RS OGH 1996/4/30 5Ob2036/96i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1996
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Norm

ABGB §323
ABGB §523 A
NZwG §1
ZPO §266 B
ZPO §272 C

Rechtssatz

Wird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß § 323 ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten Wegerechts auf keinem gültigen Rechtstitel beruht, trifft daher die Kläger.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2036/96i
    Entscheidungstext OGH 30.04.1996 5 Ob 2036/96i
    Veröff: SZ 69/110

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101794

Dokumentnummer

JJR_19960430_OGH0002_0050OB02036_96I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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