Norm: StPO §362StPO §363a
Rechtssatz: Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus Anlass eines Antrags auf Erneuerung des Strafverfahrens. Eine Gesetzeslücke als Voraussetzung analoger Anwendung des § 362 Abs 1 StPO ist für diese Konstellation nicht auszumachen. Entscheidungstexte 17 Os 18/17a Entscheidungstext OGH 12.12.2017 17 Os 18/17a ... mehr lesen...
Gründe: Stefan K***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 12. Jänner 2011 anklagekonform des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt (ON 67). Er hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet (ON 67 S 19). Im Anschluss... mehr lesen...
Gründe: Der Medienrechtssache des Antragstellers Mag. Philipp I***** gegen die Antragsgegnerin V***** N***** Gesellschaft mbH als Medieninhaberin, AZ 91 Hv 37/08i des Landesgerichts für Strafsachen Wien, liegt ein in dem periodischen Druckwerk „W*****“ Nr 1 vom 4. Jänner 2008 auf Seite 134 veröffentlichter Artikel zu Grunde. Mag. Philipp I***** begehrte eine Entschädigung nach § 7 Abs 1 MedienG, wobei er die folgende Textstelle inkriminierte: Nur wenige Wochen, nachdem Doris I***** ... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Ing. Siegfried K***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG (vormals K***** GmbH & Co KG) wegen §§ 6 Abs 1, 8a Abs 6 MedienG, AZ 9 Hv 133/06i des Landesgerichts für Strafsachen Graz, wurden mit Urteil dieses Gerichts vom 27. Februar 2007 (ON 14) die Anträge des Antragstellers, der Antragsgegnerin wegen der in dem unter der Überschrift „Zwei Teile sind kein Ganzes" und der Subüberschrift „Protokoll eines seit 15 M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch des Angeklagten Tomislav R***** und einen Teilfreispruch des Angeklagten Birol K***** enthaltenden Urteil wurden Birol K***** und Franz L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.), letzterer überdies der Vergehen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (erster und vierter Fall) StGB (II.) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Fuat G***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall und Abs 4 Z 3 SMG aF, §§ 12 zweiter Fall, 15 StGB (A/I/1 und 3) und nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 4 Z 3 SMG aF (A/III) schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg und andernorts, A. „den bestehenden Vorschriften zuwider Heroin, mithin ein Suchtgift, in einer großen Menge ein- und ausgeführt sowie in Verkehr gesetzt", wobei er die Taten in Beziehung au... mehr lesen...
Gründe: Nemanja P***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 15. Mai 2007, GZ 8 Hv 2/07v-169, des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG aF sowie des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB schuldig erkannt und dafür mit Abänderung im Instanzenzug zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Mit Schriftsatz vom 8. Mai 20... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §292StPO §362StPO §474
Rechtssatz: Eine in Ansehung einer Tatfrage erheblich bedenkliche Ausübung richterlichen Ermessens ist im Regelfall mit dem Rechtsbehelf der außerordentlichen Wiederaufnahme (§ 362 StPO) zu überprüfen. Bei willkürlicher und deshalb rechtsverletzender Ermessensübung können aber selbst letztinstanzliche Entscheidungen mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bekämpft werden. Gleiches g... mehr lesen...
Gründe: Der Medienrechtssache des Antragstellers Mag. Hilmar K***** gegen die Antragsgegnerin G***** als Medieninhaberin, AZ 9a E Vr 5741/00, Hv 3399/00 des Landesgerichts für Strafsachen Wien, lag eine im Druckwerk „w*****" auf Seite 7 in der Ausgabe Nr 4 Juni/Juli 2000 in der Rubrik „Ladstätters Medienkommentare" veröffentlichte Abbildung zugrunde, die den von Frauen und Kindern umringten Antragsteller mit einer Adjustierung zeigt, die an die nationalsozialistische Uniform der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martha P***** zu I./1./ und I./2./ des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue als Bestimmungstäterin nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und 15 StGB und zu II./ der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martha P***** zu römisch eins./1./ und römisch eins./2./ des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue als Bestimmungstäterin nach Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 7. März 2006, GZ 15 Hv 94/05h-26 (das hinsichtlich Alexandra K***** auch einen Ausspruch über die Abschöpfung der Bereicherung und hinsichtlich beider Angeklagter Teilfreisprüche enthält), wurden Werner K***** und Alexandra K***** (richtig:) der in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen Verbrechen nach § 15 StGB, § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I./1./), Werner K***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Rechtsanwalt und nunmehrigen Richter in Tschechien Mgr. Petr N***** langte am 10. Mai 2006 bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen ein. Franz P***** und die G***** AG zeigten an, dass Mgr. N***** als damals praktizierender Rechtsanwalt gegenüber den Anwälten der Geschädigten „vom 18. Juli 2001 bis zum 20. Juli 2005" behauptet habe, bereits am 18. Juli 2001 eine Klage gegen die Hotelbesitzerin Libuse Z*... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard P***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I.) sowie der Vergehen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (II.) und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard P***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB (römisch ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - im zweiten Rechtsgang ergangenen - angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Beschwerdeführers und einen Freispruch des Zweitangeklagten Djamel H***** enthält, wurde Hamsa Jabr Mohammad A***** (zu I./) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und (zu II./) der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem - im zweiten Re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthält, wurde Mamuka C***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthält, wurde Mamuka C***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 15,, 127, 129 Ziffer eins, StGB schuldig erka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Beschuldigten Helmut K***** - gegen den beim Landesgericht für Strafsachen Graz die Voruntersuchung wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB und des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB geführt wird - wider die vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz am... mehr lesen...
Gründe: Ing. Klaus Georg G***** wurde zweier Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Ing. Klaus Georg G***** wurde zweier Finanzvergehen nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in G***** als mit der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Aufgaben beauftragter Geschäftsführer der W***** GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabg... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 BeStPO §283 CStPO §292StPO §295StPO §296 Abs3StPO §362StPO 463StPO §464StPO §467StPO §468StPO §474
Rechtssatz: Das Rechtsmittel der Berufung im kollegialgerichtlichen Verfahren zielt - ebenso wie die Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld, die Strafe und die privatrechtlichen Ansprüche gegen Urteile eines Einzelrichters - auf einen eigenständigen Ausspruch des Berufungsgerichtes an Stelle des von einem Berufungspunkt... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Zistersdorf vom 23. Juli 2003, GZ 6 U 20/02d-30, wurde der Landwirt Franz T***** (im zweiten Rechtsgang abermals) dreier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Unter ausdrücklicher Heranziehung der „Aufstellungen der Landwirtschaftskammer" (gemeint waren hiermit die aus S 193 ff ersichtlichen „Buchführungsergebnisse aus der österreichischen ... mehr lesen...
Gründe: Andreas G***** wurde vom Einzelrichter des Landesgerichtes Steyr mit Urteil vom 6. September 2004, GZ 10 Hv 64/04s-10, des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2) sowie der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (3) schuldig erkannt und gemäß § 129 StGB unter Anwendung der §§ 28 Abs 1, 36 StGB zu einer für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen dreimona... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der nominell aus Z 9 lit a und b sowie 5a des § 281 Abs 1 (§ 433 Abs 1 erster Satz) StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen kommt keine Berechtigung zu. Der nominell aus Ziffer 9, Litera a und b sowie 5a des Paragraph 281, Absatz eins, (Paragraph 433, Absatz eins, erster Satz) StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen kommt keine Berechtigung zu. Erhebliche Bedenken gegen die der Fests... mehr lesen...
Gründe: Abdul Latif E***** wurde "des Verbrechens" der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Abdul Latif E***** wurde "des Verbrechens" der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 9. September 2002 (vgl aber US 4) in Wien Sidonia L***** "sowohl durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, indem er ihr mitteilte, dass er zur afghanischen Mafia gehöre, als auch mit Gewalt, insbesondere indem e... mehr lesen...
Gründe: Alfred H***** wurde unter anderem des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er, soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Relevanz (Schuldspruch A I) Alfred H***** wurde unter anderem des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er, soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Relevanz (Schuldspruch A römisch eins) in Mettmach als alleiniger Geschäftsführ... mehr lesen...
Gründe: Johann S***** wurde mit dem - auch Schuldsprüche hinsichtlich eines Mitangeklagten und Freisprüche enthaltenden - Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 15. Oktober 2002, GZ 125 Hv 2451/01d-283, des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist zufolge der vom genannten Angeklagten erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung no... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5aStPO §292StPO §345 Abs1 Z10aStPO §362
Rechtssatz: Erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit des Ausspruchs über entscheidende Tatsachen (iS der §§ 281 Abs 1 Z 5a, 345 Abs 1 Z 10a StPO) können vom Generalprokurator zwar mit einem Antrag nach § 362 Abs 1 Z 2 StPO, nicht aber mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 14... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 19. Dezember 2000, GZ 36 Vr 1.247/97-124, wurde Wolfgang W***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er in Salzburg und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung der schweren Betrügereien eine... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §281 Abs1 Z9 litcStPO §281 Abs1 Z10StPO §362
Rechtssatz: Feststellungsmängel können nur durch die Bezeichnung von Indizien geltend gemacht werden, welche in der Hauptverhandlung vorgekommen sind, während nicht in der Hauptverhandlung vorgekommene aktenkundige Hinweise einer außerordentlichen Wiederaufnahme nach § 362 StPO vorbehalten sind. (WK-StPO § 281 Rz 600) Entschei... mehr lesen...
Gründe: Karlo Dragan B***** (ein Ausländer) wurde mit dem - zufolge Berufung der Staatsanwaltschaft (nur) im Strafausspruch noch nicht rechtskräftigen - Urteil unter anderem des Verbrechens des (richtig:) gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (A). Karlo Dragan B***** (ein Ausländer) wurde mit dem - zufolge Berufung der Staatsanwaltschaft (nur) im Strafausspruch noch nicht rechtskräftigen - Urteil unter anderem des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 2. März 2000, AZ 24 Bs 38/00, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz G***** gegen die von der Vorsitzenden des Schöffengerichtes - nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch den Obersten Gerichtshof amtswegig (§ 7 Abs 2 GRBG iVm § 193 Abs 5 zweiter Satz StPO) - beschlossene Fortsetzung der Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO fort. Mit Besc... mehr lesen...
Norm: StPO §190 Abs1StPO §362StPO §363aGRBG §3 Abs1GRBG §10
Rechtssatz: Unterlässt es der Beschwerdeführer, wie schon im Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht, sich auf die unterlassene Bestimmung einer Kautionssumme oder Bürgschaftssumme zu berufen, ist im Grundrechtsbeschwerdeverfahren darauf nicht einzugehen. Es fehlt nämlich einerseits an der Erschöpfung des Instanzenzuges (§ 1 Abs 1 GRBG), andererseits daran, dass das Grundrechts... mehr lesen...