Gründe: In dem beim Landesgericht Eisenstadt zum AZ 6 Ur 87/07v gegen Martin C***** wegen des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a StGB anhängigen Verfahren wurden die Gebühren des Sachverständigen DI Dr. Franz F***** mit Beschluss vom 23. November 2007 (ON 18) mit 11.251 Euro bestimmt. Einer dagegen erhobenen Beschwerde des Verteidigers gab das Landesgericht Eisenstadt in einer Senatsentscheidung von drei Richtern am 30. Jänner 2008 keine Folge (... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Buchhändler Peter Kurt W***** wurde am 19. Jänner 1998 beim Landesgericht Salzburg zum AZ 28 Vr 3389/97 die Voruntersuchung wegen des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB eingeleitet. Der entsprechende Verdacht betraf Inhalt und Aufmachung des Buches "Geheimnis der Macht". Zugleich ordnete der Untersuchungsrichter auf Grund eines auf § 36 MedienG gestützten Antrages der Staatsanwaltschaft an, "gemäß den §§ 98, 139 ff, 143 ff StPO in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Norm: StPO aF vor StPÄG 1993 §270 Abs3StPO §364 Abs1 Z1StPO §364 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wurde von der Kanzleiangestellten eines Rechtsanwaltes auf Grund eines unrichtigen Hinweises im Urteil (§ 270 Abs 3 StPO) die Rechtsmittelausführungsfrist mit 4 Wochen (statt richtig: mit 14 Tagen) vorgemerkt, so stellt dies ein unabwendbares Hindernis im Sinne des § 364 Abs 1 Z 1 StPO dar. Auch wenn der Verteidiger die Versäumung der Frist erst durch Zustellun... mehr lesen...
Norm: StPO aF vor StPÄG 1993 §270 Abs3StPO §364 Abs1 Z1StPO §364 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wurde von der Kanzleiangestellten eines Rechtsanwaltes auf Grund eines unrichtigen Hinweises im Urteil (§ 270 Abs 3 StPO) die Rechtsmittelausführungsfrist mit 4 Wochen (statt richtig: mit 14 Tagen) vorgemerkt, so stellt dies ein unabwendbares Hindernis im Sinne des § 364 Abs 1 Z 1 StPO dar. Auch wenn der Verteidiger die Versäumung der Frist erst durch Zustellun... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungsantrag kann nur einmal eingebracht werden; ist dieser Rechtsbehelf (durch Gesuch des Verteidigers) konsumiert, kommt späteren Eingaben des Angeklagten keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 11 Os 33/91 Entscheidungstext OGH 07.05.1991 11 Os 33/91 11 Os 171/11y Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Petar B***, Mustafa H***, Jovan N*** und Milovan I*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 24.September 1989 in Wien zusammen mit einem Unbekannten dadurch, daß sie über einen Gartenzaun und durch Aufdrücken einer Balkontüre in die Wohnung der Ernestine R***-B*** eindrangen und, nachdem Jovan N*** diese im Einverständnis mit den Mittätern zu Boden geschlagen hatte, Schmuckgegenstände im Werte... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Ist die mit dem Wiedereinsetzungsantrag verbundene Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht mit der Unterschrift eines Verteidigers versehen, dann trägt der OGH bei der Bewilligung der Wiedereinsetzung (hier: unter Aufhebung eines Beschlußes nach § 285 a StPO) dem Erstgericht grundsätzlich auf, nach § 285 a Z 3 aE vorzugehen; liegt jedoch ein für diesen Fall aktueller Antrag nach § 41 Abs 2 StPO vor, dann erg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Februar 1935 geborene Kellner Friedrich A des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (Schuldspruchfakten I 1 bis 4) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (Schuldspruchfaktum II) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien in der Zeit vom 15. bis 23. Oktober 1980 Angestellte des Hotels 'CAPRICORNI' zur Ausfolgung eines Betrages von 4.720 S als D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurde (u.a.) Josef B des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Nach rechtzeitiger Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde wurde seinem (Verfahrenshilfe-) Verteidiger (§ 41 Abs 2 StPO) am 20.November 1984 eine Urteilsausfertigung zugestellt. Die Rechtsmittelschrift wurde erst am... mehr lesen...
Norm: StPO §285b Abs6StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Nach Zurückweisung einer nicht gesetzmäßig ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten hat über den lediglich eine Berufung betreffenden Wiedereinsetzungsantrag eines Mitangeklagten das OLG zu entscheiden. Entscheidungstexte 11 Os 90/83 Entscheidungstext OGH 08.06.1983 11 Os 90/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §296StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Der OGH ist nach Bewilligung der Wiedereinsetzung wider die Versäumung der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Entscheidung über die Berufung auch dann zuständig, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde schon bei der nichtöffentlichen Beratung gemäß § 285 d Abs 1 Z 1 StPO in Verbindung mit § 285 a Z 2 StPO zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluß, womit a) die Wiedereinsetzung b) die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 d Abs 1 Z 2 StPO zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 13 Os 92/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 13 Os 92/79 10 Os 142/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 10 Os 142/80 Vgl auch; Beisatz: Hier: Zurück... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmund A des im Herbst 1975 an der am 25.Mai 1963 geborenen Sylvia B und vor dem Mai 1975 an der am 3. Jänner 1962 geborenen Branka C begangenen Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den § 207 Abs. 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Der Angeklagte meldete dagegen fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, worauf am 14.Juli 1978 dem ihm gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegebenen Verteidiger eine ... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Eine einzige Entscheidung, wenn a) die Wiedereinsetzung (beschlußmäßig) bewilligt und b) der Nichtigkeitsbeschluß (gemäß § 285 e StPO) in nicht öffentlicher Sitzung Folge gegeben wird. Entscheidungstexte 13 Os 136/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 13 Os 136/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Juni 1977, GZ. 4 U 3/77-19, wurde der am 22. August 1924 geborene Gelegenheitsarbeiter Josef A, dem die an die Adresse Heimstättenhof 18, 4053 Haid/Ansfelden gerichtete Vorladung zur Hauptverhandlung durch postamtliche Hinterlegung am 1. Juni 1977 (nach Aufforderung zur Anwesenheit vom 31. Mai 1977) zugestellt worden war (Rückschein und angeschlossenes, nicht behobenes Kuvert: S. 3 e), in seiner Abwesenheit (§ 459 StPO) d... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Verstoß gegen Vorschrift des § 364 Abs 2 StPO als Nachteil im Sinne des § 292 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 155/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 155/75 9 Os 158/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 9 Os 158/78 Beisatz: Auch Abs 1 des § 364 StPO. (T1) Veröff: EvBl 1979/112 S 357 = SSt... mehr lesen...