Rechtssatz
Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im Einzelfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa in der Klagebeantwortung oder in einem Schriftsatz) Gelegenheit gehabt hätten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Vorbringen zu Beginn der vorbereitenden Tagsatzung oder erst nach Beginn des Beweisverfahrens in der vorbereitenden Tagsatzung erstattet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119743Im RIS seit
11.02.2005Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020