RS OGH 1978/11/14 9Os158/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1978
beobachten
merken

Norm

StPO §364
StPO §427 C

Rechtssatz

Zur Entscheidung über kumulierte Anträge auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zum Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil und Versäumung der Frist zur Anmeldung (Ausführung) einer dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ist allein das Gericht zuständig, das über Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung zu erkennen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0101292

Dokumentnummer

JJR_19781114_OGH0002_0090OS00158_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten