Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Edmund F***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A), der Untreue als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (B) und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (C), des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB aF (D) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Bestimmungstäter nach §§ 11 zweiter Fall, 33 Ab... mehr lesen...
Gründe: Zuhdija S***** wurde - nach Aufhebung eines Schuldspruchteils betreffend die am 7. Jänner 2001 begangenen Taten auf Grund einer Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten - mit dem angefochtenen Urteil insoweit neuerlich und unter Bezugnahme auf den rechtskräftigen Schuldspruch des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 16. April 2003, GZ 8 Hv 21/02m-28, des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1, erster Fall, Z 2 und Abs 2 Z 1 und Z 2 StGB (1) und... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 26 Vr 399/94 des Landesgerichtes Feldkirch, in dem die Hauptverhandlung am 25. März 1996 begann, wurde Olaf Harald W***** mit rechtskräftigem Urteil des Geschworenengerichtes vom 14. November 1996 von der gegen ihn wegen der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage gemäß § 336 StPO freigesprochen und seine Entlassung aus der in diesem Verfahren seit 22. August 1994 andauernden... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs2StPO §355
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiederaufnahme leitet in ein neues, vom früheren völlig unabhängiges Verfahren über, in dem der prozessuale Rechtsbestand aus dem rechtskräftig abgeschlossenen Primärverfahren nicht fortwirkt. Die dort erlittene Untersuchungshaft wird daher - anders als bei einer bloß ein- und dasselbe Verfahren betreffenden Maßnahme nach § 276 StPO - in die Fristen des § 194 Abs 2 StPO nicht eingere... mehr lesen...
Norm: StPO §355StPO §357StPO §497
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten nach den §§ 355 und 357 StPO sind auf Beschlüsse analog anwendbar, wenn diese Beschlüsse in ihren Auswirkungen einem Strafurteil ähnlich sind, wie dies zum Beispiel bei Beschlüssen auf endgültige Strafnachsicht (§ 43 Abs 2 StGB) der Fall ist. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sic... mehr lesen...
Norm: StPO §355 Z2
Rechtssatz: Beweise (Zeugenaussagen), die sich dem erkennenden Gericht nach dem Stand der Ermittlungen schon zur Zeit der Hauptverhandlung als wichtig dargeboten haben und unschwer (nach Ausforschung der betreffenden Zeugen) aufzunehmen gewesen wären, haben sich nach Rechtskraft des Urteiles nicht "neu ergeben" und sind daher keine "nova reperta", mag auch der Inhalt dieser Beweise (Aussagen) erst im Wiederaufnahmeverfahren G... mehr lesen...
Norm: StPO §355 Z2
Rechtssatz: Beweise (Zeugenaussagen), die sich dem erkennenden Gericht nach dem Stand der Ermittlungen schon zur Zeit der Hauptverhandlung als wichtig dargeboten haben und unschwer (nach Ausforschung der betreffenden Zeugen) aufzunehmen gewesen wären, haben sich nach Rechtskraft des Urteiles nicht "neu ergeben" und sind daher keine "nova reperta", mag auch der Inhalt dieser Beweise (Aussagen) erst im Wiederaufnahmeverfahren G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 dritter und vierter Qualifikationsfall sowie 15 StGB (Punkt A/I und II des Urteilssatzes) und der Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z 2) StGB (Punkt B) und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 erster Fall StGB (Punkt C) schu... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §355StPO §357
Rechtssatz: Die Entscheidung über den vom Staatsanwalt gestellten Wiederaufnahmsantrag bewirkt keine Ausschließung des Richters von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung des wiederaufgenommenen Strafverfahrens. Entscheidungstexte 14 Os 16/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 14 Os 16/92 ... mehr lesen...
Gründe: Rudolf Michael L*****, geboren ***** 1958, verbüßt derzeit in der Strafvollzugsanstalt Garsten die mit Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 15.Juni 1989, GZ 12 Vr 17/89-91, verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das urteilsmäßige Strafende wurde unter Anrechnung der Vorhaft mit 25.Februar 1992 festgesetzt, die zeitlichen Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach § 46 Abs. 2 StGB waren am 25.Februar 1991 gegeben. Nach seiner Anhörung wurde L***** mit Beschluß des Kr... mehr lesen...
Norm: StGB §46StPO §355StPO §356
Rechtssatz: Ein Beschluß über die bedingte Entlassung ist einem Strafurteil so ähnlich, daß eine analoge Anwendung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 356 StPO durchaus zulässig erscheint, allerdings unter Ausklammerung der Einschränkungen (Z 1 bis 3), die für die Zulässigkeit eines strengeren Schuldspruches auf eine bestimmte (deutlich höhere) Strafdrohung abstellen. Zwar kann die Prognose immer ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 2.April 1984, GZ 25 Vr 3187/83-14, wurde Johann G*** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, jedoch von zwei weiteren Anklagevorwürfen in Richtung des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Als Faktum 2/ dieser Fälschungsvorwürfe war ihm angelastet worden, er habe in der Zeit vom 18.Dezember 1982 bis zum 22.Juni 1983 in Leutasch und Innsbruck eine g... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2StPO §355
Rechtssatz: Zur Gerichtsanhängigkeit im Wiederaufnahmsverfahren. Entscheidungstexte 10 Os 47/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 10 Os 47/87 Veröff: SSt 58/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092079 Dokumentnummer JJR_19870331_OGH0002_0100... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.April 1955 geborene Kaufmann Willibald K*** des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 StGB (I/), des Vergehens der versuchten Begünstigung nach den §§ 15, 299 Abs 1 StGB (II/), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 (und 15) StGB (III/) sowie des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB (IV/) schuldig erkannt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß stellte das Oberlandesgericht Wien gemäß § 6 Abs 1 StEG fest, daß den Antragsteller A für die vermögensrechtlichen Nachteile, die ihm durch seine Anhaltung (in Strafhaft) vom 18. August 1969, 21,40 Uhr bis zum 18. November 1969, 21,40 Uhr, in dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 1 d E Vr 5281/68-Hv 600/68, durchgeführten Strafverfahren (auf Grund des Urteils vom 26. September 1980, mit welchen über den Genannten ei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §53StPO §352StPO §355
Rechtssatz: Ist dem Verurteilten nach Ablauf der Probezeit die Strafe endgültig nachgelassen worden und kommt erst nachträglich hervor, daß er wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung verurteilt worden ist, dann kann das Gericht seinen Beschluß, wonach die Strafe endgültig nachgelassen ist, nicht formlos zum Nachteil des Verurteilten aufheben und entweder den Aufschub nunmehr widerrufen o... mehr lesen...
Norm: StPO §353 Z2StPO §355 Z2
Rechtssatz: Auch bei seinerzeitiger schuldhafter Unkenntnis der Existenz einer Tatsache, kann diese als novum repertum benützt werden. Entscheidungstexte 11 Os 201/71 Entscheidungstext OGH 11.10.1971 11 Os 201/71 Veröff: SSt 42/36 = RZ 1972,47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StPO §353 Z2StPO §355 Z2
Rechtssatz: Auch bei seinerzeitiger schuldhafter Unkenntnis der Existenz einer Tatsache, kann diese als novum repertum benützt werden. Entscheidungstexte 11 Os 201/71 Entscheidungstext OGH 11.10.1971 11 Os 201/71 Veröff: SSt 42/36 = RZ 1972,47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StPO §355StPO §357
Rechtssatz: Über den Begriff der "nova reperta". Entscheidungstexte 8 Os 421/60 Entscheidungstext OGH 06.12.1960 8 Os 421/60 Veröff: RZ 1961,79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0101268 Dokumentnummer JJR_19601206_OGH0002_0080OS00421_6000000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §355
Rechtssatz: Zur Frage der Möglichkeit einer Aufhebung oder Abänderung eines Beschlusses eines Strafgerichtes zum Nachteil des Angeklagten oder Verurteilten unter den Gesichtspunkten der Wiederaufnahme. Entscheidungstexte 8 Os 212/60 Entscheidungstext OGH 03.06.1960 8 Os 212/60 Veröff: SSt XXXI/55 = RZ 1960,154 10 Os 167/... mehr lesen...
Norm: StGB §58StPO §352StPO §355StPO §356
Rechtssatz: Wird das Strafverfahren durch einen rechtskräftigen Freispruch oder durch Einstellung beendet, so beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen. Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Freispruch oder durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens zum Nachteil eines Angeklagten ist daher nur dann möglich, wenn die Strafbarkeit der Tat noch nicht durch Verjährung erloschen ist, w... mehr lesen...
Norm: StPO §353 Z2StPO §355
Rechtssatz: Umstände, die erst nach der Urteilsfällung in erster Instanz bekannt wurden und im Rechtsmittelverfahren als Neuerungen unbeachtet bleiben mußten, sind neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO. Entscheidungstexte 1 Os 124/50 Entscheidungstext OGH 19.05.1950 1 Os 124/50 Veröff: JBl 1951 H3,66 ... mehr lesen...