RS OGH 1978/6/6 4Ob337/78

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Veröffentlicht am 06.06.1978
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Norm

ZPO §409

Rechtssatz

Die Leistungsfristen des § 409 ZPO sind doppelfunktionell: sie verdanken zwar ihre Entstehung dem Prozeßrecht, ihre in einer Stundung der Exekution bestehende Rechtsnatur zeitigt aber auch erheblich materielle Wirkungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0041296

Dokumentnummer

JJR_19780606_OGH0002_0040OB00337_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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