RS OGH 1996/4/16 4Ob2050/96s, 1Ob254/00k, 2Ob133/06g, 5Ob77/15g, 3Ob5/17g, 3Ob186/17z, 8Ob70/18d, 7O

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Veröffentlicht am 16.04.1996
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Norm

ABGB §863 FII
ZPO §266 B

Rechtssatz

Im Zweifel ist ein konkludenter Verzicht des Vermieters auf das Kündigungsrecht nicht anzunehmen. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verzichtes trifft den Mieter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102001

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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