Norm
StPO §458 Abs2Rechtssatz
Liegen bezüglich eines Endurteils über mehrere Personen (§ 56 Abs 1 StPO) auch nur bei einer die in § 458 Abs 2 erster Satz StPO genannten Voraussetzungen nicht vor, so ist die Ausfertigung des Urteils in gekürzter Form unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106580Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020