Begründung: Gegenstand des Verfahrens bilden Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche der Klägerin (einer GmbH nach tschechischem Recht) gegenüber den in Österreich ansässigen beklagten Gesellschaften aus einem am 1. 10. 2000 zwischen den Streitteilen geschlossenen, beidseits österreichischem Recht unterworfenen und am 6. 6. 2003 beendeten „Handelsvertretungsvertrag" für mit Wirkung 1. 1. 2001 in Polen vertriebene Arzneimittel. Das Erstgericht hat sämtliche Ansprüche (im zweiten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten schlossen einen Vertrag, wonach die letztere auf der ihr gehörenden Liegenschaft 90 Appartements und ein zu deren Verwaltung bestimmtes Zentralgebäude errichten sollte, wobei das Geld hiefür von den insoweit als Anschubfinanzierer tätigen Klägern kommen sollte, die für die Bereitstellung des Kapitales von deren Vertragspartnerin eine Rendite erhalten sollten. Die Rückzahlung des bereitgestellten Kapitals sollt... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §321 Abs1
Rechtssatz: Die Verschwiegenheitspflichten schützen in aller Regel denjenigen, dessen Umstände (Informationen) vertraulich bleiben sollen. Daher ist regelmäßig eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht möglich und wirksam. Wo außer den Interessen des Betroffenen auch noch andere Rechtsgüter geschützt sind, ist eine Entbindung nicht vorgesehen, wie etwa bei der vom § 320 Z 2 ZPO geregelten Verschwiegenheitspfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 343 Abs 2 Z 4 lit b ASVG erlischt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsarzt und dem Träger der Krankenversicherung ohne Kündigung im Falle der rechtskräftigen Verurteilung des Vertragsarztes wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung. Diese Rechtsfolge der Verurteilung muss bei Anwendung des hier maßgeblichen § 44 Abs 2 zweiter und dritter Satz StGB idF BGBl 1987/605 - die Änderung des § 44 Abs 2 StGB durch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Entgegen F. Graf, der unter anderem das Beratungsgeheimnis bewusst ausklammert, ist beim hypothetischen Nachvollzug gerichtlicher Ermessensentscheidungen die Vernehmung der im Vorprozess zuständigen Richter, jedenfalls dann, wenn Senate entschieden, als Eingriff in das Beratungsgeheimnis, von dem sie von ihren Vorgesetzten nicht entbunden werden können, in analoger Anwendung des § 320 Z 3 ZPO nicht zulässig. Es han... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Entgegen F. Graf, der unter anderem das Beratungsgeheimnis bewusst ausklammert, ist beim hypothetischen Nachvollzug gerichtlicher Ermessensentscheidungen die Vernehmung der im Vorprozess zuständigen Richter, jedenfalls dann, wenn Senate entschieden, als Eingriff in das Beratungsgeheimnis, von dem sie von ihren Vorgesetzten nicht entbunden werden können, in analoger Anwendung des § 320 Z 3 ZPO nicht zulässig. Es han... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil hob das Erstgericht die auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 6 und Z 4 1.Fall MRG gestützte Aufkündigung auf und wies das Begehren auf geräumte Übergabe der Wohnung top Nr ***** im Haus ***** Wien, ***** ab. Es traf die auf Seiten 3 bis 5 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Tatsachenfeststellungen, die es rechtlich dahin beurteilte, dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht vorliege, da die Wohnung bewohnt sei.... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z1
Rechtssatz: Unmündiger nicht zeugnisfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass er die Tragweite seiner Aussage erkennt, etwa wenn wie hier die Eltern mit unterschiedlichen Aussagen im Verfahren involviert sind und hier sogar das Verfahren den Verlust seiner Wohnmöglichkeit zum Gegenstand hat. Entscheidungstexte 40 R 427/00s Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.12.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z1
Rechtssatz: Unmündiger nicht zeugnisfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass er die Tragweite seiner Aussage erkennt, etwa wenn wie hier die Eltern mit unterschiedlichen Aussagen im Verfahren involviert sind und hier sogar das Verfahren den Verlust seiner Wohnmöglichkeit zum Gegenstand hat. Entscheidungstexte 40 R 427/00s Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.12.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §321ZPO §333
Rechtssatz: Die zum Zeitpunkt der gegenständlichen Zeugenladung bestandene Immunität des Rekurswerbers als Abgeordneter zum Nationalrat steht weder einer Zeugenladung noch der Verhängung einer Ordnungsstrafe gemäß § 333 ZPO entgegen. Die Immunität der Mitglieder öffentlicher Vertretungskörper (AbgzNR, BR und Landtage) befreit, weil keine diesbezügliche Sondervorschrift besteht, weder von der Zeugnispflicht noch vo... mehr lesen...
Gründe: Gerhard L***** wurde des Verbrechens nach §§ 12 Abs. 1 SGG in der Form des Versuches nach § 15 StGB schuldig erkannt, weil er am 22. November 1990 in Salzburg Suchtgift in großer Menge, und zwar 55,9 Gramm Kokain durch das Anbot an einen Unbekannten zum Verkauf in Verkehr zu setzen suchte. Der Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde gestützt auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5, 5 a und 9 (lit.) a StPO. Rechtliche Beurteilung In den Au... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20StPO §151 Z2ZPO §320
Rechtssatz: Die Parteien haben kein subjektives öffentliches Recht, daß Beamte vom Amtsgeheimnis entbunden werden. VfGH vom 18.06.1956, B 232/55 Entscheidungstexte 13 Os 126/87 Entscheidungstext OGH 24.09.1987 13 Os 126/87 Vgl auch 14 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 14 ... mehr lesen...
Gründe: Josef G*** wurde unter anderem (1) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) schuldig erkannt, weil er am 9.Dezember 1986 in Leoben 1.495,4 Gramm Heroin an einen Unbekannten verkauft und zur Übergabe an diesen bereitgestellt hat. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 4 StPO geltend, weil sein Antrag auf Einvernahme der als Käufer des Heroins aufgetretenen Vertrauensperson, daß er mit diese... mehr lesen...
Norm: ZPO §320
Rechtssatz: Aufgabe des Zeugenbeweises ist es, zur Zeit der Beweisaufnahme nicht mehr mögliche Wahrnehmungen, die von den Zeugen vorher gemacht wurden, vor Gericht wiederzugeben. Ein solcher Beweis ist aber dann untauglich, wenn die von dem Zeugen vorgenommene Wahrnehmung insbesondere durch Urkundeneinsicht und Augenscheinnahme noch möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 522/8... mehr lesen...
Begründung: Die klagende S*** T***-V*** MBH ist im Sinne der im Einvernehmen mit dem Staatsamt für Volksernährung am 19. April 1919 vom Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft erlassenen Vollzugsanweisung, betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten, StGBl. Nr. 241 idF des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1977, BGBl. Nr. 660, auf Grund der Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark vom 28. November 1979, LGBl. Nr. 90, idF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 53 KG Perersdorf steht zu 3/4-Anteilen im Eigentum der Kläger und zu einem viertel Anteil im Eigentum der Beklagten. Die Kläger verlangen die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung. Die Vorinstanzen haben dem Klagebegehren stattgegeben, wobei sie von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgingen: Die Liegenschaft besteht aus einem Waldgrundstück im Ausmaß von 22.766 m 2 . Die Bewaldung ist verschieden dicht. Der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §351
Rechtssatz: Ein Zeuge hat nur die Wahrnehmung von Tatsachen zu bekunden, darf aber nicht zu Bewertungsproblemen befragt werden, während der Sachverständige auf Grund seiner Sachkunde Erfahrungssätze liefert, daraus Schlüsse zieht oder mit deren Hilfe Tatsachen feststellt. Entscheidungstexte 3 Ob 503/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 503/85 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte dem Erstbeklagten mit Kreditvertrag vom 24. Juni 1980 einen Kredit von S 1,3 Millionen. Der Zweitbeklagte verpfändete zur Sicherstellung dieses Kredites bis zum Höchstbetrag von S 1,560.000,-- mit Pfandbestellungsurkunde vom 16./22. Juli 1980 seine Liegenschaft EZ 1350 Katastralgemeinde Dornbirn. Um die Zuhaltung dieses Verpfändungsvertrages zu vereiteln, schenkte er die Liegenschaft mit Notariatsakt vom 1. Juni 1981 seiner Ehefrau. ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten als Provision für die von ihm behauptete Vermittlung des Verkaufes von den Beklagten gehörigen Grundstücken an die Stadt L die Bezahlung des Betrages von S 370.000.- sA. Die Beklagten behaupten hiezu, dem Kläger niemals einen Vermittlungsauftrag gegeben zu haben. Zum Beweis, daß sich die Beklagten sogar ausdrücklich verpflichtet hätten, dem Kläger die begehrte Provision zu zahlen, berief sich der Kläger ua auf Erich K, der für die Stadtgemeinde L d... mehr lesen...
Norm: ZPO §320
Rechtssatz: Staatsbeamter im Sinne des § 320 Z 3 ZPO ist jedes mit Aufgaben der Bundesverwaltung, Landesverwaltung oder Gemeindeverwaltung betraute Organ. Entscheidungstexte 1 Ob 93/72 Entscheidungstext OGH 04.05.1972 1 Ob 93/72 Veröff: EvBl 1972/336 S 632 = SZ 45/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ZPO §320ZPO §321ZPO §324ZPO §349
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 349 Abs 1 ZPO, dass gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, gilt nur für Fälle der Verweigerung des Zeugnisses (§ 321 ZPO), nicht aber für Fälle der Unzulässigkeit des Zeugnisses (§ 320 ZPO). Beschlüsse, die Fälle des § 320 ZPO betreffen, sind auch abgesondert anfechtbar. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 C1ZPO §320
Rechtssatz: Die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge durch seine Aussage das ihm obliegende Amtsgeheimnis verletzen würde, obliegt ausschließlich dem Vorgesetzten, der die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vornehmen kann. Hat das Gericht oder der Staatsbeamte, der als Zeuge vernommen werden soll, Bedenken, daß durch eine Aussage die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verletzt werden könnte, muß das Prozeßgericht die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §320
Rechtssatz: Aufgabe eines Zeugen ist es, seine Wahrnehmungen über konkrete Tatsachen zu bekunden, nicht aber, diese Tatsachen zu beurteilen oder aus ihnen Schlußfolgerungen abzuleiten. Entscheidungstexte 2 Ob 152/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 2 Ob 152/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z3ZPO §477 B
Rechtssatz: Die Verletzung des Vernehmungsverbotes nach § 320 Z 3 ZPO steht nicht unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 2 Ob 142/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 2 Ob 142/62 Veröff: JBl 1963,102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040560 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z3ZPO §477 B
Rechtssatz: Die Verletzung des Vernehmungsverbotes nach § 320 Z 3 ZPO steht nicht unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 2 Ob 142/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 2 Ob 142/62 Veröff: JBl 1963,102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040560 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z1ZPO §321 Abs1 Z1ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob eine Geisteskrankheit von der Vernehmung als Zeuge oder als Partei ausschließt, ist Sache der richterlichen Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 5 Ob 36/62 Entscheidungstext OGH 29.03.1962 5 Ob 36/62 Veröff: EvBl 1962/294 S 355 5 Ob 79/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §320 Z1ZPO §321 Abs1 Z1ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob eine Geisteskrankheit von der Vernehmung als Zeuge oder als Partei ausschließt, ist Sache der richterlichen Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 5 Ob 36/62 Entscheidungstext OGH 29.03.1962 5 Ob 36/62 Veröff: EvBl 1962/294 S 355 5 Ob 79/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 ... mehr lesen...
Norm: NO §76 Abs1 litiNO §88 Abs1NO §157 Abs1ZPO §292 ffZPO §320 ff
Rechtssatz: Die vom Gesetz in den §§ 76 Abs 1 lit i und 88 Abs 1 NO gebrauchten Ausdrücke "andere tatsächliche Vorgänge" umfassen keineswegs alle Vorgänge in der Außenwelt im weitesten Sinn des Wortes, nach dem allgemeinen Sprachgebrauch. Wie aus der beispielsweisen Aufzählung ähnlicher "tatsächlicher Vorgänge" insbesondere im § 88 Abs 1 NO klar hervorgeht, ist der Begriff "tat... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z3ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 320 Z 3 ZPO bedeutet ein Verbot der Vernehmung von Staatsbeamten als Zeugen, wenn die durch ihre Aussage das ihnen obliegende Amtsgeheimnis verletzen würden, insoferne sie der Pflicht zur Geheimhaltung nicht durch ihre Vorgesetzten entbunden sind. Da im österreichischen Zivilprozeß für die Beweisaufnahme der Grundsatz des Richterbetriebes gilt, muß das Prozeßgericht, das die Vernehmu... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z3ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 320 Z 3 ZPO bedeutet ein Verbot der Vernehmung von Staatsbeamten als Zeugen, wenn die durch ihre Aussage das ihnen obliegende Amtsgeheimnis verletzen würden, insoferne sie der Pflicht zur Geheimhaltung nicht durch ihre Vorgesetzten entbunden sind. Da im österreichischen Zivilprozeß für die Beweisaufnahme der Grundsatz des Richterbetriebes gilt, muß das Prozeßgericht, das die Vernehmu... mehr lesen...