Norm
StPO §41 Abs3Rechtssatz
Auch im vereinfachten Verfahren ist die Zuziehung eines Verteidigers notwendig, wenn die Anklage wegen einer strafbaren Handlung erhoben war, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0098030Dokumentnummer
JJR_19470324_OGH0002_0020OS00170_4700000_001