13.200 RM die Exekution nach § 353 EO. bewilligt. Infolge Rekurses der verpflichteten Parteien änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages ab. Dem Exekutionstitel (Vergleich der Rückstellungskommission beim Landesge... mehr lesen...
P. hatte zwei der H. auf Grund der Verordnung vom 21. Juni 1943, DRGBl. I S. 355, untervermietete Zimmer für den 31. Dezember 1947 aufgekundigt. Das Berufungsgericht hatte das Urteil des Prozeßgerichtes, mit dem die Kündigung für wirksam erkannt und H. zur sofortigen Übergabe der Räume verpflichtet worden war, am 19. November 1948 bestätigt und gleichzeitig ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S nicht übersteige. P., dem das berufungsgerichtliche Urteil am 14. Jän... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wird das Urteil mit der Entscheidung der zweiten Instanz rechtskräftig, so läuft bei Ausspruch der sofortigen Räumung die Frist nach § 409 ZPO mit dem Tage nach Zustellung der Berufungsentscheidung. Die immer gegebene Möglichkeit der Ergreifung eines unzulässigen Rechtsmittels vermag den Eintritt der Rechtskraft und den Beginn der Paritionsfrist nicht hinauszuschieben. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §7 CZPO §409
Rechtssatz: Ein Urteil, das entgegen der Bestimmung des § 409 ZPO keine Leistungsfrist enthält, - von der die Vollstreckbarkeit nach § 7 EO abhängt, - bildet keinen Exekutionstitel. Entscheidungstexte 3 Ob 436/38 Entscheidungstext OGH 31.05.1938 3 Ob 436/38 DREvBl 1938/267 1 Ob 490/50 Entscheidungstext OGH 01.09... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404ZPO §226 IIB13ZPO §409UWG §25 Abs3
Rechtssatz: Die von der beklagten Partei übernommene Verpflichtung, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, ist eine Belastungsübernahme nach § 1404 ABGB. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, genügt den Erfordernissen des § 226 ZPO. Die Leistungsfrist ist von Amts wegen beizus... mehr lesen...