Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass der Beschluss des Untersuchungsausschusses 'betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder' (4/US XXVII.GP) vom 15.09.2022 [Blg ./XXXIa], mit dem der Zusammenhang des Verlangens des antragstellenden Viertels auf ergänzende Beweisanforderung Blg XXXI mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wurde, rechtswidrig ist". Unter Bedachtnahme ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53, Art138b Abs1 Z3ZPO VfGG §7 Abs1, §18, §35, §56e B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 zuletzt geän... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Partei ist Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei in einem vor dem Handelsgericht Wien geführten Zivilverfahren. In diesem Verfahren stellte die klagende Partei einen Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß §394 EO. 2. Mit Schriftsatz vom 16. Februar 2021 erklärte die antragstellende Partei, im Provisorialverfahren auf Seiten der beklagten Partei beizutreten. Mit Beschluss vom 28. Juni 2021 wies das Handelsgericht Wien die Nebeninterve... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1aEO §382MarkenschutzG 1970 §56ZPO §17, §18, §19VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z9
Leitsatz: Zurückweisung eines aus Anlass eines Provisorialverfahrens gestellten Parteiantrags
Rechtssatz: Gemäß Art140 Abs1a B-VG iVm §62a Abs1 Z9 VfGG ist die Stellung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG "im Verfahren betreffend einstweilige Verfügun... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 5. März 2021, G386/2020-5, wies der Verfassungsgerichtshof einen Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Individualantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG sowie eines Parteiantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen ab. In dem genannten Beschluss wies der Verfassungsgerichtshof den Einschreiter darauf hin, dass es ihm nunmehr freistehe, den Parteiantrag innerhalb von zwei Wochen und/oder de... mehr lesen...
I. Antrag 1. Mit dem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt die einschreitende Partei, der Verfassungsgerichtshof möge (mit Hervorhebung im Original): "[…] die im nachstehenden Zitat fett hervorgehobenen Wort- bzw Satzteile in §§17 ff Zivilprozessordnung als verfassungswidrig aufheben: §17. (1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreite die eine Person obsiege, kann dieser Partei im Rechtsstreite beitret... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPOVfGG §7 Abs2, §35
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der zweiwöchigen Frist zur Erhebung eines Parteiantrags mangels Erstreckbarkeit der Frist
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Antrags: Die Frist zur Erhebung eines Parteiantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG beim VfGH ist in sinngemäßer Anwendung de... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcZPO §17, §18, §19VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der ZPO betreffend die fehlende Möglichkeit der Nebenintervention im Provisorialverfahren über die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung auf Grund zu eng gewählten Anfechtungsumfangs
Rechtssatz: Ungeachtet der Frage, ob die Interpretati... mehr lesen...