RS OGH 1995/11/14 6Bs483/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1995
beobachten
merken

Norm

StPO §355 Z2

Rechtssatz

Beweise (Zeugenaussagen), die sich dem erkennenden Gericht nach dem Stand der Ermittlungen schon zur Zeit der Hauptverhandlung als wichtig dargeboten haben und unschwer (nach Ausforschung der betreffenden Zeugen) aufzunehmen gewesen wären, haben sich nach Rechtskraft des Urteiles nicht "neu ergeben" und sind daher keine "nova reperta", mag auch der Inhalt dieser Beweise (Aussagen) erst im Wiederaufnahmeverfahren Gestalt angenommen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000032

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten