Norm
StPO §3Rechtssatz
Bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils gemäß § 427 Abs 1 StPO ist eine erschöpfende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. Eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf die im § 427 Abs3 StPO vorgesehene Einspruchsmöglichkeit sowie auf die dreitägige Präklusivfrist des § 466 Abs 2 StPO enthält, ist daher gesetzwidrig. Der OGH hebt gemäß § 292 letzter Satz StPO alle dem ungesetzlichen Vorgang nachfolgenden Beschlüsse auf und trägt dem erkennenden Gericht die neuerliche Zustellung des Abwesenheitsurteils unter Anschluß einer vollständigen Rechtsmittelbelehrung auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0096531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022