Norm
ZPO §228 B8Rechtssatz
Steht noch nicht fest, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber in Zukunft erfolgen wird, besteht kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber im Rahmen seines Diskretionsrechts ausgesprochenen Verwarnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038941Dokumentnummer
JJR_19940504_OGH0002_009OBA00359_9400000_001