Gründe: Wilhelm H***** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt und gemäß § 33 Abs 5 FinStrG unter Anwendung des § 26 Abs 1 FinStrG iVm § 43a Abs 1 StGB zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Wilhelm H***** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt und gemäß Paragraph 33, Absatz 5, FinStrG unter Anwendung des Paragraph 26, Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Danach hat er in der Zeit vom 10.April 1995 bis zum 10.Februar 1996 in Wien im Bereich des Finanzamtes für Körperschaf... mehr lesen...
Norm: StPO §498
Rechtssatz: Mit der durch das StPÄG 1993 neu geschaffenen Bestimmung des § 498 Abs 2 vorletzter Satz StPO wollte der Gesetzgeber - dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs entsprechend - die Gegenpartei in die Lage versetzen, ihren Standpunkt vor der endgültigen Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes in das Verfahren einzubringen. Derartige Beschwerden sind daher zweiseitige Rechtsmittel. Das erfordert aber, daß schon mit der Rechts... mehr lesen...
Norm: StPO §498
Rechtssatz: § 498 StPO gilt auch für Beschlüsse gemäß § 491 a Abs 1 Z 2 StPO, obwohl im Abs 1 leg cit nicht diese, sondern nur damit allenfalls verbundene Anordnungen gemäß § 494 a Abs 6 StPO genannt wird. Es ist daher auch eine Beschwerde (des Anklägers) gegen einen Beschluß gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 StPO a) zulässig und b) ein zweiseitiges Rechtsmittel. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs2StGB §50StPO §494StPO §498
Rechtssatz: Bei der unter den gesetzlichen Voraussetzungen zwingend vorgeschriebenen Weisung nach § 26 Abs 2 FinStrG handelt es sich um ein Gebot in der Bedeutung der §§ 50 f StGB, welches nicht im Strafurteil, sondern durch gesonderten Beschluß auszusprechen ist (§§ 494, 498 StPO). Die Verweigerung einer derartigen Beschlußfassung kann daher vom öffentlichen Ankläger nicht mit Nichtigkeitsbeschw... mehr lesen...
Norm: StPO §498
Rechtssatz: Aus § 498 StPO ergibt sich das Verbot, nach Beschlußfassung über die endgültige Strafnachsicht in der Sache nochmals zu entscheiden. Entscheidungstexte 11 Os 137/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 11 Os 137/94 11 Os 44/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 11 Os 44/95 Vgl auch ... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Ulrich H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I a-c) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B a und b) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (E I) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck am 1.November 1988 dem Ernst S*** 9.000 S und am 9.November 1988 der Brigitte S*** 2.000 S, eine Armbanduhr im Wert von 28.000 S, eine Silbe... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren 13 E Vr 1365/85 des Kreisgerichtes Wels wurde dem am 12.August 1963 geborenen Andreas H*** von der Anklagebehörde vorgeworfen, am 21.April 1985 in Wels in Gesellschaft des Mario W*** und der abgesondert verfolgten Susanne K*** und Johann U*** als Beteiligte (§ 12 StGB) der Inge R*** einen Bargeldbetrag von 300 S gestohlen und hiedurch das Vergehen nach § 127 Abs. 1 und 2 Z 1 StGB (idF vor Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1987, BGBl. 605) beg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 17. Feber 1987, GZ 13 E Vr 948/86-14, wurde der am 20. März 1950 geborene Erich W*** der Vergehen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB sowie der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Juni 1954 geborene Robert S*** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 29. Juli 1986, GZ 7 E Vr 466/86-22, wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die gemäß § 43 (Abs. 1) StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 3.August 1988, GZ 1 U 263/88-5, w... mehr lesen...
Gründe: Walter F*** wurde mit dem angefochtenen, im zweiten Verfahrensgang gefällten Urteil des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB sowie § 15 StGB und des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 StGB schuldig erkannt. Zum Urteilsspruch des Erstgerichtes sei vorweg bemerkt: 1. Mit dem im ersten Verfahrensgang ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 5.Mai 19... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §294 Abs2StPO §498
Rechtssatz: Abweichend von den Regelungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und - bei mehreren möglichen Anfechtungspunkten - über die Berufung bedarf es zur Bekämpfung eines Beschlusses nicht (unabdingbar) einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung der Beschwerdegründe; genug daran, daß dem Beschwerdebegehren zu entnehmen ist, gegen welchen Ausspruch er sich richtet. Entscheidungst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter D*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Z 3, Abs 2 und Abs 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Zugleich sah das Erstgericht beschlußmäßig vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht, die dem Genannnten in einem früheren Verfahren gewährt worden war, ab (§ 53 Abs 1 StGB, § 494 a Abs 1 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1, Z 4, 5 und 5 a StPO gestützten, ausschließlich ge... mehr lesen...
Norm: StPO §494aStPO §498
Rechtssatz: Die Frist zur Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 494 a StPO beginnt schon mit deren Verkündung in der Hauptverhandlung zu laufen; bei rechtzeitiger Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung gegen das Urteil wird sie durch die Einbringung der Beschwerde innerhalb der zur Ausführung jener Rechtsmittel offenstehenden Frist auch dann gewahrt, wenn letztere unter einem zurückgezogen werden. ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §2StPO §46StPO §495StPO §498
Rechtssatz: Als Ankläger im Sinne der §§ 495 Abs 3 und 498 Abs 2 StPO ist jene Person anzusehen, die gemäß § 2 StPO zur Angeklageerhebung berechtigt ist, im Privatanklageverfahren demnach der Privatankläger. Entscheidungstexte 9 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 14/77 Veröff: SSt 48/33 = EvBl 1977/217 S 468 = JBl 1977,432 (... mehr lesen...