Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 9. August 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger, Mag. Michel und Dr. Michel-Kwapinski als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Böhm als Schriftführer in den Strafsachen gegen Amin K***** wegen § 27 Abs 1 SMG und weiterer straf... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 25. Juli 2008 wurde dem zur Tatzeit jugendlichen Thomas H***** im Verfahren AZ 32 U 105/08d des Bezirksgerichts Donaustadt zur Last gelegt, er habe am 21. März 2008 in F***** als Lenker eines Personenkraftwagens fahrlässig den Tod der Brigitte S***** herbeigeführt und vier weitere Personen schwer sowie eine Person leicht am Körper verletzt, indem er in einer Rechtskurve auf regennasser Fahrbahn bei ungenügender Fahrpraxis mit überhöhter Geschwindigkeit na... mehr lesen...
Gründe: Mit (bereits rechtskräftigem) Urteil des Bezirksgerichts Liezen vom 19. Dezember 2007 wurde Siegfried S***** des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt (ON 6). Mit gleichzeitig gefasstem Beschluss sah das erkennende Gericht vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht ab und verlängerte die Probezeit auf fünf Jahre (ON 6 S 31). Nach dem Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; welcher im Fall... mehr lesen...
Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 14. November 2006, GZ 18 U 342/06a-6, wurde Nicole R***** mehrerer Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und (zu 2 auch) zweiter Fall SMG aF schuldig erkannt. Danach hat sie „in Linz z... mehr lesen...
Norm: StGB §26StPO §23StPO §260 Abs1 Z3StPO §270 Abs2 Z4StPO §292StPO §458 Abs3 Z1
Rechtssatz: Liefert schon die (jedenfalls erforderliche; § 260 Abs 1 Z 3 StPO) Bezeichnung des eingezogenen Gegenstands konkrete Hinweise auf dessen mangelnde Deliktstauglichkeit oder sonstige der Einziehung entgegenstehende Tatumstände, bedarf es bei sonst zulässiger (hier wegen der Vernichtung des Messers unterlassener) Aufhebung dieses Erkenntnisteils aufgrund... mehr lesen...
Norm: StGB §26StPO §23StPO §260 Abs1 Z3StPO §270 Abs2 Z4StPO §292StPO §458 Abs3 Z1
Rechtssatz: Liefert schon die (jedenfalls erforderliche; § 260 Abs 1 Z 3 StPO) Bezeichnung des eingezogenen Gegenstands konkrete Hinweise auf dessen mangelnde Deliktstauglichkeit oder sonstige der Einziehung entgegenstehende Tatumstände, bedarf es bei sonst zulässiger (hier wegen der Vernichtung des Messers unterlassener) Aufhebung dieses Erkenntnisteils aufgrund... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 3 U 35/01p des Bezirksgerichtes Krems an der Donau legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau mit Anträgen auf Bestrafung vom 31. Mai 2001 Paul S***** (ON 7) und DI Walter Ü***** (ON 8) - jeweils die als unmittelbare Täter bei einem gemeinsamen Verkehrsunfall begangenen - Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB zur Last. In der Hauptverhandlung am 11. September 2001, bei welcher DI Walter Ü***** durch einen... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 16. Juli 2001 zum AZ 64 E Hv 3491/01x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (ua) gegen Andreas B***** Strafantrag wegen der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB und der Hehlerei nach § 164 Abs 2, 3 und 4 zweiter Fall StGB (ON 29). Die Hauptverhandlung am 8. Jänner 2002, in welcher der Einzelrichter Andreas B***** auch zu den in den einbezogenen (S 283, 387) Nachtragsanzeige... mehr lesen...
Gründe: Bei einer am 8. Mai 2000 in der Wohnung der Eheleute Regina und Dieter W***** in 4481 Asten, Erlenstraße 19/E/1, kraft richterlichen Befehls durchgeführten Hausdurchsuchung stellte die Gendarmerie eine Reihe von als "SG-Utensilien" bezeichneten Gegenständen sicher. Die Bestätigung über diese Amtshandlung wurde auf den Namen Regina W***** ausgestellt und von ihr gegengezeichnet. Im Aktenvermerk über die Hausdurchsuchung und die Sicherstellung wird Regina W***** als des Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er "am 22.April 1994 in Wien Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2StPO §458 Abs3
Rechtssatz: Liegen bezüglich eines Endurteils über mehrere Personen (§ 56 Abs 1 StPO) auch nur bei einer die in § 458 Abs 2 erster Satz StPO genannten Voraussetzungen nicht vor, so ist die Ausfertigung des Urteils in gekürzter Form unzulässig. Entscheidungstexte 12 Os 174/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1997 12 Os 174/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2StPO §458 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 458 Abs 2 und Abs 3 StPO setzt die Ausfertigung eines Urteils in gekürzter Form dessen Rechtskraft voraus. Die Rechtskraft eines Urteils kann aber vor prozeßordnungsgemäßer Kenntnisnahme durch den öffentlichen Ankläger nicht eintreten, auch wenn dem Strafantrag entsprochen wurde. Entscheidungstexte 14 Os 3/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wird ein Urteil in gekürzter Form ausgefertigt, so hat diese Ausfertigung gemäß § 458 Abs 3 Z 1 StPO die im § 270 Abs 2 StPO erwähnten Angaben mit Ausnahme der
Entscheidungsgründe: zu enthalten. Gemäß § 270 Abs 2 Z 2 StPO müssen daher auch der Ort der Geburt und die Staatsangehörigkeit des Angeklagten (Beschuldigten) angeführt werden. Handelt es sich um ein Strafurteil, so muss gemäß § 270 Abs 2 Z 4 StPO in Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wird ein Urteil in gekürzter Form ausgefertigt, so hat diese Ausfertigung gemäß § 458 Abs 3 Z 1 StPO die im § 270 Abs 2 StPO erwähnten Angaben mit Ausnahme der
Entscheidungsgründe: zu enthalten. Gemäß § 270 Abs 2 Z 2 StPO müssen daher auch der Ort der Geburt und die Staatsangehörigkeit des Angeklagten (Beschuldigten) angeführt werden. Handelt es sich um ein Strafurteil, so muss gemäß § 270 Abs 2 Z 4 StPO in Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Urteilsvermerk beurkundeten Urteil des Bezirksgerichtes Langenlois vom 5.Dezember 86, GZ U 270/86-13, wurden im selbständigen Verfahren gemäß § 62 Abs. 4 WeinG 1985 insgesamt 207.756 Liter ua mit Diäthylenglykol versetzter Wein, der in Langenlois bei dem Weinhändler Hubert H*** mit Beschluß des Bezirksgerichtes Langenlois vom 26.November 1986, ON 10 d.A, beschlagnahmt worden war, eingezogen und dem genannten Einziehungsbeteiligten gemäß § 389 StPO der E... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2StPO nF §458 Abs3
Rechtssatz: Im selbständigen Einziehungsverfahren (gemäß § 62 Abs 4 WeinG 1985) ist ein (Protokolls- und) Urteilsvermerk weder nach § 458 Abs 2 StPO aF noch nach § 458 Abs 3 StPO nF zulässig. Entscheidungstexte 14 Os 84/88 Entscheidungstext OGH 08.06.1988 14 Os 84/88 14 Os 135/02 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch bei einer nur teilweisen Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Entscheidungstexte 9 Os 19/80 Entscheidungstext OGH 11.03.1980 9 Os 19/80 Veröff: EvBl 1980/136 S 410 = ZVR 1980/247 S 234 (mit Anmerkung von Liebscher) 10 Os 128/80 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk beurkundeten Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 7. Februar 1979, GZ 12 E Vr 493/76-82, wurde die am 26. April 1933 geborene Juliane B - u.a. der Vergehen der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach dem § 228 Abs 1 StGB (Punkt I/C/), der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 1 und Abs 2, 224 StGB (Punkt I/D/) und der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 (Abs 1) StGB (Punkt ... mehr lesen...
Norm: StPO §458 Abs2StPO §458 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem Einzelrichter dürfen die im § 260 Abs 1 Z 1 StPO genannten Angaben durch Verweisung auf den Strafantrag ersetzt werden; hiedurch wird aber die Verpflichtung, die als erwiesen angenommenen Tatsachen anzuführen (§ 458 Abs 3 StPO) nicht berührt, sie besteht daher auch im Verfahren vor dem Einzelrichter. Entscheidungstexte 9 Os ... mehr lesen...