Norm
ZPO §73 Abs2 IIaRechtssatz
Die Klagebeantwortung ist rechtzeitig erstattet, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des das Armenrecht versagenden Beschlusses des Rekursgerichtes erstattet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036245Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0070OB00455_5600000_001