Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Karl A 1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs.1, 143 erster Fall StGB und 2.) des Verbrechens des (schweren) Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs.1 und Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.Juli 1976 in Wien der Christa B in Gesellschaft des (deshalb mit demselben Urteil rechtskräftig abgeurteilten) Mitangeklagten Erw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Siegfried A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 (2. Qualifikationsform) StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschwornen hatten die an sie im Sinn dieses Schuldspruchs gerichtete Hauptfrage, ob der Angeklagte schuldig sei, am 2.August 1977 in Linz versucht zu haben, der Friederike B dadurch, daß er ihr ein zirka 30 cm la... mehr lesen...
Norm: StPO §314StPO §345 Z6
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 345 Z 6 StPO, wenn durch eine nicht indizierte Eventualfrage (den Geschwornen) die Möglichkeit, auf ein mit geringerer Strafe bedrohte Delikt auszuweichen, eröffnet wird. Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl 1979/6 S 33 = ÖJZ-LSK 1978/209 = RZ 1978/54 S 114 ... mehr lesen...
Norm: StPO §314StPO §345 Z6
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 345 Z 6 StPO, wenn durch eine nicht indizierte Eventualfrage (den Geschwornen) die Möglichkeit, auf ein mit geringerer Strafe bedrohte Delikt auszuweichen, eröffnet wird. Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl 1979/6 S 33 = ÖJZ-LSK 1978/209 = RZ 1978/54 S 114 ... mehr lesen...
Norm: StPO §342StPO §345 Z9
Rechtssatz: Nur formale Mängel des Wahrspruchs selbst - nicht aber Fehler anläßlich seiner Wiedergabe in der Urteilsausfertigung - können den Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 9 StPO begründen. Entscheidungstexte 10 Os 33/78 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 10 Os 33/78 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 7.August 1949 geborene Gerhard A und der am 17.Jänner 1956 geborene Wolfgang B, die beide zuletzt ohne Beschäftigung waren, wie folgt verurteilt: Beide Angeklagte unter Punkt I./ 1) und 2) des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs.1, 143 StGB, weiters zu Punkt II./ a) 2) und b), der Angeklagte B auch zu Punkt II./ a) 1) und 3), des Verbrechens d... mehr lesen...
Norm: StPO §342StPO §345 Z9
Rechtssatz: Nur formale Mängel des Wahrspruchs selbst - nicht aber Fehler anläßlich seiner Wiedergabe in der Urteilsausfertigung - können den Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 9 StPO begründen. Entscheidungstexte 10 Os 33/78 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 10 Os 33/78 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StPO §323StPO §345
Rechtssatz: Aussprachen des Vorsitzenden mit den Geschwornen begründen keinen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 90/77 Veröff: SSt 49/3 = EvBl 1978/125 S 356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100703 Dokum... mehr lesen...
Norm: StPO §323 Abs2StPO §345 Z8
Rechtssatz: Die mündlichen Erläuterungen gemäß § 323 Abs 2 StPO sind einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde entrückt. Entscheidungstexte 12 Os 52/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 52/77 12 Os 156/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 12 Os 156/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §327 Abs2StPO §345 Z8
Rechtssatz: Die Nichtprotokollierung einer nachträglichen Belehrung gemäß § 327 Abs 2 StPO stellt keinen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 12 Os 52/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 52/77 12 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 20.09.1979 12 Os 97/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §323 Abs2StPO §345 Z8
Rechtssatz: Die mündlichen Erläuterungen gemäß § 323 Abs 2 StPO sind einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde entrückt. Entscheidungstexte 12 Os 52/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 52/77 12 Os 156/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 12 Os 156/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §327 Abs2StPO §345 Z8
Rechtssatz: Die Nichtprotokollierung einer nachträglichen Belehrung gemäß § 327 Abs 2 StPO stellt keinen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 12 Os 52/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 52/77 12 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 20.09.1979 12 Os 97/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §310StPO §345 Z12
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung einer Tat ist nicht Sache der Geschwornen bei der Fragebeantwortung, sondern vom Schwurgerichtshof vorzunehmen auf Grund der Antwort der Geschwornen unter Berücksichtigung von Beschränkungen gemäß § 330 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 19.11.1976 13 Os 137/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §310StPO §345 Z12
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung einer Tat ist nicht Sache der Geschwornen bei der Fragebeantwortung, sondern vom Schwurgerichtshof vorzunehmen auf Grund der Antwort der Geschwornen unter Berücksichtigung von Beschränkungen gemäß § 330 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 19.11.1976 13 Os 137/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §22StPO §281 Z11 AStPO §345 Z13StPO §435
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung kann vom Angeklagten, weil es ihm nicht zum Nachteil gereicht, mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 12 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 12 Os 146/76 Veröff: EvBl 1977/117 S 243 12 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §22StPO §281 Z11 AStPO §345 Z13StPO §435
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung kann vom Angeklagten, weil es ihm nicht zum Nachteil gereicht, mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 12 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 12 Os 146/76 Veröff: EvBl 1977/117 S 243 12 Os 1... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Z12
Rechtssatz: Ist die strafsatzändernde
Norm: des § 195 StG schon wegen der (unangefochtenen) Annahme einer schweren Verletzung des Opfers erfüllt, kann dennoch die weitere Annahme, das Opfer sei auch (im Sinne des § 195 StG) in einen qualvollen Zustand versetzt worden, bekämpft werden, weil der angefochtene Qualifikationsumstand den Angeklagten im Sinne verstärkter Tatbestandsmäßigkeit belastet. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Z12
Rechtssatz: Ist die strafsatzändernde
Norm: des § 195 StG schon wegen der (unangefochtenen) Annahme einer schweren Verletzung des Opfers erfüllt, kann dennoch die weitere Annahme, das Opfer sei auch (im Sinne des § 195 StG) in einen qualvollen Zustand versetzt worden, bekämpft werden, weil der angefochtene Qualifikationsumstand den Angeklagten im Sinne verstärkter Tatbestandsmäßigkeit belastet. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Bei Mittätern gereicht die Zusammenfassung des Anklagevorwurfs in einer einzigen (kumulativen) Hauptfrage dann nicht zum Nachteil, wenn die Geschwornen gemäß § 330 Abs 2 StPO die Möglichkeit haben, die Hauptfrage auch nur teilweise, also etwa nur hinsichtlich einzelner Angeklagter, zu bejahen. Entscheidungstexte 13 Os 142/73 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Sind die Beweisergebnisse nicht für alle als Mittäter Angeklagten gleichartig, sondern nach Zahl und Gewicht der Belastungsmomente verschieden, darf eine Kumulativfrage dann nicht gestellt werden, wenn dadurch die Gefahr einer gemeinsamen und pauschalen Beurteilung der Angeklagten ohne sorgfältige Prüfung der Schuld jedes einzelnen von ihnen nach den gegen und für ihn vorgebrachten Beweisen heraufbes... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Bei Mittätern gereicht die Zusammenfassung des Anklagevorwurfs in einer einzigen (kumulativen) Hauptfrage dann nicht zum Nachteil, wenn die Geschwornen gemäß § 330 Abs 2 StPO die Möglichkeit haben, die Hauptfrage auch nur teilweise, also etwa nur hinsichtlich einzelner Angeklagter, zu bejahen. Entscheidungstexte 13 Os 142/73 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Sind die Beweisergebnisse nicht für alle als Mittäter Angeklagten gleichartig, sondern nach Zahl und Gewicht der Belastungsmomente verschieden, darf eine Kumulativfrage dann nicht gestellt werden, wenn dadurch die Gefahr einer gemeinsamen und pauschalen Beurteilung der Angeklagten ohne sorgfältige Prüfung der Schuld jedes einzelnen von ihnen nach den gegen und für ihn vorgebrachten Beweisen heraufbes... mehr lesen...
Norm: StPO §281StPO §345
Rechtssatz: Ein mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machender Mangel ist mit jenem besonderen (speziellen) Nichtigkeitsgrund zu bekämpfen, welcher die Gesetzesverletzung an ihrer Wurzel erfaßt, und nicht mit einem anderen, der sie nur in ihren Auswirkungen erreicht. Entscheidungstexte 13 Os 84/73 Entscheidungstext OGH 28.09.1973 13 Os 84/73 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314StPO §315StPO §316StPO §317StPO §321 Abs2 BStPO §345 Z6StPO §345 Z8
Rechtssatz: Voraussetzungen der Stellung einer Zusatzfrage wegen Putativnotwehr - Beschränkung der Rechtsbelehrung auf die tatsächlich gestellten Fragen. Entscheidungstexte 11 Os 76/73 Entscheidungstext OGH 21.09.1973 11 Os 76/73 Veröff: EvBl 1974/77 S 165 ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314StPO §315StPO §316StPO §317StPO §321 Abs2 BStPO §345 Z6StPO §345 Z8
Rechtssatz: Voraussetzungen der Stellung einer Zusatzfrage wegen Putativnotwehr - Beschränkung der Rechtsbelehrung auf die tatsächlich gestellten Fragen. Entscheidungstexte 11 Os 76/73 Entscheidungstext OGH 21.09.1973 11 Os 76/73 Veröff: EvBl 1974/77 S 165 ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314StPO §315StPO §316StPO §317StPO §321 Abs2 BStPO §345 Z6StPO §345 Z8
Rechtssatz: Voraussetzungen der Stellung einer Zusatzfrage wegen Putativnotwehr - Beschränkung der Rechtsbelehrung auf die tatsächlich gestellten Fragen. Entscheidungstexte 11 Os 76/73 Entscheidungstext OGH 21.09.1973 11 Os 76/73 Veröff: EvBl 1974/77 S 165 ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §330 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Keine Stellung von gesonderten (Hauptfragen) Fragen für jede einzelne Begehungsart und für jeden einzelnen Tatumstand. Entscheidungstexte 12 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 12 Os 111/72 Veröff: EvBl 1973/168 S 357 = ZfRV 1974 H3,220 (mit Glosse von Marschall) 12 Os 153/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §330 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Keine Stellung von gesonderten (Hauptfragen) Fragen für jede einzelne Begehungsart und für jeden einzelnen Tatumstand. Entscheidungstexte 12 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 12 Os 111/72 Veröff: EvBl 1973/168 S 357 = ZfRV 1974 H3,220 (mit Glosse von Marschall) 12 Os 153/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §170 Z6StPO §281 Z3StPO §345 Z4
Rechtssatz: Das Eideshindernis des § 170 Z 6 StPO setzt ein von der Tat unabhängiges, tiefwurzelndes und andauerndes feindliches Verhältnis zum Angeklagten voraus, das überdies nach Maßgabe der Persönlichkeiten und nach dem Umständen geeignet sein muß, die volle Glaubwürdigkeit des Zeugen auszuschließen. - Ob solche Umstände vorliegen, hat das Gericht, nötigenfalls unter Veranlassung entsprechender Erh... mehr lesen...
Norm: StPO §170 Z6StPO §281 Z3StPO §345 Z4
Rechtssatz: Das Eideshindernis des § 170 Z 6 StPO setzt ein von der Tat unabhängiges, tiefwurzelndes und andauerndes feindliches Verhältnis zum Angeklagten voraus, das überdies nach Maßgabe der Persönlichkeiten und nach dem Umständen geeignet sein muß, die volle Glaubwürdigkeit des Zeugen auszuschließen. - Ob solche Umstände vorliegen, hat das Gericht, nötigenfalls unter Veranlassung entsprechender Erh... mehr lesen...