RS OGH 2004/2/10 11Os163/03, 14Os84/21s

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

SMG §28 Abs4 Z2

Rechtssatz

Die Strafbarkeit nach § 28 Abs 4 Z 2 SMG setzt begrifflich das vorsätzliche Entfalten (spezifisch) deliktischer Tätigkeit als funktionell nicht bloß punktuell in den Aktionsrahmen des arbeitsteilig auf (eine wenngleich begrenzte) Dauer strukturierten (zahlenmäßig qualifizierten) Ganzen eingegliederter Part voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118505

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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