Norm
StPO §478Rechtssatz
Die Berufung kann schon mit dem Einspruch verbunden werden. - Der Ehegatte ist zur Erhebung des Einspruchs nicht berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0101837Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2017