Norm
KO §124Rechtssatz
Bei erfolglosen Anfechtungsklagen des Masseverwalters ist die Masse zum Kostenersatz binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution und nicht etwa "nach Maßgabe der Bestimmungen der Konkursordnung" zu verhalten (mit ausführlicher Begründung unter Bezugnahme auf die Lehre und bisherige Rechtsprechung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0041249Dokumentnummer
JJR_19690910_OGH0002_0060OB00190_6900000_001