Norm
Geo §237 Abs1 cRechtssatz
Dem Beschuldigten (Angeklagten) den Erlag eines Vorschusses zur Deckung der durch die Zureise von Zeugen zu dem zu ihrer Vernehmung zuständigen Gericht entstehenden Kosten aufzutragen, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0059538Dokumentnummer
JJR_19600922_OGH0002_0090OS00298_6000000_001