Norm
ABGB §863 FIIRechtssatz
Im Zweifel ist ein konkludenter Verzicht des Vermieters auf das Kündigungsrecht nicht anzunehmen. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verzichtes trifft den Mieter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102001Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2022