Norm: ZPO §179 ZPO §275 ZPO §279 ZPO § 179 heute ZPO § 179 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 179 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 179 gültig von 01.03.1919... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Kläger die Absicht hätten, es nicht bei den Schädigungen der Bäume zu belassen, sondern eine Wiederherstellung der Baumreihe als Windschutz durchzuführen. Diese Ansicht habe sich zunächst daraus ergeben, dass die Kläger stets die Kosten einer Wiederherstellung begehrten. Konkre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Lieferantin für „Repromaterial“, das etwa zum Einbau in Autohebebühnen und Bagger bestimmt ist. Seit den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts belieferte sie ein slowenisches Unternehmen, an dem Walter W***** als Gesellschafter beteiligt war. Bis 11. Mai 1995 waren aus diesen Lieferungen Forderungen der klagenden Partei von 500.000 DM und für Lieferungen an eine andere Gesellschaft solche von 200.000 DM bis 300.000 DM aufgelaufen. Walter W***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Dr. Hildegard M*****, vertreten durch Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, und 2. Elfriede J*****, gegen die Antragsgegner 1.) Janja M*****, 2.) Barbara B*****, 3.) Dr. Jürgen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hubert S*****, vertreten durch Weinberger Gangl Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei A.*****, vertreten durch Pitzl & Huber Anwaltspartnerschaft in Linz, wegen 50.000 E... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. II. durch die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Dr. Jesionek als Vorsitzende sowie den Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Rassi und den KR Ing. Pridt nach öffentlicher mündlicher Berufungsverhandlung zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs und die Berufung sind nicht berechtigt. Zum Rekurs des Klägers: Gegen einen Beschluss nach § ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Norm: ZPO §179
Rechtssatz: Für die Unzulässigkeit der im Revisionsrekurs erwogenen Präklusion nach § 179 ZPO spricht (neben den in 7 Ob 253/04p angeführten Argumenten) vor allem das mit der ZVN2002 wieder stärker betonte Mündlichkeitsprinzip. Bei aller Straffung des Verfahrens sehen die neu gefassten Bestimmungen (§§ 182a, 258 ZPO) nämlich vor, dass den Parteien die Notwendigkeit entsprechenden Vorbringens in der mündlichen Verhandlung vor Auge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von ATS 239.440,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden, welche daraus entstanden seien, dass die Beklagte zu spät die richtige Diagnose „Sarkoidose" bei der Klägerin gestellt habe. Dazu brachte sie vor, dass sie im AKH, dessen Erhalterin die Beklagte ist, in Behandlung gestanden sei. Infolge eines Diagnosefehlers sei bei ihr zunächst eine unrichtige Diagnose in Ric... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Soweit sich die Revision unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gegen die Zurückweisung von Vorbringen des Beklagten in erster Instanz richtet, zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf. Es hängt nämlich ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können (1 Ob 263/01k; RIS-Justiz RS0036739[T1], RS0036877 [T1]). Eine auf... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO idF BGBl I 2002/76 §180ZPO idF BGBl I 2002/76 §182aZPO idF BGBl I 2002/76 §258
Rechtssatz: Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 12. 12. 2003 überreichten Klage von der Beklagten die Rückzahlung zweier per 14. 11. 2003 fällig gestellter Kredite in der Höhe des Klagsbetrages. Die Fälligstellung der Kredite sei insbesondere deshalb erfolgt, weil die Beklagte ihre Zahlungen eingestellt habe. Der Beklagten sei die Höhe des Rückstandes einerseits aus den geführten Gesprächen, andererseits aus den ihr zugegangenen Kontoauszügen bekannt. Obwohl die Beklagte zunächst zuge... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Verschuldensprüfung hat anhand objektiver Maßstäbe unter Bedachtnahme auf eine durchschnittlich sorgfältige Partei zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 R 56/04z Entscheidungstext OLG Linz 29.03.2004 2 R 56/04z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2004:RL0000057 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Präklusion neuer Beweisanbote für neues Vorbringen ergeben sich aus § 179 ZPO idFd ZVN 2002 und jene hinsichtlich neuer Beweisanbote für altes Vorbringen aus § 275 Abs 2 ZPO. Dabei ist dem Gesetzgeber der ZVN 2002 insofern ein Redaktionsversehen unterlaufen, als eine Anpassung des § 275 Abs 2 ZPO hinsichtlich neuer Beweismittel für altes Vorbringen an die neue Rechtslage nicht erfo... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 27. Jänner 1998, 1 Ob 155/97v (SZ 71/5 = JBl 1998, 454 = ZVR 1998/94 = ecolex 1998, 551 [Wilhelm]). Am 2. Dezember 1983 wurde der damals 36jährige Ehegatte der Klägerin als Beifahrer von einem Gendarmeriebeamten in Ausübung dessen Dienstes getötet. Im Vorverfahren AZ 21 Cg 1008/90 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien machte die Klägerin neben hier nicht relevanten Ansprüchen entgangenen Unterhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem in das Urteil aufgenommenen Beschluss wies das Erstgericht zwei Schriftsätze der Beklagten, die erst nach Schluss der Verhandlung gemäß § 193 Abs 3 ZPO eingebracht worden waren, teilweise (ON 13) bzw ganz (ON 14) zurück, weil sie über die der Beklagten vom Erstgericht eingeräumte Urkundenerklärung hinausgingen, indem sie neues Tatsachenvorbringen und Beweisanträge enthielten, und der Schriftsatz ON 14 überdies verspätet war. Das Berufungsgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die mündliche Erörterung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens hat über ein entsprechendes "Verlangen" einer Partei zu erfolgen (vgl Rechberger ZPO2 § 357 Rz 2). Das Erstgericht hat das gesamte Vorbringen des Beklagten in seinem Schriftsatz ON 88 - mit weiteren umfangreichen Fragestellungen an den Sachverständigen zu der Ergänzung seines Gutachtens - der der Klägerin erst knapp vor der letzten mündlichen Streit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen sind der stRsp gefolgt, wonach der Ausstattungsanspruch gemäß §§ 1220 ff, 1231 ABGB mit der Beendigung - etwa, wie hier, durch Scheidung - der Ehe des anspruchsberechtigten Kindes entfällt. Da der zukunftsorientierte Zweck des Heiratsguts sonst nicht mehr erreicht werden kann, muss die Ehe zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz aufrecht sein (vgl EFSlg 36.117; EFSlg 38.521; SZ 56/169... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1ZPO §179ZPO §180 Abs3ZPO §237 A
Rechtssatz: Im Heiratsgutverfahren ist hinsichtlich der Antragsrückziehung § 237 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 97/00s Entscheidungstext OGH 11.05.2000 7 Ob 97/00s 7 Ob 20/01v Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 20/01v Ähnlich; Beisatz: Beim Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Mit Protokollarantrag vom 14. 11. 1995 begehrte der Antragsteller, der am 2. 7. 1993 geheiratet hatte, von seinem Vater, dem Antragsgegner, ein (Ausstattungs-)Heiratsgut von S 1 Mio. Der Antragsgegner beantragte, den Antrag abzuweisen, weil der Antragsteller ohnehin über hinreichendes Vermögen verfüge. Auch habe er die Eheschließung des Antragstellers ua wegen des großen Altersunterschiedes und eines unsittlichen Lebenswandels seiner nunmehrigen Frau iSd § 1222 AB... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechts im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO wird von der Revisionswerberin, die sich in ihrer Zulassungsbeschwerde ausschließlich auf eine unrichtige Anwendung des § 179 Abs 1 ZPO durch die Vorinstanzen stützt, nicht aufgezeigt: Eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechts im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO wird von der Revisionswerberin, die sich in ihrer Zulassungsbeschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9. 5. 1995 auf Überweisung eines Teiles der Pension ihres Ehegatten gemäß § 71 Abs 4 BSVG mit der
Begründung: ab, es bestehe kein Anspruch auf diese Pensionsteilung, weil die Klägerin nicht mindestens 120 Monate mit ihrem Ehegatten den land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung geführt oder darin mitgearbeitet habe. Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ließ als Baurechtsberechtigte auf einer Liegenschaft in Wien eine Rundhalle errichten; sie betraute den ersten Nebenintervenienten, einen Architekten, mit der Planung, Koordinierung und Bauüberwachung; dieser erteilte im Namen der beklagten Partei Aufträge an die Professionisten; ihm oblagen auch die Bauüberwachung und örtliche Bauaufsicht. Der erste Nebenintervenient erteilte am 25. 10. 1984 für die beklagte Partei den Auftrag an den Kläger z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei als Kellner vom 23. 12. 1993 bis 17. 6. 1995 beschäftige Kläger machte restliches Entgelt, insbesondere für zahlreiche Überstunden, Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung (auch Kündigungsentschädigung) geltend. Die in erster Instanz in keiner Lage des Verfahrens qualifiziert vertreten gewesene beklagte Partei bestritt das Klagsvorbringen und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. In der Verhandlung vom 12. 4. 1996 (ON 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N*****, bis zum Höchstbetrag von insgesamt S 420.000,--. In der Folge nahm der Begünstigte die Haftung der Klägerin in Anspruch. Da der Hauptschuldner den Haftungskredit nicht fristgerec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die G***** Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden Bauträgerin genannt) plante die Errichtung eines Gebäudekomplexes und eines Golfplatzes. Es sollten Eigentumswohnungen geschaffen werden. Die Käufer sollten mit dem Kauf einer schlüsselfertigen Eigentumswohnung auch das Recht zur Benützung des Golfplatzes erwerben. Die Baukosten sollten ua auch mit den Mitteln der Kaufinteressenten finanziert werden. Die Bauträgerin bewarb ihr Projekt mit einem Prospekt, in d... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des H*****gutes im Gemeindegebiet von L***** EZ 57 KG P***** mit den Grundstücken 582, 604, 614, 615 und 625, die in der Natur einen Steilhang bilden. Der Beklagte ist Eigentümer des G*****gutes EZ 54 KG P***** mit den Grundstücken 578 und 580. Die Liegenschaft des Beklagten liegt oberhalb der Grundstücke des Klägers und ist etwas flacher als dessen Liegenschaft. Die Grenze zwischen den beiden Liegenschaften verläuft auf dem Steilhang... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. Dezember 1944 geborene Kläger und Widerbeklagte (in der Folge als Kläger bezeichnet) und die am 15. April 1947 geborene Beklagte und Widerklägerin (in der Folge als Beklagte bezeichnet) haben am 3. April 1971 vor dem Standesamt Wels die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Ihr entstammen zwei Kinder, nämlich die am 3. Mai 1972 geborene Tochter Catrin und der am 14. September 1976 geborene Sohn Alexander. Beide Streitteile sind öster... mehr lesen...