Norm
ZPO §232 Abs2Rechtssatz
Die Wirkungen der Streitanhängigkeit treten in allen Fällen der Klageänderung nach Klagezustellung jedenfalls mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2022