Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Bludenz vom 28. Juli 2010 wurde die am 11. März 1991 geborene, zur Hauptverhandlung nicht erschienene Ramona F***** zweier am 13. Mai 2010 (zu ergänzen:) in Bludenz zum Nachteil der Sabine Fl***** begangener Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsausfertigung und das Protokoll der Hauptverhandlung wurden der Angeklagten mit eigenhändig zu übernehmenden Rück... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Leibnitz vom 21. Jänner 2010, GZ 11 U 186/09z-11, wurde der am 20. September 1990 geborene, zur Hauptverhandlung nicht erschienene Sascha G***** wegen einer am 26. August 2009 begangenen Tat des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und - (ohne erkennbare Auswirkung) „unter Bedachtnahme auf § 36 StGB“ (ON 11 S 1; § 260 Abs 1 Z 4 StPO), der jedoch die genannte strafbare Handlung im Hinblick auf deren Strafdrohung (v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Mai 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofmann als Schriftführerin in der Strafsache gegen Michael K***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Scheibbs vom 18. Jänner 2008, GZ 1 U 118/05a-21, wurde der am 9. Juli 1987 geborene Harald K***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (aF) schuldig erkannt. Die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils erfolgten in Abwesenheit des Angeklagten, der im Zeitpunkt dieser Verfahrenshandlung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde ihm in der Folge ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2StPO §427StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Nach Maßgabe der Geltung der §§ 32 Abs 1, 46a Abs 2 JGG darf das Urteil auch dann nicht in Abwesenheit des Angeklagten gefällt werden, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens (wie hier ersichtlich konkludent) zustimmen (WK-StPO § 478 Rz 1). Entscheidungstexte 14 O... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 10. April 1997, GZ U 22/96-19a, wurde Leopold H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer - teilbedingten (§ 43a Abs 1 StGB) - Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 10. April 1997, GZ U 22/96-19a, wurde Leopold H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 88, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und zu einer - ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §35DSt 1990 §77StPO §427 Abs3 CStPO §459StPO §478
Rechtssatz: Ein Abwesenheitsurteil in der Bedeutung der §§ 459 und 478 StPO, welches mit Berufung aber auch mit Einspruch angefochten werden kann, liegt immer dann vor, wenn das Urteil in Abwesenheit des Beschuldigten gefällt und verkündet wird, soweit dies nicht auf einer sitzungspolizeilichen Maßnahme (§ 234 StPO) beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2StPO §427 Abs1StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Die Anwendung des § 427 Abs 1 StPO setzt die Zustimmung des Verteidigers und jene der anderen Verfahrensparteien zum Abwesenheitsverfahren nicht voraus. Entscheidungstexte 14 Os 115/93 Entscheidungstext OGH 27.07.1993 14 Os 115/93 Veröff: EvBl 1994/6 S 30 14 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Juni 1977, GZ. 4 U 3/77-19, wurde der am 22. August 1924 geborene Gelegenheitsarbeiter Josef A, dem die an die Adresse Heimstättenhof 18, 4053 Haid/Ansfelden gerichtete Vorladung zur Hauptverhandlung durch postamtliche Hinterlegung am 1. Juni 1977 (nach Aufforderung zur Anwesenheit vom 31. Mai 1977) zugestellt worden war (Rückschein und angeschlossenes, nicht behobenes Kuvert: S. 3 e), in seiner Abwesenheit (§ 459 StPO) d... mehr lesen...
Norm: StPO §364StPO §427 CStPO §478
Rechtssatz: Zu den Rechtsmitteln des § 364 StPO zählt auch der Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil. Entscheidungstexte 9 Os 158/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 9 Os 158/78 Veröff: SSt 49/58 = EvBl 1979/112 S 357 13 Os 80/82 Entscheidungstext OGH 09.09.1982 13 Os 80/82 Beisatz: ... mehr lesen...
Gründe: Aus den angeschlossenen Strafakten AZ. 4 U 299/77 des Bezirksgerichtes Linz-Land ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 24. Mai l977, GZ. 4 U 299/77-8, wurde Berta A gemäß dem § 459 StPO in ihrer Abwesenheit des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § l98 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr liegt zur Last, als Mutter der Minderjährigen Günther, Markus un... mehr lesen...
Norm: StPO §427 Abs3 CStPO §478
Rechtssatz: Auch ein nicht (oder sachlich nur in Richtung einer Berufung) ausgeführter Einspruch ist zu behandeln. Entscheidungstexte 13 Os 109/78 Entscheidungstext OGH 04.08.1978 13 Os 109/78 Veröff: EvBl 1979/67 S 193 = RZ 1978/116 S 224 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z3StPO §427 Abs1StPO §427 Abs3 BStPO §478
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anfechtung eines Abwesenheitsurteiles nach dem Abs 1 und dem Abs 3 des § 427 StPO sind von Grund auf verschieden. Der Einspruch nach dem § 427 Abs 3 StPO ist (nur) auf die Beseitigung der Ungehorsamsfolge nach dem § 427 Abs 1 StPO gerichtet, die den Angeklagten zwar formalrechtlich einwandfrei, materiell jedoch ungerechtfertigt traf. Der Mange... mehr lesen...
Norm: StPO §427 Abs3 CStPO §478
Rechtssatz: Selbst das schuldhafte Unterlassen eines Vertagungsantrages beeinträchtigt nicht das Einspruchsrecht nach § 478 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 261/69 Entscheidungstext OGH 09.12.1969 10 Os 261/69 Veröff: EvBl 1970/188 S 303 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS01... mehr lesen...
Norm: StPO §478
Rechtssatz: Die Berufung kann schon mit dem Einspruch verbunden werden. - Der Ehegatte ist zur Erhebung des Einspruchs nicht berechtigt. Entscheidungstexte 5 Os 500/55 Entscheidungstext OGH 24.06.1955 5 Os 500/55 Veröff: JBl 1955,551 8 Os 400/60 Entscheidungstext OGH 14.11.1960 8 Os 400/60 nur: Die Berufung kann scho... mehr lesen...
Norm: StPO §478
Rechtssatz: Ist der Angeklagte bei der über seinen Einspruch angeordneten Verhandlung nicht erschienen, so hat dies nur dann die Rechtskraft des angefochtenen Urteils zur Folge, wenn der Angeklagte bei der Ladung zur Einspruchsverhandlung über diese Rechtsfolge belehrt worden ist. Entscheidungstexte 5 Os 1063/32 Entscheidungstext OGH 07.11.1932 5 Os 1063/32 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StPO §478
Rechtssatz: Auch wenn keine Beschwerde gegen das Einspruchserkenntnis eingelegt wird, endet die Berufungsfrist erst mit dem dritten Tage nach Zustellung des den Einspruch zurückweisenden Erkenntnisses. Entscheidungstexte Os 81/26 Entscheidungstext OGH 08.02.1926 Os 81/26 Veröff: SSt VI/25 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StPO §478
Rechtssatz: Begründetes Ausbleiben des Angeklagten von der gemäß § 478 Schlußsatz StPO angeordneten zweiten Verhandlung. Entscheidungstexte Os 445/25 Entscheidungstext OGH 24.07.1925 Os 445/25 Veröff: SSt V/87 10 Os 35/63 Entscheidungstext OGH 27.02.1963 10 Os 35/63 Veröff: EvBl 1963/259 S 358 ... mehr lesen...
Norm: StPO §478
Rechtssatz: Frist zur Ergreifung der Berufung im Falle einer Beschwerde gegen ein den Einspruch gegen ein Kontumazurteil zurückweisendes Erkenntnis. Entscheidungstexte 4 Os 382/24 Entscheidungstext OGH 10.11.1924 4 Os 382/24 Veröff: SSt IV/105 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0101860 ... mehr lesen...
Norm: StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Wird dem Einspruche gegen ein in Abwesenheit des Angeklagten gefälltes Urteil stattgegeben, so darf der Angeklagte in dem erneuerten Verfahren selbst dann zu keiner strengeren Strafe verurteilt werden, wenn seine Tat in dem zweiten Urteil eine strengere rechtliche Beurteilung erfährt. Entscheidungstexte 4 Os 304/22 Entscheidungstext OGH 26.06.1922 ... mehr lesen...