Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Stützt ein freiberuflicher Rechtsanwalt als Kläger seine Honoraransprüche ausdrücklich auf einen Konsulentenvertrag und schließt er Vorliegen eines jeglichen Arbeitsverhältnisses - ebenso wie die beklagte Partei - ausdrücklich aus, ist vom Gericht nicht zu prüfen, ob nicht doch ein (echtes) Arbeitsverhältnis vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021697Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00165_8700000_002