Begründung: Das im
Kopf: angeführte Pflegschaftsverfahren betrifft eine Tochter des Leitenden Visitators und Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Linz. Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Beschluss des Pflegschaftsgerichts erklärten nicht nur die Mitglieder des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Senats, sondern auch alle sonstigen Richterinnen und Richter des Landesgerichts Linz ihre Befangenheit mit der
Begründung: , dass sich das pflegebefohlene Kind nunmehr in der Obsor... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren 4 U 79/05p des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Ybbs legt die Staatsanwaltschaft mit Antrag auf Bestrafung vom 4. Oktober 2006, 62 BAZ 202/06i (ON 28 der U-Akten), Dr. Kurt P***** und Dr. Ulrike T***** das Vergehen der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB zur Last. Im Verfahren 4 U 79/05p des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Ybbs legt die Staatsanwaltschaft mit Antrag auf Bestrafung vom 4. Oktober 2006, 62 BAZ 202/06i (ON 28 der U-Akten), Dr. Kurt P***** und Dr... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragte beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt am 26. Juli 2001 Vorerhebungen gegen den Rechtsanwalt Dr. Gerhard G***** wegen des Verdachtes des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (S 1 f). Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragte beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt am 26. Juli 2001 Vorerhebungen gegen den Rechtsanwalt Dr. Gerhard G***** wegen des Verdachtes des ... mehr lesen...
Norm: StPO §71 Abs1StPO §72StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Mit Stattgebung einer Befangenheitsanzeige (oder auch einer Ablehnung durch einen Beteiligten) eines Richters wird eine zwar nicht von der Nichtigkeitssanktion des § 71 Abs 1 StPO erfasste, aber sonst gleichrangig an die Seite der Ausschließungsgründe tretende Gegebenheit geschaffen (§ 72 Abs 1 StPO), sodass der Richter in der betreffenden Strafsache durch einen anderen zu ersetzen ist (vgl §... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Matrei in Osttirol langte am 30. November 2001 eine Privatanklage des bei diesem Gericht als Gerichtsvollzieher tätigen Manfred L***** ein, die sich gegen Peter A***** richtet und wegen der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB und der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB erhoben wurde (AZ U 75/01w). Die für sämtliche richterlichen Geschäfte beim Bezirksgericht Matrei zuständige Gerichtsvorsteherin Mag. Irene M***** und deren gemäß § 77 Abs 2 RD... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3GOG §26 Abs4StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Mangels einschränkender Verfahrensvorschriften ist im Falle einer stattgebenden Ablehnungsentscheidung der Entscheidungsträger des § 74 Abs 3 StPO in der Anordnung des Richters, dem die Sache übertragen wird, grundsätzlich frei, doch hat er bei Anwendung dieser einfachgesetzlichen Regelung, dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung folgend, das in Art 83 Abs 2 BVG vera... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht die Befangenheit des Präsidenten und aller anderen Richter des Landesgerichtes Eisenstadt (mit Ausnahme des gemäß § 67 StPO ausgeschlossenen Dr. Herbert G*****) festgestellt und die Strafsache dem Landesgericht für Strafsachen Wien zugewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht die Befangenheit des Präsidenten und aller anderen Richter des Landesgerichtes Eisenstadt (mit Ausnahme des gemäß Para... mehr lesen...
Norm: StPO §74 Abs3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Wurde einem vor der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben und wird dieser Antrag - trotz unveränderter Sachlage - in der Hauptverhandlung nur erneuert, kann dessen (abermalige) Abweisung im Hinblick auf die Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Ablehnung (§ 74 Abs 3 StPO) nicht aus der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO bekämpft werden (SSt 52/29). Ents... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der Strafgefangene reklamiert eine Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung über seine unmittelbar hier eingebrachte Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe durch das Vollzugsgericht mit dem Hinweis auf seine gleichfalls direkt anher adressierte Ablehnung des Oberlandesgerichtes Wien (15 Ns 19/90), bei dem insoweit ein Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ... mehr lesen...
Norm: StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Eine Verschiebung der Kompetenz (hier: des OLG nach § 17 Abs 4 StVG) als Folge einer Ablehnung (des OLG) ist - gleichgültig, ob letztere gerechtfertigt ist oder nicht - im Gesetz (§ 74 Abs 3 StPO) nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 15 Os 129/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 15 Os 129/90 Europea... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Strafsache hat der Verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** im Zusammenhang mit der von ihm ergriffenen Beschwerde gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 5.Mai 1987, GZ 10 Vr 949/82-1046, den Richter des Oberlandesgerichtes Wien Dr.Gunther R*** wegen Befangenheit abgelehnt. Diesem Ablehnungsantrag hat der (gemäß § 74 Abs. 1 StPO zur Entscheidung berufene) Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Beschluß vom 15.Juni 1987, AZ Jv 7762-17... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien dem von Mag. Franz G*** gegen den Präsidenten des Kreisgerichtes Korneuburg gerichteten Ablehnungsantrag nicht Folge. Die dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil das Gesetz gegen die Abweisung eines solchen Ablehnungsantrages ein Beschwerderecht versagt (§ 74 Abs. 3 StPO; vgl. auch 9 Os 38/85, 9 Os 42/85; EvBl. 1980/160 ua). Anmerkung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht dem in der Berufungsverhandlung gestellten Antrag des Angeklagten Heinz A auf Ablehnung des Senatspräsidenten Dr.Franz B wegen Befangenheit nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil das Gesetz gegen die Abweisung eines solchen Ablehnungsantrages ein Beschwerderecht versagt (§ 74 Abs. 3 StPO). Soweit die Beschwerde für d... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Kreisgericht Korneuburg zum AZ 10 Vr 949/82 gegen Dr.Friedrich Wilhelm A wegen § 75 StGB und anderer strafbarer Handlungen anhängigen Strafverfahren hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung am 10.Dezember 1984 (unter anderem) den Präsidenten des bezeichneten Gerichtshofes wegen Befangenheit abgelehnt. Diesem Ablehnungsantrag gab das Oberlandesgericht Wien (als gemäß § 74 Abs. 2 zweiter Halbsatz StPO zur Entscheidung berufener Gerichtshof zweiter Instanz) mit Be... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG §92 Abs1StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Der OGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den in § 74 Abs 3 StPO normierten Rechtsmittelausschluß. Entscheidungstexte 9 Os 38/85 Entscheidungstext OGH 06.03.1985 9 Os 38/85 9 Os 42/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 9 Os 42/85 Beisatz: Ke... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien dem von Dr.Wolfgang C als Subsidiarankläger hinsichtlich sämtlicher Mitglieder der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einschließlich des Präsidenten des genannten Gerichtes gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Seine dagegen erhobene, als 'Rekurs' bezeichnete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse gemäß § 74 StPO - wie bereits... mehr lesen...
Norm: StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 74 Abs 3 StPO ist gegen die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag nicht nur ein gesondertes Rechtsmittel, sondern jedes Rechtsmittel überhaupt ausgeschlossen. Entscheidungstexte 12 Os 199/68 Entscheidungstext OGH 23.05.1969 12 Os 199/68 Vgl aber; Veröff: SSt 40/32 10 Os 11... mehr lesen...