RS OGH 2000/12/18 40R427/00s

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Veröffentlicht am 18.12.2000
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Norm

ZPO §320 Z1

Rechtssatz

Unmündiger nicht zeugnisfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass er die Tragweite seiner Aussage erkennt, etwa wenn wie hier die Eltern mit unterschiedlichen Aussagen im Verfahren involviert sind und hier sogar das Verfahren den Verlust seiner Wohnmöglichkeit zum Gegenstand hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aussageverweigerungsgründe, Zeugnisverweigerungsrecht, Unzulässigkeit der Vernehmung, Zeugnisunfähigkeit, Minderjähriger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2000:RWZ0000061

Dokumentnummer

JJR_20001218_LG00003_04000R00427_00S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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