Gründe: Im Verfahren AZ 4d Vr 1437/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 12 Os 33/07f, 62/07w über Beschwerden des Verurteilten Harald P***** gegen die Beschlüsse AZ 23 Bs 293/06s, 23 Bs 294/06p des Oberlandesgerichtes Wien zu entscheiden. Im Verfahren AZ 4d römisch fünf r 1437/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 12 Os 33/07f, 62/07w über Beschwerden des Verurteilten Harald P***** gegen die Beschlüsse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Anträge von Privaten, die auf die Herbeiführung eines Beschlusses nach § 362 Abs 1 StPO abzielen, sind von den Gerichten abzuweisen, bei denen sie einlangen (§ 362 Abs 3 StPO). Anträge von Privaten, die auf die Herbeiführung eines Beschlusses nach Paragraph 362, Absatz eins, StPO abzielen, sind von den Gerichten abzuweisen, bei denen sie einlangen (Paragraph 362, Absatz 3, StPO). Soweit Johannes H***** in Hinsicht auf die Stat... mehr lesen...
Gründe: Mit den erstangefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Hüseyin C***** der Verbrechen (zu B II 3 bis 8) „des teils versuchten, teils vollendeten schweren Raubes als Beteiligter" nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall, 15 StGB, (zu C I, II 2, III 1) des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 er... mehr lesen...
Gründe: Der Antragsteller Dr. Leo von der T***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Mai 2003, GZ 24 Hv 1033/01b-71, des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 StGB und der Vergehen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer teils unbedingten Geldstrafe, teils bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 17. Oktober 2002, GZ 15 Nsd 70/02-7... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines Mitangeklagten enthält, wurde Dr. Franz W***** zu II des Verbrechens des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 75 StGB, zu III und V (richtig zu III A und B) des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (richtig auch des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF), zu IV 3 ... mehr lesen...
Norm: StPO §67 AStPO §68StPO §69
Rechtssatz: Ausschließlich dienstliche Tätigkeiten betreffende
Gründe: , welche Anlass für Zweifel an der vollen Unbefangenheit eines Richters geben könnten, werden grundsätzlich von den Bestimmungen über die Ausgeschlossenheit in den §§ 67 bis 69 StPO erfasst. Die (im Gegensatz zur taxativen in §§ 67 f StPO) bloß demonstrative Aufzählung der - als Ausnahmebestimmungen restriktiv auszulegenden - Ausschließungsgrün... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §68 Abs3StPO §69 Z2
Rechtssatz: Eine Beschwerdeentscheidung über die Haftfrage vermag keine Befangenheit der beteiligten Rechtsmittelrichter in Bezug auf die nachfolgende Überprüfung des in der Sache ergangenen Ersturteils hervorzurufen. Die Entscheidung eines Rechtsmittelsenats über eine neuerliche Beschwerde oder über eine in einem weiteren Rechtsgang erhobene Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung in der gleichen richte... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Krems a.d. Donau als Schöffengericht vom 22. Mai 2003, GZ 16 Hv 22/03v-51, wurde Karl F***** unter anderem des Verbrechens des schweren sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB verurteilt. Über die gegen dieses Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten und der Berufung der Staatsanwaltschaft hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 11 Os 114/03 zu entscheiden. Mit Beschluss vom 4. Augus... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §68 Abs3StPO §69 Z2
Rechtssatz: Eine Beschwerdeentscheidung über die Haftfrage vermag keine Befangenheit der beteiligten Rechtsmittelrichter in Bezug auf die nachfolgende Überprüfung des in der Sache ergangenen Ersturteils hervorzurufen. Die Entscheidung eines Rechtsmittelsenats über eine neuerliche Beschwerde oder über eine in einem weiteren Rechtsgang erhobene Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung in der gleichen richte... mehr lesen...
Gründe: Mit Abwesenheitsurteil (§ 459 StPO) des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 14. Mai 2001, GZ 22 U 30/00t-17, wurde Beate H***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB für die Zeiträume vom 1. April 1991 bis 31. Mai 1993 und vom 1. August 1995 bis 26. Juni 2000 schuldig erkannt und hiefür gemäß § 43 Abs 1 StGB zu einer unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Diese Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVCStPO §67StPO §69
Rechtssatz: Einer Anschlusserklärung als Privatbeteiligter im Strafverfahren kommt die Unterbrechungswirkung einer Klage im Sinn des § 1497 ABGB zu; welche sich im Fall einer möglichen Leistungsklage nach den Prinzipien der Unterbrechungswirkung einer Teilklage nur auf den ziffernmäßig bestimmten Betrag bezieht, hinsichtlich dessen der Anschluss als Privatbeteiligter erklärt wurde, weil auch eine Klage ein b... mehr lesen...
Norm: StPO §67 AStPO §68StPO §69StPO §72
Rechtssatz: Eine Ausgeschlossenheit liegt jedoch nicht vor, weil deren
Gründe: in den §§ 67 bis 69 StPO aufgezählt sind und die Mitwirkung an einer Grundrechtsbeschwerdeentscheidung darin nicht als Ausschließungsgrund von der Verhandlung über eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung (im selben Straffall) genannt wird. Das Wesen einer Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der bezeichneten Strafsache ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der Senat 14 für die Entscheidung über Rechtsmittel des Angeklagten zuständig. Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer ist Vorsitzender, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer und Dr. Holzweber sind (stellvertretende Vorsitzende und) Mitglieder dieses Senates. In der vom Verteidiger ausgeführten Nichtig... mehr lesen...
Norm: FinStrG §93 Abs1StPO §68StPO §69StPO §72
Rechtssatz: Da die taxativen gerichtlichen Ausschließungsbestimmungen der §§ 68, 69 StPO die (faktisch einer untersuchungsrichterlichen Tätigkeit gleichkommende) Ausstellung eines Hausdurchsuchungsbefehls gemäß § 93 Abs 1 FinStrG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht als Ausschlußgrund berücksichtigen, war nur die Befangenheit des Mitglieds des Obersten Gerichtshofes festzustellen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIStPO §67StPO §69
Rechtssatz: Der Anschluss eines Geschädigten als Privatbeteiligten im Strafverfahren gegen den Schädiger unterbricht die Verjährung unter der Voraussetzung der gehörigen Fortsetzung der Klage. Maßgeblich ist nicht der Rechtsgrund, auf den ein Begehren gestützt wird, sondern ob im Strafverfahren und im Zivilverfahren der Schädiger vom Berechtigten wegen des gleichen vermögensrechtlichen Nachteils belangt wurd... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §69 Z2
Rechtssatz: Ein Richter, der an der Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklage mitgewirkt hat, ist in analoger Anwendung der §§ 68 Abs 2, 69 Z 2 StPO auch von der Entscheidung über die Rechtsmittel gegen das Urteil ausgeschlossen. Entscheidungstexte 14 Ns 9/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Ns 9/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §69 Z2
Rechtssatz: Ein Richter, der an der Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklage mitgewirkt hat, ist in analoger Anwendung der §§ 68 Abs 2, 69 Z 2 StPO auch von der Entscheidung über die Rechtsmittel gegen das Urteil ausgeschlossen. Entscheidungstexte 14 Ns 9/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Ns 9/94 ... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs1StPO §69 Z2
Rechtssatz: § 69 Z 2 StPO ist im Verfahren über einen auf § 2 Abs 1 lit a StEG gestützten Antrag analog anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Ns 26/93 Entscheidungstext OGH 27.12.1993 11 Ns 26/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087769 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs1StPO §69 Z2
Rechtssatz: § 69 Z 2 StPO ist im Verfahren über einen auf § 2 Abs 1 lit a StEG gestützten Antrag analog anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Ns 26/93 Entscheidungstext OGH 27.12.1993 11 Ns 26/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087769 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §195 Abs1StPO §69
Rechtssatz: Ausgeschlossenheit von Mitgliedern des OGH wegen ihrer Tätigkeit in dem dem gerichtlichen Strafverfahren vorausgegangenen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Entscheidungstexte 11 Ns 5/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 11 Ns 5/93 15 Ns 14/97 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1988, GZ 14 E Vr 399/88-28, wurden (ua) der am 16.Juni 1961 geborene A***** W***** und der am 7.Februar 1967 geborene B***** Z***** der Vergehen des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB, Z***** überdies der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu (Zusa... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §69
Rechtssatz: Wird eine Berufungsentscheidung auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 292 letzter Satz StPO aufgehoben und dem Berufungsgericht die neue Verhandlung und Entscheidung (auch) über die Tatfrage und Schuldfrage (mithin nicht allein über die Strafneubemessung) aufgetragen, so sind jene Richter, die bereits an der vorausgegangenen Berufungsverhandlung und Berufungsent... mehr lesen...
Norm: StPO §68StPO §69
Rechtssatz: Die Ausschließungsgründe des § 68 StPO gelten auch für Richter in höherer Instanz - arg "insbesondere auch" in der Einleitung des § 69 StPO - SSt 31/123. Entscheidungstexte 11 Ns 23/90 Entscheidungstext OGH 22.01.1991 11 Ns 23/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS009... mehr lesen...
Gründe: Dr.Friedrich Wilhelm K*** brachte noch vor Zustellung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 29.Juni 1989, GZ 11 Ns 11/89-6, mit welchem seine im Disziplinarverfahren AZ Ds 6/88 dieses Gerichtes abgegebene Erklärung, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger abzulehnen, für nicht gerechtfertigt erkannt wurde, eine "Ergänzung" seines jener Entscheidung zugrundeliegenden "Antrages" vom 22.Mai 1989 ein (ON 1), der - wie nunmehr in einer "Mitteilung" v... mehr lesen...
Norm: RDG §115 Abs2StPO §67 AStPO §68StPO §69StPO §70StPO §71StPO §72StPO §73StPO §74
Rechtssatz: Die Bestimmungen der StPO über die Ausgeschlossenheit und Befangenheit (§§ 67-74) sind zwar materiell auch in Richterdisziplinarsachen anzuwenden, jedoch liegt in der Ausübung des (im RDG zusätzlich gewährten) Rechtes, zwei Mitglieder des Disziplinarsenates ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können, keine wie immer geartete Bescheinigung, dass der... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §69 Z2
Rechtssatz: Das gegen ein (Schöffenurteil) Urteil ergriffene Rechtsmittel richtet sich nicht gegen die seinerzeitige Einspruchsentscheidung des OLG (der Fall des § 281 a StPO war nicht gegeben). Entscheidungstexte 9 Os 23/75 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 9 Os 23/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...