Norm: ZPO §409, ZPO §496
Rechtssatz: Eine zu kurz bemessene Leistungsfrist ist mit Mängelrüge zu bekämpfen. Entscheidungstexte 3 Ob 17/19z Entscheidungstext OGH 26.04.2019 3 Ob 17/19z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132632 Im RIS seit 12.07.2019 Zuletzt ... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs4KBGG §31 Abs4ZPO §409
Rechtssatz: § 31 Abs 4 letzter Satz KBGG idF der Novelle BGBl I 2016/53 schränkt zwar die von § 89 Abs 4 ASGG normierte Möglichkeit der Gewährung von Ratenzahlungen durch die Arbeits- und Sozialgerichte ein, nicht aber die Gewährung von Stundungen, die über die gesetzliche Leistungsfrist nach § 409 ZPO hinausgehen. Entscheidungstexte 10 ObS 133/18h ... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZaDiG §29
Rechtssatz: RS0041265 wie T4 Entscheidungstexte 129 R 21/18h Entscheidungstext OLG Wien 19.04.2018 129 R 21/18h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000916 Im RIS seit 12.09.2018 Zuletzt aktualisiert am 12.09.2018 mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb bis zum 17. 6. 2006 das Nachtlokal „B*****“ in S*****. Seine Partner waren R***** P***** und G***** H*****, die an dem Betrieb auch insofern finanziell beteiligt waren, als G***** H***** einen Kredit aufnahm und R***** P***** für diesen Kredit mit 35.000 EUR bürgte. R***** P***** hatte auch einen Schlüssel für das Lokal und verrichtete dort diverse Arbeiten. Aufgrund des sich verschlechternden Geschäftsgangs entschloss sich der Kläger, den Betrieb zu v... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 11 C 1930/06a des Erstgerichts kündigte die nun betreibende Partei den mit dem nun Verpflichteten geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG auf. Das Gericht erster Instanz erkannte die Aufkündigung mit Urteil vom 23. November 2007 für wirksam und verpflichtete den Verpflichteten zur Räumung der Wohnung binnen 14 Tagen. Das Gericht zweiter Instanz gab der dagegen vom Verpflichteten erhobenen B... mehr lesen...
Begründung: Der Impugnationskläger ist Arbeitgeber. Am 14. November 2007 hatte die beklagte Partei einen Rückstandsausweis gemäß § 25 Abs 3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl 1972/414 idgF, über 105.729,22 EUR erlassen. Aufgrund dieses Titels wurde ihr am 15. November 2007 die Fahrnisexekution bewilligt. Mit seiner Impugnationsklage wendet der Kläger gegen die Exekutionsbewilligung ein, dass er nicht dem Anwendungsbereich des BUAG unterliege. Dies habe er der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt im Sicherungsverfahren wird auf die dort ergangene Entscheidung 4 Ob 124/02t = MR 2002, 325 - Format Money verwiesen. Im Hauptverfahren wendete die Beklagte noch ein, das Zeichen "Money" werde vom angesprochenen Publikum im Zusammenhang mit einer periodischen Druckschrift nicht als Herkunftshinweis verstanden und besitze kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist als selbstständiges österreichisches Unternehmen Teil des weltweit tätigen D*****-Netzwerkes. Sie übernimmt grenzüberschreitende und nationale Aufträge für die Beförderung von Dokumenten und Waren. Ihre Auftraggeber sind in erster Linie Unternehmen. Rund 4 % des gesamten Beförderungsvolumens entfallen auf Aufträge von Verbrauchern. Die Beklagte schließt grenzüberschreitende und nationale Beförderungsverträge zu den "D***** Allgemeinen Transpor... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte mit ihrer im Jahr 2002 eingebrachten Klage ein Versäumungsurteil gegen den mit Beschluss vom 3. Jänner 2001 bestellten Masseverwalter der Gemeinschuldnerin. Die vollstreckbare Ausfertigung des Exekutionstitels weist eine Stampiglie nach § 542 Abs 3 Geo auf, wonach die beklagte Partei zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlung der Prozesskosten von 14.896,17 EUR ... an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (ua) auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung sowie dem Handel mit Computern (Computerbauteilen), insbesondere der Softwareentwicklung (Klägerin) und Beratung und Planung auf dem Gebiet der EDV-Technik (Beklagte) tätig. Die Firma der im Jahr 1976 in Wien gegründeten Klägerin lautete ursprünglich "Coss Computersoftwareservice GmbH". Im Jahre 1982 wurden die Firma der Klägerin in "Coss Computersoftwaresysteme GmbH" geändert und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der *****Gesellschaft mbH & Co KG wurde am 8.6.1988 das Ausgleichsverfahren umd am 28.12.1988 der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der nunmehrige Beklagte bestellt, der bereits ab 21.6.1988 Nachfolger des ursprünglich mit dieser Funktion betraut gewesenen Rechtsanwaltes Dr. Peter B***** Ausgleichsverwalter war. In diesem Konkurs finden die Konkursgläubiger für ihre Forderungen keine Deckung. Die Forderungen der Massegläubi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** P*****, vertreten durch *****, Rechtsanwälte *****, wider die beklagten Parteien 1. J***** P*****, 2. M***** P*****, beide vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wegen S 80... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER Ö*** P*** AG, 3. R*** Ö***, 4. Gottfried P*** - eine Reihe von Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt seit Jahrzehnten den Handel mit Kraftfahrzeugen und ist seit rund 15 Jahren österreichischer Generalimporteur der Automarke Toyota. Die Firma Ernst F*** ist seit 26. Juni 1942 zu HRA 11186 des Handelsregisters beim Handelsgericht Wien registriert. Der Sitz der Klägerin ist Wien; ihre geschäftsführenden Gesellschafter sind Friedrich F*** und seine Mutter. Die in Salzburg ansässige beklagte Gesellschaft mbH ist seit 21. Jänner 1987 zu HRB 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter Johann AS (des Erblassers der zweitbeklagten Partei), die Erstbeklagte Witwe und Testamentserbin nach ihm. Die Klägerin begehrte zuletzt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 430.601,79 samt Anhang. Sie brachte vor, sie habe ihnen zum Ankauf eines Einfamilienhauses in Ebreichsdorf im November 1979 S 365.993,09 und im Frühjahr 1982 zum Ankauf zweier Fahrzeuge S 60.000,-- darlehensweise zur Verfügung gestellt. überdies habe si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois A und Josef B sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1306 II KG Arzl. Diese Liegenschaft besteht aus dem Baugrundstück 97 sowie den Grundstücken 61, 62/1, 845, 846/1, 1253/1, 1587, 1588 und 1732. Mit der am 15. Juli 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte Alois A die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an dieser Liegenschaft 'durch freiwillige Feilbietung'. Er stellte schließlich (ON 5) das Urteilsbegehren, die Miteigentumsgemeinsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der protokollierten Firma „Johann N*****“ vom 12. 10. 1949 bis 31. 12. 1969 als Arbeiter sowie vom 1. 1. 1970 bis 15. 4. 1975 und dann wieder vom 6. 8. 1975 bis 5. 9. 1979 als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Alleininhaber dieser Firma, Johann N*****, wurde am 9. 8. 1979 zu S 103/79 des Landesgerichts Innsbruck der (Anschluss-)Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat d... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 13. 5. 1976 übergab die klagende Partei an die Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH, Salzburg, das Geschäftslokal Nr. 2 im Hause R-Straße 6 zur "Nutzung"; die zwischen 1. und 3. eines jeden Monates fällig werdende "Nutzungsgebühr" betrug bis 31. 3. 1981 26 451.54 S, ab 1. 4. 1981 27 561.54 S. Am 30. 4. 1981 bestand ein Mietzinsrückstand von 60 078.13 S. Am 8. 5. 1981 wurde über das Vermögen der Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH zu S 36/81 des Erstg... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 E1ZPO §409
Rechtssatz: Haben die Parteien im Vergleich den Zahlungszeitpunkt (Fälligkeit) in der im § 409 Abs 1 ZPO für Gerichtsentscheidungen festgelegten Weise vereinbart, ohne aber näher zu vereinbaren, wann diese Frist zu laufen beginnen soll ist die Bestimmung des § 409 Abs 3 ZPO sinngemäß heranzuziehen. Bei einem aufschiebend bedingt abgeschlossenen Vergleich beginnt die Leistungsfrist daher erst mit Wirksamwerden des Vergl... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZPO §577
Rechtssatz: Ein Schiedsspruch ist mangels einer Leistungsfrist so wie ein Beschluß im Prozeßverfahren ohne Aufschiebung vollstreckbar. Entscheidungstexte 7 Ob 623/81 Entscheidungstext OGH 24.09.1981 7 Ob 623/81 Veröff: EvBl 1982/77 S 266 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041323... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Begrün... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §409
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 409 ZPO ist auf reine Unterlassungsansprüche nicht anzuwenden. Die urteilsmäßige Verpflichtung zu einer reinen Unterlassung - also nicht zu einer Unterlassung, die auch ein positives Tun, wie etwa eine Beseitigung, umfasst - tritt daher sofort mit der Wirksamkeit des Urteiles (§ 416 ZPO) ein. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §409
Rechtssatz: Bei reinen Unterlassungsklagen ist keine Leistungsfrist zu setzen. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 337/78 Veröff: SZ 51/76 4 Ob 1/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 1/89 Vgl; Beisatz: Ist aber die Beklagte nicht zu einer reinen Unterlassung, sondern zu einer... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Bei einem reinen Unterlassungsgebot erstreckt sich die Frage der Leistungsfrist ausschließlich auf die materielle Rechtslage, sodaß ein dem Gericht dabei unterlaufener Fehler den Berufungsgrund (Revisionsgrund) der unrichtigen rechtlichen Beurteilung bildet. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 337/78 V... mehr lesen...