Begründung: Ein privater Bauherr beauftragte die Klägerin unter anderem mit der Lieferung und Montage von Innentüren. Die Klägerin bestellte diese Türen einer bestimmten Marke beim Beklagten. Mit Schreiben vom 22. 7. 1999 bestätigte dieser den Auftrag mit einem Preisvolumen von EUR 7.301,94 und lieferte im Dezember 1999 die bestellten Türelemente. Diese waren von einem italienischen Unternehmen hergestellt und an den Beklagten ausgeliefert worden. Diese prüfte die Türen bei deren ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig, weil die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (RIS-Justiz RS 0116279; 1 Ob 13/03y). Er ist jedoch mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO unzulässig. Der Revisionsrekurs der Klägerin ist gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO nicht jedenfalls unzulässig, weil die Klage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist selbständige Versicherungsagentin. Die am 23. 2. 1981 geborene Beklagte vermittelte von November 1998 bis April 1999 für die klagende Partei Lebensversicherungen und Pensionsvorsorgeversicherungen. Vor Beginn ihrer Tätigkeit besuchte die damals beschäftigungslose Beklagte mit Zustimmung ihrer obsorgeberechtigten Mutter am 10. und 11. 10. 1998 ein Seminar der klagenden Partei, für welches sie 1.950 S bezahlte. Im Seminar stellte es ein T... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) unzulässig. Diesfalls kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revision ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) unzulässig. Diesfalls kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtlic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat dem Unternehmer Ernst F***** (in der Folge: Exporteur), dessen Rechtsnachfolgerin seine Tochter - die nunmehrige Beklagte - ist, einen Exportfinanzierungskredit gewährt. Der Exporteur war Begünstigter einer von der Österreichischen Kontrollbank AG (in der Folge: Garantin) übernommenen Garantieverpflichtung betreffend Exporte nach Italien und hat der Klägerin zur Besicherung ihrer Kreditforderungen sowohl seine Ansprüche aus dieser Garantie als auch seine... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 21. 11. 1939 in einem Kinder- und Mütterheim des Vereins Lebensborn geboren und im Geburtenbuch des zuständigen Standesamts mit dem Namen „Ingrid I*****" eingetragen. Ihr Nachname war der Geburtsname ihrer Mutter, die diesen Namen im Zeitpunkt der Geburt nicht mehr führte. In der Zeit vom 20. 9. 1940 bis 7. 10. 1943 war die Klägerin bei einer Pflegemutter untergebracht; am 7. 10. 1943 wurde sie nach Prag polizeilich abgemeldet. In Prag wurde die Klä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt (1 Ob 214/98x = SZ 72/4 = ecolex 1999, 468 [Spunda] = RdW 1999, 403; 1 Ob 175/02w = ecolex 2003, 102 = RZ 2003, 109; 1 Ob 52/04k) die Auffassung vertreten, bei § 25 Abs 3 GSpG 1989 handle es sich um eine Schutznorm zu Gunsten des Spielers, mit der insbesondere die Gefahren existenzgefährdenden Glücksspiels eingedämmt werden sollen. Mit dieser Vorschrift ist ein Spieler, der unt... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 5. 2003 eingelangten Eingabe meldeten die beiden Gesellschaften den Zusammenschluss durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an. Sowohl der Bundeskartellanwalt als auch die Bundeswettbewerbsbehörde stellten Prüfungsanträge. Das Erstgericht führte ein umfangreiches Verfahren unter anderem durch Einholung von Sachverständigengutachten durch. Mit Beschluss vom 7. 10. 2003 (ON 44) stellte das Erstgericht ausführlich begründet fest, dass kein Zusammenschl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten am 7. 8. 1998 für seinen PKW Marke VW Passat Syncro 1,9 Highline TDI einen Vollkaskoversicherungsvertrag, dem - unstrittig - die (in ihrem Wortlaut nicht festgestellten) Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (ABK/BV 98) zugrunde lagen. Anlässlich einer Geschäftsreise in Ungarn stellte er diesen Wagen am 28. 9. 2000 auf einem unbewachten Parkplatz vor einem Hotel in Kecskemet ab. Er verschloss ihn mittels Fernbedienun... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 B
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz, wonach den Beklagten die Behauptungs- und Beweislast für die Einwendungstatsachen trifft, gilt auch im Honorarprozess des Rechtsanwalts. Entscheidungstexte 4 Ob 52/04g Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Ob 52/04g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §578ZPO §266 DII
Rechtssatz: Ob ein formgültiges Kodizill vorliegt, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Es ist deshalb weder ein Sachvorbringen dazu erforderlich, noch eine Parteiendisposition (Außerstreitstellung) über diese Rechtsfrage möglich. Entscheidungstexte 4 Ob 29/04z Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Ob 29/04z ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der Stiefsohn, der Beklagte der (außereheliche) Sohn des ersten Mannes von Theodora H***** (in der Folge: Erblasserin). Im Testament vom Februar 1985 bestimmte die Erblasserin den Kläger und dessen Frau zu ihren Erben. Am 13. 1. 1986 verfasste sie auf einem Blatt Papier folgenden Text: "Karin S 300.000,--, Seiser-Ziegerhof, K*****, M*****straße 17 LW: "Tante Dorli" Gerit H*****, LW: "Tante Oma" S 1 Mio. Gerti G*****, LW: "Dorli", S 500.000,-- Peter B****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - gemäß § 508 Abs 3 ZPO abgeänderten Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - gemäß Paragraph 508, Absatz 3, ZPO abgeänderten Ausspruch des Berufungsgericht... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 10. 1948 geborene Kläger spendete am 19. 8., 3. 9., 12. 9., 26. 9., 1. 10. und 20. 10. 1975 Blutplasma im Plasmapheresezentrum Salzburg. Bei der Untersuchung anlässlich seiner ersten Spende wurde er zum Spender für geeignet befunden. Er wies keine erhöhten Transaminase-Werte auf. Als er am 14. 5. 1976 abermals Blutplasma spenden wollte, wurde ein erhöhter Transaminase-Wert von 42 und bei einer Kontrolluntersuchung am 28. 5. 1976 ein solcher von 36 festgestellt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom April 1998 bis September 2000 bei der E***** GmbH & Co KG (im Folgenden: E*****) angestellt. In einem gerichtlichen Vergleich vom 8. 11. 2001 zu 7 Cga 123/01y des Erstgerichts wurde zwischen dem Kläger und der E***** ein “alles bereinigender” Vergleich abgeschlossen. Der Kläger war vom April 1998 bis September 2000 bei der E***** GmbH & Co KG (im Folgenden: E*****) angestellt. In einem gerichtlichen Vergleich vom 8. 11. 2001 zu 7 Cga ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit betrifft nicht - wie in der Revision behauptet - Feststellungen des Berufungsgerichts, sondern Erwägungen des Berufungsgerichts im Zusammenhang mit der Behandlung der Beweisrüge der Berufung, somit die Beweiswürdigungsfrage. Eigene Feststellungen hat das Berufungsgericht nämlich nicht getroffen, sondern vielmehr die Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten übernahmen 1995 zu einem "Anerkennungspreis" von S 1,- jeweils eine einer Beteiligung von je 25 % entsprechende Stammeinlage von S 500.000 an der im Textilgroßhandel tätigen L***** Handels GmbH; der Erstbeklagte wurde deren alleiniger Geschäftsführer. Die Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Beklagten erfolgte deswegen, damit der Erstbeklagte als Geschäftsführer ein sozialversichertes Angestelltenverhältnis mit der GmbH eingehen konnte. Die re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 089167 (E 22884): Gegenstand des Patents sind Verfahren zur Herstellung von Dihydropyridinen als antiischaemische und antihypertonische Mittel und diese enthaltende pharmazeutische Zusammensetzungen. Die Klägerin hat das Patent am 8. 3. 1983 angemeldet; erteilt wurde ihr das Patent am 25. 1. 1987. Auf Antrag der Klägerin wurde das Schutzzertifikat Nr 41/94 mit Wirkung vom 20. 1. 2000 bis längstens 8. 3. 2004 erteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - ein Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich - produziert Küchen. Sie vertreibt diese in Österreich und im Ausland. Ihr Marktanteil am österreichischen Küchenmarkt beträgt ca 10 %. Die Beklagte, eine Möbelhandelsgesellschaft hatte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 30. 9. 2001 eine zweiseitige Werbeanzeige eingeschaltet. Darin hatte sie unter den hervorgehobenen Überschriften "k***** All-Inclusive-Küchen" und "Warum k****... mehr lesen...
Begründung: Das eheliche Kind und seine Eltern sind italienische Staatsbürger. Der Vater ist unbekannten Aufenthaltes. Für ihn wurde ein Abwesenheitskurator bestellt. Das Kind und die Mutter wohnen in Wien. Über Antrag des Kindes wurde der Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 11. 2002 zu einem vorläufigen monatlichen Unterhalt von 123,60 EUR verpflichtet. Der Unterhaltssachwalter beantragte mit dem am 14. 1. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag, auf Grund der einstweili... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht verneint hat (hier: Erhebungen über den Berufsverlauf des Klägers), auch in Verfahren nach dem ASGG im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sie vom Berufungsgericht verneint wurden (SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; Kodek in Rechberger2 § 503 ZP... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BGMG §41
Rechtssatz: Der Kläger, der einen auf eine Verletzung des Gebrauchsmusters gegründeten Unterlassungsanspruch gemäß § 41 GebrauchsmusterG (GMG) geltend macht, hat nach allgemeinen Beweislastregeln sein Gebrauchsmusterrecht und eine Eingriffshandlung des Beklagten zu beweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 155/03b Entscheidungstext OGH 19.08.2003 4 Ob 155/03b V... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist beim Österreichischen Patentamt unter Nummer AT 5588 U1 mit Schutzbeginn 15. 7. 2002 ein Gleitschichtkühler zum Kühlen elektronischer Bauteile (insbesondere von Mikroprozessoren) als Muster registriert. Es weist ua folgende Ansprüche auf: 1. Vorrichtung zum Kühlen elektronischer Bauelemente (1), insbesondere zum Kühlen von Mikroprozessoren, mit - einer ersten Platte (2) aus einem gut wärmeleitenden Material; - einer weiteren Platte (3), die an der er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Versicherungsnehmer begehrte vom klagenden Versicherer nach einem Einbruchsdiebstahl in sein Brillengeschäft, bei dem das Portal beschädigt und aus dem Lager Brillen, ein Scheitelbrechwertmesser und Bargeld gestohlen wurde (nach seiner Schadensmeldung ein Schaden von ca S 250.000,-- [./K]), die Bezahlung einer Abschlagszahlung unter Anschluss einer Aufstellung über die gestohlenen Waren und die Beschädigungen. Die Klägerin zahlte eine Abschlagsza... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 17. 10. 1998 einen Provisionsvertretervertrag. Der Beklagte war mit seiner vollen Arbeitskraft ausschließlich für den Kläger bis in das vierte Quartal des Jahres 2001 als Handelsvertreter für den Vertrieb von Holzstiegen mit Geländern im Raum Steiermark tätig. Vereinbart wurde eine Abschlussberechtigung, nicht aber eine Inkassoberechtigung des Beklagten. Er hatte Weisungen des Klägers in Bezug auf Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen zu be... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die or... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte beim inzwischen verstorbenen ehemals Beklagten (im folgenden kurz: Beklagter) am 7. 4. 1992 einen LKW um S 300.000. Am 27. 4. 1992 kam es zu einem Verkehrsunfall, weil der linke Vorderreifen des LKWs platzte. Der LKW geriet von der Fahrbahn ab und erlitt einen Totalschaden. Der Kläger begehrte Schadenersatz in Höhe von S 338.892,50 (EUR 24.628,28). Er warf dem Beklagten vor, der LKW sei entgegen dessen Zusage links vorne nicht mit einem betriebssicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in N*****. Er vermietete im Jahr 1988 das darauf befindliche Einfamilienhaus mit einem Grundanteil von 860 m2 an den Beklagten. Der Mietvertrag wurde zunächst auf viere Jahre befristet, dann aber verlängert. Die am 2. 8. 2000 beim Erstgericht eingelangte gerichtliche Aufkündigung stützte der Kläger darauf, dass sich der Beklagte einen unbefristeten Mietvertrag in sittenwidriger Weise erschlichen habe und dass die Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §369ABGB §372 IcZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Eine Erleichterung der Beweispflicht für das Eigentum bzw den Besitz kann im Rahmen der Privatrechtsordnung nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Kläger – bedingt durch eine Ausnahmesituation, wie sie für die Opfer des Nationalsozialismus bestand – mit besonderen Beweisschwierigkeiten konfrontiert ist. Die Privatrechtsordnung hat nämlich auch die Rechte desjenigen zu w... mehr lesen...