Norm
ZPO §320 Z1Rechtssatz
Unmündiger nicht zeugnisfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass er die Tragweite seiner Aussage erkennt, etwa wenn wie hier die Eltern mit unterschiedlichen Aussagen im Verfahren involviert sind und hier sogar das Verfahren den Verlust seiner Wohnmöglichkeit zum Gegenstand hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aussageverweigerungsgründe, Zeugnisverweigerungsrecht, Unzulässigkeit der Vernehmung, Zeugnisunfähigkeit, MinderjährigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2000:RWZ0000061Dokumentnummer
JJR_20001218_LG00003_04000R00427_00S0000_002