Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Jänner 1974 bis 30. November 1978 Angestellter im Unternehmen der Beklagten. Nach einer anschließenden Konzipiententätigkeit wurde er am 10. März 1980 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Seit 16. März 1980 war er auf Grund eines Konsulentenvertrages vom 28. April 1981 und einer am selben Tag abgeschlossenen Nebenvereinbarung wieder für die Beklagte tätig. Mit Schreiben vom 6. März 1984 kündigte die Beklagte den Konsulentenvertrag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1151 ICZPO §225 IIIB
Rechtssatz: Stützt ein freiberuflicher Rechtsanwalt als Kläger seine Honoraransprüche ausdrücklich auf einen Konsulentenvertrag und schließt er Vorliegen eines jeglichen Arbeitsverhältnisses - ebenso wie die beklagte Partei - ausdrücklich aus, ist vom Gericht nicht zu prüfen, ob nicht doch ein (echtes) Arbeitsverhältnis vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §7 Abs2AußStrG §11 AAußStrG §11 B1ZPO §225
Rechtssatz: Außerstreitsachen sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 6 Ob 710/87 Entscheidungstext OGH 14.01.1988 6 Ob 710/87 6 Ob 669/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 669/88 6 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Berufungsgerichtes wurde den beklagten Parteien am 30. Juli 1987 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Die am 23. September 1987 zur Post gegebene, am 24. September 1987 beim Erstgericht eingelangte Revision der erstbeklagten Partei ist verspätet. Fällt der Beginn einer Frist in die Gerichtsferien, wird die Frist um den bei ihrem Beginn noch übrigen Teil der Gerichtsferien verlängert (§ 225 Abs 1 ZPO). Di... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger forderten von der Beklagten die Räumung eines Lagerraumes wegen titelloser Benützung. In der ersten Tagsatzung vom 30. November 1984 fällte das Erstgericht über Antrag des allein erschienenen Vertreters der Kläger ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil nach § 396 ZPO. Das Versäumungsurteil wurde der Beklagten am 17. Dezember 1984 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die gegen das Versäumungsurteil am 15. Jänner 1985 beim Erstgericht überreichte Berufung als... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall von den Beklagten die Zahlung von 60 382.90 S sA; überdies stellte sie ein auf Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für alle künftigen Schäden aus diesem Verkehrsunfall gerichtetes Feststellungsbegehren. Es handelt sich um keine Ferialsache iS des § 224 ZPO. Das Erstgericht gab mit Urteil vom 28. 6. 1983 dem Klagebegehren statt; dieses Urteil wurde dem Beklagtenvertreter am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §125ZPO §225
Rechtssatz: Wurde eine Entscheidung während der Gerichtsferien zugestellt, endet die vierzehntägige Rechtsmittelfrist am 08.September. Entscheidungstexte 1 Ob 506/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 1 Ob 506/78 Veröff: RZ 1978/109 S 219 3 Ob 622/81 Entscheidungstext OGH 04.11.1981 3 Ob 622/81 ... mehr lesen...
Das Erstgericht setzte in der gegenständlichen Rechtssache, bei der es sich nicht um eine Ferialsache handelt, in der ersten Tagsatzung vom 8. August 1974 dem Beklagten zur Erstattung der Klagebeantwortung eine Frist bis 5. September 1974. Die vom Beklagten am 6. September 1974 überreichte Klagebeantwortung wies er als verspätet zurück. Über Rekurs des Beklagten hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht auf, das Verfahren fortzusetzen. Nach der Bestimmung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §225
Rechtssatz: Eine in einer Nichtferialsache während der Gerichtsferien festgesetzte richterliche Frist, deren Ende durch Angabe eines bestimmten Kalendertages nach Ablauf der Gerichtsferien bezeichnet wurde, läuft während der Gerichtsferien nicht, wenn sich nicht aus dem gerichtlichen Beschluss oder anderen Umständen unmißverständlich das Gegenteil ergibt. Wurde also zB am 8. August die Überreichung der Klagsbeantwortung bis 5. Se... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs2ZPO §225
Rechtssatz: Wird eine Rechtssache außerhalb der Streitverhandlung während der Gerichtsferien zur Ferialsache erklärt, beginnt eine durch die Gerichtsferien unterbrochene Rechtsmittelfrist am Tag der Zustellung des Beschlusses über die Erklärung zur Ferialsache weiterzulaufen. Entscheidungstexte 5 Ob 220/71 Entscheidungstext OGH 03.11.1971 5 Ob 220/71 ... mehr lesen...
Der Kläger und der Beklagte schlossen im Jahre 1959 einen Architektenvertrag, mit dem dem Beklagten die Durchführung der Architektenarbeiten bezüglich eines auf der Grundparzelle 2121/1 KG. I. zu errichtenden Motels mit einer geschätzten Bausumme von ungefähr 4 Millionen Schilling übertragen wurde. In dem Vertrag wurde vereinbart, daß sich die vertragsschließenden Teile im Falle von Streitigkeiten aus dem Vertrag einem Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozeßordnung unterwerfen. Am 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §225ZPO §596 Abs2
Rechtssatz: Die dreimonatige Frist des § 596 Abs 2 ZPO ist eine verfahrensrechtliche Präklusivfrist, die aber durch die Gerichtsferien nicht verlängert wird. Entscheidungstexte 5 Ob 179/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 5 Ob 179/68 Veröff: EvBl 1969/7 S 16 = JBl 1969,153 = SZ 41/90 3 Ob 2360/96x En... mehr lesen...
Die Kläger belangten im vorliegenden Prozeß die Beklagte auf Feststellung des Bestandes einer Servitut (Streitwert 6000 S), worüber beim Bezirksgericht Weitra am 14. Februar und 20. November 1962 sowie am 10. Juli 1963 Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung stattfanden. Die Beklagte war - ebenso wie die Kläger - jedesmal anwaltlich vertreten. Im Protokoll über die Tagsatzung vom 10. Juli 1963 wurden während der Vernehmung des Zeugen Johann H., des Gatten der Beklagten, folgende... mehr lesen...
Norm: ZPO §125ZPO §126 Abs2ZPO §222ZPO §225
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 1 des BG vom 01.02.1961, BGBl Nr 37/1961, vermag eine Ablaufhemmung der sechswöchentlichen Dauer der Gerichtsferien auch dann nicht zu bewirken, wenn der letzte Tag der Gerichtsferien (gemäß § 27 Abs 1 Geo: 25. August) ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Entscheidungstexte 6 Ob 436/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §225
Rechtssatz: § 225 Abs 2 ZPO findet auf ein Anerkenntnisurteil auch dann Anwendung, wenn dessen Ausfertigung nicht mit der Überschrift "Anerkenntnisurteil" versehen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 948/23 Entscheidungstext OGH 02.01.1924 3 Ob 948/23 Veröff: SZ 6/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ZPO §225
Rechtssatz: Kein Einfluß der Gerichtsferien auf die Leistungsfrist eines Kostenbemessungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 711/23 Entscheidungstext OGH 03.10.1923 3 Ob 711/23 Veröff: SZ 5/223 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0037391 Dokumentnummer JJR_1923100... mehr lesen...
Norm: ZPO §222 Abs2ZPO §225
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 225 Abs 2 ZPO ist nur maßgebend, daß das Urteil I.Instanz ein Versäumnisurteil ist; diese Bestimmung gilt für die Frist zur Erhebung der Revision auch dann, wenn bei der Berufungsverhandlung beide Teile vertreten waren. Entscheidungstexte 2 Rv 290/20 Entscheidungstext OGH 19.10.1920 2 Rv 290/20 Veröff: SZ 2/113 ... mehr lesen...