Norm: ZPO §243
Rechtssatz: Hat der Beklagte zeitgerecht in der Klagebeantwortung die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und örtlichen Zuständigkeit erhoben, ist es ihm nicht verwehrt, dazu noch ergänzendes Vorbringen vor der abgesonderten Verhandlung über diese Einrede zu erstatten und Bescheinigungsmittel anzubieten. Entscheidungstexte 5 Ob 130/02g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FZPO §226 III BZPO §243ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Da Urteilsgegenstand und Streitgegenstand ident sind, ist der Beklagte bei sonstiger Präklusion verpflichtet, gegen eine Klage auf Vertragszuhaltung auch bereits entstandene selbständige Gestaltungsrechte (hier: Irrtumsanfechtung) auszuüben. Der späteren klageweisen Irrtumsanfechtung steht die Rechtskraft des Vorurteiles entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §396ZPO §397aZPO §398
Rechtssatz: Überreicht der zunächst anwaltlich nicht vertretene Beklagte, dem die Beantwortung der Klage ohne Anberaumung einer ersten Tagsatzung mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig, steht ihm gegen das sodann gemäß § 396 ZPO erlassene Versäumungsurteil der Widerspruch zu, in dem der Beklagte auch die bei sonstigem Ausschluß bei der ersten Tagsatzung vorzu... mehr lesen...
Norm: JN §7ZPO §58ZPO §243ZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen in der gemäß § 243 Abs 4 ZPO aufgetragenen Klagebeantwortung vorgebrachten Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten ist der Senat berufen. Entscheidungstexte 5 Ob 543/88 Entscheidungstext OGH 13.09.1988 5 Ob 543/88 Veröff: RZ 1990/104 S 279 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §243ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Tatsachen, die erst durch eine Untersuchung eines Fachmannes (Sachverständigen) erwiesen werden könne, müssen zumindest dann, wenn sie von einem Fachmann als wahrscheinlich bezeichnet wurden, im Prozeß behauptet werden. Gleichzeitig muß der Beweis durch Einholung oder Ergänzung des Sachverständigengutachtens über diesen konkreten Umstand beantragt werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Soweit der in einem Prozeß beklagten Partei vorzuwerfen ist, daß sie eine ihr mögliche Tatsachenbehauptung nicht aufgestellt und bereitstehende Beweismittel nicht angeboten hat, hat sie gegen ihre prozessuale Pflicht verstoßen und kann ihr zur Nachholung dieses prozessualen Vorbringens die Wiederaufnahme nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §398
Rechtssatz: Dem mit der Klagebeantwortung säumigen Beklagten, dem ohne Anberaumung einer ersten Tagsatzung die Beantwortung der Klage aufgetragen war, steht der Widerspruch gegen das sodann erlassene Versäumungsurteil zu. Die Worte "wenn der Beklagte bei der ersten Tagsatzung nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war" im § 398 Abs 1 letzter Satz ZPO kommen bei Anwendung des § 243 Abs 4 ZPO nicht zum Tragen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §59ZPO §243
Rechtssatz: Die Streiteinlassung findet im Gerichtshofverfahren nicht bei der ersten Tagsatzung, sondern erst durch die Erstattung der Klagebeantwortung statt. Entscheidungstexte 5 Ob 537/83 Entscheidungstext OGH 06.03.1983 5 Ob 537/83 1 Ob 750/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 750/83 Veröff... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §36ZPO §243ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Für den vom ausgebliebenen Beklagten zu erhebenden Widerspruch sieht das Gesetz besondere Formerfordernisse nicht vor, insbesondere ist die Verwendung des Wortes "Widerspruch" nicht erforderlich. An die Verletzung der Bestimmung des § 397 a Abs 1 zweiter Satz ZPO, wonach der vom Beklagten erhobene Widerspruch zu enthalten hat, was nach § 243 Abs 2 ZPO als Inhalt der Klagebeantwortun... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §462 Abs2ZPO §519 E5ZPO §528 C4
Rechtssatz: Kein Rechtsmittel gegen Bestätigung der Zurückweisung einer Klagebeantwortung. Entscheidungstexte 7 Ob 713/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 713/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039836 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ZPO §243
Rechtssatz: Die Substantiierungstheorie gilt auch für Einwendungen; es müssen nur die rechtsvernichtenden Tatsachen vorgebracht, diese aber nicht einer rechtlichen Beurteilung (Individualisierung) unterzogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 7 Ob 76/75 Veröff: ZVR 1976/54 S 57 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243
Rechtssatz: Die Klagebeantwortungsfrist ist eine richterliche Frist und keine Notfrist. Entscheidungstexte 7 Ob 223/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 7 Ob 223/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039822 Dokumentnummer JJR_19741114_OGH0002_0070OB00223_7400000_003... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs2 IIaZPO §243
Rechtssatz: Die Klagebeantwortung ist rechtzeitig erstattet, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des das Armenrecht versagenden Beschlusses des Rekursgerichtes erstattet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 455/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 455/56 Veröff: JBl 1957,371 7 Ob 223/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §398 Abs1ZPO §519 Z2 G
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das vorangegangene Verfahren einschließlich der mündlichen Streitverhandlung als nichtig aufhebt und die Klagebeantwortung als verspätet zurückweist, ist dieser Beschluss unanfechtbar, denn es wird noch über das Klagebegehren zu entscheiden haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, das einen Rekurs gegen eine Verlängerung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung zurückgewiesen hatte, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, EvBl. 1949, Nr. 618, vertretene Ansicht, für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §128ZPO §141ZPO §243
Rechtssatz: Auch wenn unzulässigerweise eine richterliche Frist erstreckt wird, findet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 141 ZPO ein Rechtsmittel nicht statt. Entscheidungstexte 2 Ob 759/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1950 2 Ob 759/50 Veröff: SZ 23/344 2 Ob 857/53 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §243
Rechtssatz: Zulässigkeit einer bedingungsweise erstatteten Klagebeantwortung? Beachtlichkeit derselben auch bei Nichteintritt der Bedingung? Entscheidungstexte 1 Ob 262/23 Entscheidungstext OGH 17.04.1923 1 Ob 262/23 Veröff: SZ 5/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0040026 ... mehr lesen...