Norm: RpflG §19 Abs2 Z5 litcAußStrG §5 Abs2 Z1 litbZPO §116
Rechtssatz: Nur die Bestellung eines Abwesenheitskurators, nicht jedoch jene eines Zustellkurators, fällt unter den Richtervorbehalt des § 19 Abs 2 Z 5 lit c RpflG. Entscheidungstexte 2 R 219/18y Entscheidungstext LG Feldkirch 04.10.2018 2 R 219/18y European Case Law Identifier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Italien wohnhafte Klägerin, die die italienische und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, begehrt mit der am 18. August 2008 zunächst beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten und in der Folge über Antrag gemäß § 261 Abs 6 ZPO an das Erstgericht überwiesenen Klage vom Beklagten, einem italienischen Staatsbürger, der sich zuletzt in Costa Rica aufhielt, aus einer nach Scheidung der Ehe der Streitteile getroffenen Vereinbarung vom 2. März 199... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 2. 1991 geborene Adriana S***** ist die Tochter von Iwona S***** und Wazlaw K*****. Die Minderjährige, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Ob die Mutter seit der Antragstellung (26. 2. 2008) in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der aktuelle Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekan... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. 7. 2006 wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Lang zum Abwesenheitskurator des Beklagten mit dem Auftrag bestellt, diesen auf seine Gefahr und Kosten zu vertreten, bis er selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. Das Erstgericht stellte dem Beklagten die Gleichschrift der am 31. 1. 2007 eingebrachten Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung an der ihm durch Erhebungen bekannt... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vater ist polnischer Staatsbürger und befand sich vom 3. 10. 2004 bis 3. 7. 2006 in Strafhaft in einer österreichischen Justizanstalt. Die Minderjährige begehrt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG in Höhe der Richtsätze des § 6 Abs 2 UVG. Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vate... mehr lesen...
Begründung: In dem, vor dem Pflegschaftsgericht Bezirksgericht Liesing geführten Unterhaltsfestsetzungsverfahren 1 P 163/02g verpflichtete das Bezirksgericht Liesing mit Beschluss vom 18. Mai 2005 ON 37 den Vater der Minderjährigen Sergej P*****K***** (auch K*****), russischer Staatsangehöriger, Opernsänger, der Minderjährigen ab 1. 10. 1999 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 500,-- zu bezahlen. Mit Beschlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des unehelich geborenen Klägers verstarb am 27. 5. 1998. Mangels eines 39.000 ATS übersteigenden Nachlassvermögens fasste das Verlassenschaftsgericht am 6. 8. 1998 den Beschluss, gemäß § 72 Abs 2 AußStrG aF keine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten. Der Versuch der Zustellung dieses Beschlusses an den Kläger an jener Adresse, welche dessen Halbbruder im Zuge der Todfallsaufnahme bekanntgegeben hatte, schlug fehl. Eine Meldeauskunft der (ehemaligen)... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der damals von Leopold B***** vertretenen Kinder 1. Felice L. B*****, geborene L*****, 2. Johanna Gisela L***** und 3. Erich Josef L***** erklärte das Erstgericht deren Vater Josef L***** mit Beschluss vom 6. 11. 1947 für tot; der Genannte sei am 9. 3. 1944 in Theresienstadt gestorben. Das Erkenntnis
Gründe: sich auf die glaubwürdigen Angaben der (Schwägerin des Verstorbenen) Maria S***** sowie auf die unbedenklichen Schreiben der Israelitischen Kultusgemein... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 19. 10. 2001 vor dem Standesamt W***** die Ehe. Die Antragstellerin hat die österreichische, der Antragsgegner die serbische Staatsbürgerschaft. Anfang Jänner 2002 wurde die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Die Eltern der Antragstellerin brachten den Antragsgegner zu seinen Eltern nach Serbien. Die Antragstellerin stellte vor dem Gemeindegericht in N***** den Antrag, die mit dem Antragsgegner geschlossene Ehe für nichtig zu erklären, da ihr di... mehr lesen...
Norm: ZPO §116 I
Rechtssatz: Auch die Möglichkeit zur Erhebung eines zulässigen Rechtsmittels ist eine zur Wahrung der Rechte erforderliche Prozesshandlung, die - unter den sonstigen Voraussetzungen - die Bestellung eines Kurators erforderlich machen kann. Entscheidungstexte 9 Ob 154/04v Entscheidungstext OGH 11.05.2005 9 Ob 154/04v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §116 IIIZPO §117
Rechtssatz: Nur bei zweifelsfreier Verfahrensaufnahme durch den Kuranden (selbst oder durch einen Bevollmächtigten) ist die Kuratorenthebung angebracht. Es müssen alle Unklarheiten darüber beseitigt sein, dass der Kurand selbst es ist, der das Verfahren weiter betreibt (betreiben lässt). Entscheidungstexte 8 Ob 33/05v Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13. 3. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und dessen Verpflichtung, ab 5. 4. 1995 Unterhaltsleistungen zu erbringen. Als Zustelladresse gab die Klägerin eine Anschrift in Israel bekannt. Versuche, die Klage an dieser Adresse zuzustellen, verliefen erfolglos. Die ehemalige Arbeitgeberin des Beklagten teilte dem Erstgericht zwei aus den Personalunterlagen aufscheinende Wiener Adressen mi... mehr lesen...
Begründung: Luise S*****, zuletzt wohnhaft in B*****, Argentinien, ist die Tochter der am ***** geborenen, zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Pauline L*****. Luise S*****, damals vertreten durch Dr. Hedda Bauersax-Salzer, seinerzeit Rechtsanwältin in Wien, stellte am 26. Jänner 1952 den Antrag, betreffend ihre Mutter, die am 14. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert worden sei, das Verfahren zur Todeserklärung einzuleiten und diese nach Ablauf der Ediktalfrist für tot zu erklär... mehr lesen...
Norm: ZPO §115ZPO §116ZPO §121 Abs2
Rechtssatz: Vor Bestellung eines prozessualen Abwesenheitskurators müssen ausreichende Nachforschungen über den Aufenthalt des (angeblich) Abwesenden durchgeführt werden. Die Abwesenheit ist erst dann ausreichend bescheinigt, wenn der Aufenthalt des Abwesenden dem Kreis der Personen, die vom Aufenthalt in der Regel Kenntnis haben, unbekannt ist. Dass die Zustellung an einer bestimmten Adresse unmöglich ist, i... mehr lesen...
Begründung: Der am 05.01.1996 erlassene Wechselzahlungsauftrag konnte dem Beklagten Dieter D***** zunächst an der Anschrift 1140 Wien,L*****straße *****, nicht zugestellt werden. Aufgrund eines Nachsendeauftrages übermittelte das Postamt 1140 Wien den Wechselzahlungsauftrag an das Postamt 7041 Wulkaprodersdorf, welches das Schriftstück als unzustellbar retournierte, weil am Postamt Wulkaprodersdorf lediglich ein Postfach für den Beklagten bestand. Daraufhin beantragte die klagende P... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Kindesmutter verpflichtete das Erstgericht den Vater, zusätzlich zu der ihm aufgrund des Scheidungsvergleiches auferlegten Unterhaltsleistung von bisher S 2.000 beginnend ab 1. 9. 1999 bis 31. 3. 2000 einen weiteren Betrag von monatlich S 1.700 und ab 1. 4. 2000 einen weiteren Betrag von monatlich S 2.000 an Unterhaltszahlungen zu leisten. Nachdem dieser Beschluss des Erstgerichtes an der zuletzt aktuellen Adresse des Vaters (B***** 4/2, *****) nicht z... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Klägerin, die behauptet hatte, dass der Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt sei und auch nicht ausgeforscht werden könne, bestellte das Erstgericht Dr. Anton D***** zum Kurator und stellte diesem die Klage auf Aufhebung der zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehe, mit welcher ein Eventualbegehren auf Scheidung wegen Verschuldens verbunden ist, zu. Nach Durchführung zweier Verhandlungstagsatzungen, in welcher die Klägerin und zwei Zeugen einvernom... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Innsbruck behängt ein Rechtsstreit zwischen der dort klagenden Antragstellerin und dem Beklagten, der an seiner letzten bekannten Anschrift nicht mehr aufhältig ist. Es wurde daher für ihn im Verfahren gemäß § 116 ZPO ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. In weiterer Folge wurde das Verfahren gemäß § 6a ZPO unterbrochen. In dem daraufhin vom Erstgericht eingeleiteten Verfahren zur Prüfung des Erfordernisses einer Sachwalterbestellung konnte die Ersta... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zustimmung des Beklagten zur Löschung eines Wohnrechtes sowie eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes hinsichtlich einer Liegenschaft und die Räumung dieser Liegenschaft samt Haus. Das Erstgericht schrieb nach durchgeführter erster Tagsatzung einen Termin zur mündlichen Streitverhandlung für den 22. 9. 2000 aus und verlegte diesen Termin später auf den 6. 10. 2000. Die Verständigung von dieser Verlegung wurde dem damaligen Rechtsvertreter des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §116ZPO §387aZPO §398 Abs1
Rechtssatz: Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil steht dem Beklagten nicht mehr zu, wenn der Auftrag zur schriftlichen Klagebeantwortung bereits dem ausgewiesenen Vertreter (Rechtsanwalt) des Beklagten zugestellt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass für den Beklagten gemäß § 116 ZPO ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die am 1.2.2000 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachte Klage den Beklagten im Rechtshilfeweg nicht zugestellt werden konnte, beantragte der Kläger für die unbekannten Aufenthaltes weilenden Beklagten die Bestellung eines Zustellkurators gemäß §§ 116 ff ZPO. Nachdem die Tiroler Rechtsanwaltskammer mit Schreiben vom 9.5.2001 mitgeteilt hatte, dass sich Mag. Klaus P*****, bereit erklärt habe, als Kurator für die beklagten Parteien Konrad Andrew G***** und Ian Le... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, hat dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 8 Abs 1 ZustG). Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §276ZPO §116AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §6
Rechtssatz: Die §§ 116 ff ZPO sind auch in Verfahren Außerstreitsachen anwendbar. Auch dort hat der Antragsteller bei konkurrierenden Voraussetzungen die Wahl, ob er die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO durch das für das konkrete außerstreitige Verfahren zuständige Gericht oder eines Abwesenheitskurators nach § 276 ABGB durch das Pflegschaftsgericht begehrt. Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §115ZPO §116 BZustG §8 Abs2
Rechtssatz: Die Kuratorbestellung nach § 116 ZPO ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 115 ZPO gegeben sind und außerdem der Empfänger entweder eine Prozeßhandlung vorzunehmen hat oder vor Gericht geladen werden soll. Eine Kuratorbestellung nach § 116 ZPO ist dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger als Partei bzw Verfahrensbeteiligter eine bekannte Anschrift hatte und die Zustellung an diese Ansch... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner aus dessen Alleinverschulden beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Antragsgegner, dem der Antrag zunächst nicht zugestellt werden konnte, gab am 4. 11. 1996 seine Adresse mit *****, bekannt. Unter dieser Anschrift wurden ihm am 18. 11. 1996 mehrere verfahrensgegenständliche Schriftstücke persönlich zugestellt. Am 13. 1. 1997 erstattete Dr. Wo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch an den vom Berufungsgericht gemäß § 508 Abs 3 ZPO nachträglich vorgenommenen Ausspruch, daß die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig ist, nicht gebunden. Hiedurch wird nämlich der gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO vorgenommene Ausspruch geändert und der neue Ausspruch tritt an die Stelle des früheren, weshalb § 508 Abs 1 ZPO für den neuen Ausspruch gilt (RIS-Justiz RS0110704).... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) auf seinen jeweils eigenhändig eingebrachten Klagen seine Adresse mit "*****, Postfach *****", im gleichzeitig überreichten Vermögensbekenntnis zur (zunächst rec... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1ZustG §8 Abs2ZPO §115ZPO §116ZustG §25GmbHG §15 lita
Rechtssatz: (Abgesehen von 7 Ra 126/97v, 7 Ra 127/97s des OLG Wien; RW 0000197): Kann durch Hinterlegung nicht zugestellt werden, kommt nur ein Vorgehen nach den §§ 115, 116 ZPO iVm § 25 ZustG in Betracht.Vorher müssen zumutbare Erhebungen gepflogen werden. Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuch bekanntzu... mehr lesen...
Begründung: Am 22.11.1997 erließ das Erstgericht einen Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens. Dieser Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei, einer GesmbH, nicht zugestellt, weil diese laut Bericht des Zustellers verzogen sei. Am 9.1.1998 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung an einer neuen bekanntgegebenen Anschrift, eventualiter an der bisherigen Anschrift der beklagten Partei und begründete dies damit, die beklagte Partei habe gegen ihre Verpflichtung, jede... mehr lesen...
Norm: ZPO §116 IIZPO §117ZustG §13 Abs3ZustG §25
Rechtssatz: Ist der Empfänger oder seine Vertreter im Sinne des § 13 Abs 3 ZustG (hier einzig vertretungsbefugtes Organ einer GmbH) verzogen, müssen, bevor nach den §§ 115, 116 ZPO in Verbindung mit § 25 ZustG vorgegangen werden kann, zumutbare Erhebungen gepflogen werden; die Einholung der Auskunft einer Meldebehörde, der Empfänger sei verzogen, reicht nicht aus, wenn sich aus dieser Auskunft er... mehr lesen...