Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. September 2003, GZ 27 Hv 191/03d-12, wurden Dominik R***** und Johann P***** ua der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und der schweren Sachbeschädigung zum Nachteil der Privatbeteiligten H***** GmbH schuldig erkannt und gemäß § 369 Abs 1 StPO zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Teilschadenersatzbetrages in Höhe von 5.000 EUR an die Privatbeteiligte sowie gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Straf... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Johann G***** wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 12 dritter Fall, 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB, AZ 13 E Vr 30/99 des Landesgerichtes Krems an der Donau, verzeichnete die max.mobil Telekommunikation Service GmbH die Kosten einer von der Ratskammer angeordneten (ON 14) Rufdatenauskunft mit insgesamt 70.200 S (ON 16), und zwar für drei Rufnummern jeweils - Personalfixkosten 1.200 S - Son... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4StPO §149aStPO §381 Abs1 Z1StPO §381 Abs2StPO §381 Abs3StPO §389 Abs1TKG §89 Abs2TKG §89 Abs3
Rechtssatz: Die amtswegige Korrektur eines dem Telekommunikationsunternehmen überhöht zugesprochenen Kostenersatzes ist dem Oberlandesgericht verwehrt, weil sich der Anspruch gegen den Bund (und nicht gegen den Beschuldigten) richtet. Das Beschwerdegericht hätte im Blick auf die Erstattungspflicht des Beschuldigten im Fall seiner Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs1 Z1StPO §381 Abs2
Rechtssatz: Das Honorar eines Vertrauensanwaltes einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland für die von ihm entfaltete Tätigkeit (hier: Beischaffung von Urkunden aus kanadischen Gerichtsakten) ist unter keine Kategorie der in § 381 Abs 1 Z 2 bis 8 StPO aufgezählten besonderen Kosten des Strafverfahrens zu subsumieren. Solche Kosten sind unter die nicht besonders angeführten Kosten der Strafrechtsp... mehr lesen...
Gründe: I. In der oben bezeichneten Strafsache hat das Kreisgericht Krems an der Donau auf Grund der vom Magistrat der Stadt Krems an der Donau, Städtische Bestattung, gelegten Rechnung vom 6. Dezember 1990 (ON 2) mit Beschluß vom 18.Dezember 1990, GZ 17 Vr 746/90-12, den Rechnungsführer angewiesen, an die Städtische Bestattung Krems an der Donau für die Abholung der Leiche des Johann H***** unter Zurverfügungstellung eines Leih- bzw. Notsarges den Betrag von 1.956 S zu überweisen u... mehr lesen...
Norm: StPO §24 AStPO §26 Abs1StPO §381 Abs1 Z5StPO §381 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten des Transportes einer gerichtlich zu obduzierenden Leiche sind - gleichgültig, ob damit ein privates (oder in Privatwirtschaftsverwaltung von einer Gemeinde geführtes) Bestattungsunternehmen beauftragt oder die Gemeinde im Wege der Amtshilfe darum ersucht wird - vorläufig vom Bunde (Gericht) zu tragen. Dies gilt auch in dem Falle, daß Gemeindeorgane insoweit im ... mehr lesen...
Gründe: I. Das Verfahren zum AZ 8 b Vr 826/90 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wurde durch eine Anzeige des Stadtpolizeiamtes Baden ausgelöst, welches aus eigener Macht Nachforschungen angestellt (§ 24 StPO) und zur Vernehmung von Verdächtigen eine Dolmetscherin beigezogen hatte; letztere sprach für diese Tätigkeit Gebühren an, die der Untersuchungsrichter unter Anwendung des GebAG und mit dem Hinweis darauf, daß sich die "Kostentragungspflicht des Gerichtes" auf einen Erlaß des B... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs2
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Bundes, nach § 381 Abs 2 StPO bestimmte Verfahrenskosten "vorzuschießen", zielt nach ihrem klaren Sinngehalt ausschließlich darauf ab, eine mit der Bezahlung dieser Kosten verbundene (vorzeitige oder gar letztlich ungerechtfertigte) Belastung von potentiell kostenersatzpflichtigen Parteien (§§ 389 bis 390 a StPO) hintanzuhalten, und nicht etwa auf die originäre
Begründung: unmittelbarer Zahl... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen die am 24.September 1960 geborene österreichische Staatsbürgerin Sieglinde S*** wegen des Verbrechens nach §§ 12 Abs. 1 SGG und 15 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 34 b Vr 2623/87 des Landesgerichtes Linz, wurde die Beschuldigte nach Bewilligung ihrer Auslieferung aus den Niederlanden zur Strafverfolgung im Inland am 26.März 1987 durch einen Beamten des Bundesministeriums für Inneres in Amsterdam abgeholt und am Flughafen Wien-Schwecha... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs1 Z4StPO §381 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten der Dienstreise von Sicherheitsorganen im Zusammenhang mit der Abholung und Überstellung von Beschuldigten (Angeklagten) nach bewilligter Auslieferung unterfallen § 381 Abs 1 Z 4 StPO und sind demgemäß nach § 381 Abs 2 StPO vom Bund (Gericht) vorzuschießen (der Sicherheitsbehörde zu refundieren). Entscheidungstexte 12 Os 57/88 ... mehr lesen...
Norm: Geo §237 Abs1 cStPO §3StPO §381 Abs2
Rechtssatz: Dem Beschuldigten (Angeklagten) den Erlag eines Vorschusses zur Deckung der durch die Zureise von Zeugen zu dem zu ihrer Vernehmung zuständigen Gericht entstehenden Kosten aufzutragen, ist unzulässig. Entscheidungstexte 9 Os 298/60 Entscheidungstext OGH 22.09.1960 9 Os 298/60 Veröff: SSt XXXI/83 ... mehr lesen...