RS OGH 1947/3/24 2Os170/47, 3Os365/47

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Veröffentlicht am 24.03.1947
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Norm

StPO §41 Abs3
StPO §281 Abs1 Z1a
StPO §483 Abs4

Rechtssatz

Auch im vereinfachten Verfahren ist die Zuziehung eines Verteidigers notwendig, wenn die Anklage wegen einer strafbaren Handlung erhoben war, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0098030

Dokumentnummer

JJR_19470324_OGH0002_0020OS00170_4700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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