Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach den für das Revisionsverfahren noch maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen war die Beklagte seit 15. 2. 2000 die allein vertretungsbefugte Geschäftsführerin einer GmbH (in der Folge: Gesellschaft). Spätestens am 15. 6. 2000 war die Gesellschaft zahlungsunf... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CZPO §266 CZPO §272 C
Rechtssatz: Der in § 104 Abs 1 JN geforderte urkundliche Nachweis ist keine Formvorschrift, sondern eine Beweisregel. Auf diesen Nachweis ist daher die auch für verfahrensrechtliche Tatbestände geltende allgemeine Beweislastregel anzuwenden, wonach jede Partei die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnormen trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 13. 6. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage Zahlung von EUR 18.240 sA an Schmerzengeld (EUR 12.000) und Verdienstentgang (EUR 6.240). Er brachte vor, Lilita A***** sei am 10. 9. 2002 mit einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw unter Einhaltung einer überhöhten Geschwindigkeit in der Missindorfstraße in Wien gefahren und habe infolge Unaufmerksamkeit nicht bemerkt, dass sich der Kläger mit seinem damals achtz... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die Rev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Georg P*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Pero T*****, zuletzt *****, gegen die beklagte Partei Silvia S*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****, vertreten durch Dr. Rudolf Hein, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei m*****, vertreten durch KWR Karasek... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte reichte am 26. November 2004 in einer Filiale der Klägerin einen Verrechnungsscheck über 11.841 EUR zum Inkasso ein. Aussteller des Schecks war ein Unternehmen, bezogen war eine andere österreichische Bank, der Scheck war an den Beklagten indossiert. Der Scheckbetrag sollte auf einem Girokonto des Beklagten gutgebucht werden. Der Beklagte sagte der Bankangestellten, die den Scheck übernahm, es handle sich um einen hohen Betrag; sie möge den Scheck daher „p... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte handeln mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die Erstbeklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Im Frühjahr 2006 bewarb und verkaufte die Erstbeklagte ein von der Zweitbeklagten geliefertes Pflanzenschutzmittel. Auf der Verpackung waren zwar verschiedene Warnhinweise angebracht; es fehlte aber der ausdrückliche Hinweis, dass zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einzuhalten sei. Weiter... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Widerkläger (im Folgenden Beklagte) bzw der diesen eingeantwortete Nachlass schloss mit der klagenden und widerbeklagten Bauträgergesellschaft (im Folgenden Klägerin) einen Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, dem ein Bebauungsplanentwurf eines von den Beklagten herangezogenen Ingenieurbüros angeschlossen war. Dieser Vertrag wurde aufschiebend bedingt geschlossen und sollte erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes, wirksam werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH erwarb mit Kaufvertrag vom 10. September 2001 vom Beklagten eine Liegenschaft um 3,8 Mio S „geldlastenfrei". Mit Bescheid vom 19. Oktober 1998 hatte die Gemeinde eine Aufschließungsabgabe von 369.186,90 S (= 26.829,86 EUR) vorgeschrieben gehabt. Über diesen Betrag erhielt die klagende Partei Ende 2004 von der Gemeinde eine Zahlungsaufforderung. Mit ihrer Mahnklage vom 17. Februar 2006 begehrte die klagende Partei vom Beklagten, gestützt auf die zugesagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der türkischstämmige Kläger war am 18. 10. 1999 an einem Verkehrsunfall beteiligt und wandte sich an den Beklagten, damit dieser als sein Rechtsvertreter seine Ansprüche und die Ansprüche seiner Gattin gegenüber dem Unfallgegner sowie der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend mache. Zunächst teilte der Kläger dem Beklagten mit, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Dies stellte sich in der Folge als unzutreffend heraus, weil infolge Zahlungsrück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines vom Berufungsgericht zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines vom Berufungsgericht zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helwig Aubauer und KR Ernst Boran als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ingmari S*****, vertreten durch Waltl & Partner, Rechtsanwälte in Zell am See, wider ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bewohnen Eigentumswohnungen eines Hauses in Bad Vöslau. Der Beklagte betreibt seit 1996 mit fernbehördlicher Betriebsbewilligung eine Funksendeanlage. Der Kläger begehrte mit seiner am 5. Juni 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage die Unterlassung von, das ortsübliche Ausmaß übersteigenden, Störungen bei der Telefonie, beim Empfang von TV- und Hörfunk sowie beim Betrieb eines Computers durch den Betrieb der Funkanlage des Beklagten. Der Beklagte beantragt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christoph Z*****, vertreten durch Frischenschlager & Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, w... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Partei (in der Folge immer: Klägerin) als Tochtergesellschaft einer AG mit Sitz in Villach betreibt eine Elektrokorundschmelze am Standort ***** in Italien. Dabei handelt es sich um eine äußerst energieintensive Produktion. Der jährliche Strombedarf am italienischen Standort beträgt rund 80 GWh. Elektrische Energie ist daher für die Klägerin ein sehr wesentlicher Produktionsfaktor. Die Beklagte und widerklagende Partei (in der Folge immer: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Gesellschaft begehrte als Honorar für die Durchführung von Werbemaßnahmen den Zuspruch von EUR 21.801,60 (= ATS 250.000) zuzüglich 20 % USt. Davon seien EUR 10.900,80 am 15. 12. 2001, die restlichen EUR 10.900,80 am 15. 1. 2002 zur Zahlung fällig gewesen, trotz Mahnung aber nicht bezahlt worden. Für den Fall des Zahlungsverzugs sei ein 1,5 %iger Zinssatz pro Monat vereinbart worden; zu diesem hätte das aushaftende Geld angelegt werden können. Die be... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision mit der
Begründung: für zulässig erklärt, dass es über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sei, ob die Bereinigung sämtlicher aus einem Schadensereignis abgeleiteter Ansprüche auch ohne Abfindungserklärung durch allgemeinen Vergleich im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Die Berücksichtigung des Inhalts einer in den Feststellungen der Vorinstanzen - wenn auch ohne wörtliche Wiedergabe - enthaltenen Urkunde, deren Echtheit überdies zugestanden wurde, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert nicht die amtswegige Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Entscheidungstexte 6 Ob 246/06d Ent... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 69 Abs 3 EheG hat grundsätzlich der klagende geschiedene Ehegatte unzureichende Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner unterhaltspflichtigen Verwandten als Voraussetzung des Eingreifens der subsidiären Unterhaltspflicht des Prozessgegners zu behaupten und zu beweisen. Lediglich im Fall unverhältnismäßiger Schwierigkeiten für de... mehr lesen...
Begründung: Die - am 14. 10. 1983 in Wien geschlossene - Ehe der Streitteile wurde nach Klage der Ehegattin mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. 3. 2003 auf Grund jugoslawischen Sachrechts geschieden, und der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung auszusprechen, abgewiesen, weil die Schuld der Ehegatten an der Ehezerrüttung nach jenem Recht unbeachtlich sei. Diese Entscheidung ist seit 11. 6. 2003 rechtskräftig. Im Zeitpunkt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten nach § 2 UWG verboten, bei der Durchführung von Fahrschulaußenkursen mit einer anderen Fahrschulbezeichnung aufzutreten als mit dem für den (Haupt-)Standort bewilligten Fahrschulnamen, wodurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck erweckt werde, es würde sich um selbstständige Fahrschulen an unterschiedliche Standorten handeln. Das Mehrbegehren, dem Beklagten darüber hinaus nach § 1 UWG zu verbieten, seine Fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in K***** am R***** einen Campingplatz. In dessen unmittelbarer Nachbarschaft liegt ein Campingplatz, den der Zweitbeklagte vom erstbeklagten Grundstückseigentümer gepachtet hat. 2004 war der Campingplatz des Klägers im ADAC-Camping-Caravaning-Führer als Teilnehmer des „ADAC-Spartipp" angeführt; Inhaber von ADAC-Spartipp-Scheinen bezahlten vom 1. 3. bis 31. 3. sowie vom 1. 10. bis 30. 11. pro Nacht 13 EUR zuzüglich Kurtaxe für Stellplatz, War... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Herausgabe von Wartungsunterlagen für ein nun von ihr geleastes Luftfahrzeug. Sie stützt sich dabei auf § 56 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2005 (ZLLV 2005, BGBl II 2005/424). Diese Bestimmung begründe einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch; ihre Verletzung sei auch als wettbewerbswidriges Verhalten iSv § 1 UWG anzusehen. Im Provisorialverfahren strebt die Klägerin eine inhaltsgleiche einstweilige Ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhild L*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Arnulf Kracker-Semler und Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwälte in Villach, gegen die beklagte Partei Mag. Johanna T*****, vertret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. 8. 2004 ereignete sich auf der Gemeindestraße zwischen Aigen und Lantschern ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Vans beteiligt werden. Die Gemeindestraße verläuft im Unfallsbereich geradlinig in Ost-West-Richtung und geht Richtung Osten in eine unübersichtliche Linkskurve über. Es besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h. Der Ers... mehr lesen...