Norm
StPO §281Rechtssatz
Ein mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machender Mangel ist mit jenem besonderen (speziellen) Nichtigkeitsgrund zu bekämpfen, welcher die Gesetzesverletzung an ihrer Wurzel erfaßt, und nicht mit einem anderen, der sie nur in ihren Auswirkungen erreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0099122Dokumentnummer
JJR_19730928_OGH0002_0130OS00084_7300000_001