Norm: StPO §69 Z2
Rechtssatz: Das gegen ein (Schöffenurteil) Urteil ergriffene Rechtsmittel richtet sich nicht gegen die seinerzeitige Einspruchsentscheidung des OLG (der Fall des § 281 a StPO war nicht gegeben). Entscheidungstexte 9 Os 23/75 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 9 Os 23/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §164StPO §69 Z2StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein Antrag auf Nichtigerklärung des zweitinstanzlichen Beschlusses über einen Wiederaufnahmeantrag des Angeschuldigten ist als unzulässig zurückzuweisen. Von der Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag sind die Richter, die das Erkenntnis gefällt haben, gegen das sich der Wiederaufnahmeantrag richtet, nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §164StPO §69 Z2StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein Antrag auf Nichtigerklärung des zweitinstanzlichen Beschlusses über einen Wiederaufnahmeantrag des Angeschuldigten ist als unzulässig zurückzuweisen. Von der Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag sind die Richter, die das Erkenntnis gefällt haben, gegen das sich der Wiederaufnahmeantrag richtet, nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIStPO §67StPO §69
Rechtssatz: Der Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren hat die gleichen rechtlichen Wirkungen im Sinne des § 1497 ABGB wie eine Klage. Entscheidungstexte 3 Ob 863/54 Entscheidungstext OGH 05.01.1955 3 Ob 863/54 Veröff: Arb 6142 = RZ 1955,111 2 Ob 274/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 2... mehr lesen...